Sachverhalt:
Sach- und Rechtslage:
Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.
Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von
Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.
Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.
Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.
Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:
a)
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine
Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle
oder sonstiger Investitionsmaßnahme.
b) 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.
In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.
1)
Die Gemeinde Cappeln hat mit Schreiben vom 25.07.2012 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Sevelten, Kirche“ beantragt.
Die Kosten für den Ausbau der Haltestelle belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 1.524,44 €.
Die Gemeinde Cappeln erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 1143,33 € (75 %).
2)
Die Gemeinde Emstek hat mit Schreiben vom 21.05.2012 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen “Hoheging, Warnke“, „Hoheging, Wulfers“, „Schneiderkrug, Kreuzung (B69)“ und „Halen, Kordes“ beantragt.
Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 44.660,00 €.
Die Gemeinde Emstek erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 33.495,00€ (75 %).
3)
Die Gemeinde Molbergen hat mit Schreiben vom 02.05.2012 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Ermke, Schnieders“, „Ermkerfeld“, „Stalförden, Bahlmann“, „Stedingsmühlen“, „Dwergte, Eilfeld“, „Grönheim, Auf dem Woop“, „Grönheim, Hömmen“, „Stalförden, Post“ und „Bischofsbrück, Brügger Treff“ beantragt.
Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 155.509,52 €.
Die Gemeinde Molbergen erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 116.632,14 € (75 %).
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.
Finanzierung:
PSP-Element: I1.500011.525.001
Sachkonto: 781200
Anlagenverzeichnis:
Mittelabfluß