Betreff
Umstufungskonzept im Rahmen des Ausbaus der E 233 im Bereich der Stadt Löningen und der Gemeinde Lastrup
Vorlage
V-VERK/12/043
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Aufgrund des Ausbaus der E 233 werden Umstufungen verschiedener Straßen notwendig, um ein sinnvolles überörtliches Straßennetz zu gewährleisten. Diesbezüglich wurden im Vorfeld mit der Stadt Löningen, der Gemeinde Lastrup sowie der Stadt Cloppenburg (vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Stadt-, Gemeinde- bzw. Kreisgremiums) vorläufig Regelungen und Abstimmungen getroffen.

 

Für den Bereich der Stadt Löningen wurde folgendes vereinbart:

 

·        Im Bereich Meerdorf wird der nach dem Ausbau der E 233 verbleibende Straßenkörper der alten B 213 zwischen der jetzigen Anschlussstelle der L 839 und dem Kreuzungsbereich B 213/Nord-Ost-Tangente zur Landesstraße abgestuft.

·        Im Bereich Steinrieden wird die neue Trasse der E 233 südlich abgesetzt von der jetzigen Trasse der B 213 geführt, die alte Trasse der B 213 bleibt zur Erschließung der verbleibenden Grundstücke erhalten. Diese Teilstrecke wird zur Gemeindestraße abgestuft.

·        Im Bereich Helmighausen wird die alte Trasse der B 213 zwischen der neuen Aufmündung der K 163 auf die alte B 213 bis zur Anschlussstelle B 213/L 839 (Linderner Damm) zur Kreisstraße abgestuft.

·        Die Herßumer Straße (K 163) in Helmighausen wird zur Anbindung der Anschlussstelle Helmighausen nördlich der neuen Trasse der E 233 über eine neu anzulegende Trasse bis zur alten B 213 nach Westen verlegt. Die jetzige K 163 wird von der zukünftigen nördlichen Anbindung der Anschlussstelle bis zur alten B 213 zur Gemeindestraße abgestuft.

 

 

Für den Bereich der Gemeinde Lastrup wurde folgendes festgelegt:

 

·        Der nach Ausbau der E 233 verbleibende Bereich der alten B 213 zwischen Steinrieden und Oldendorf (Baukelweg) wird nur noch eine Verkehrsbelastung von ca. 100 Kfz/24 h aufweisen; daher ist eine Abstufung zur Gemeindestraße die angemessene Folge.

·        Im Bereich Kneheim/Nieholte wird der verbleibende Bereich der alten B 213 in östlicher Richtung bis zur Stadtgrenze Cloppenburg hin zur Gemeindestraße abgestuft.

 

 

Für den Bereich der Stadt Cloppenburg wurde folgendes vereinbart:

 

·        Der verbleibende Bereich der alten B 213 wird von der Gemeindegrenze Lastrup bis zur Anbindung an das Gewerbegebiet Cloppenburg-West II (und weiterführend zur Westallee) zur Gemeindestraße abgestuft.

 

 

Es ist zu entscheiden, ob die alte Trasse der B 213 zwischen der neuen Aufmündung der K 163 auf die alte B 213 bis zur Anschlussstelle B 213/L 829 (Linderner Damm) zur Kreisstraße abgestuft werden soll. Zudem ist zu entscheiden, ob die jetzige K 163 von der zukünftigen nördlichen Anbindung der Anschlussstelle Helmighausen bis zur alten B 213 zur Gemeindestraße abgestuft werden soll. Weiterhin ist die auf neuer Trasse verlegte Herßumer Straße von der zukünftigen nördlichen Anbindung der Anschlussstelle Helmighausen bis zur alten B 213 als Kreisstraße aufzunehmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Übersichtskarten