Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu
empfehlen, die Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2025 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2026 bis
2028 zu erlassen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans 2025 für den
Landkreis Cloppenburg wurde den Kreistagsabgeordneten am 29.10.2024 zur
Verfügung gestellt. Am 05.11.2024 wurde der Haushaltsentwurf in einer
interfraktionellen Sitzung den Kreistagsabgeordneten vorgestellt.
Am 12.11.2024 wurde der Haushaltsplanentwurf den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme
bis zum 02.12.2024 gegeben. Mit diesem Anhörungsschreiben wurden die seit dem
letzten Jahr fortgeschriebenen Werte aus den Jahresabschlüssen über
Jahresergebnisse, Überschussrücklagen (ordentlich und außerordentlich), Liquide
Mittel und den Stand der Schulden zu den jeweiligen Bilanzstichtagen von den
Städten und Gemeinden zur Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Lage
angefordert. Zusätzlich wurden die wesentlichen Daten aus den Haushaltsplänen
von 2020 bis 2025 angefordert, sowie die Daten des Finanzhaushaltes sowie
Mitteilung der Realsteuerhebesätze und die Daten der Finanzrechnungsstatistik
für die Jahre 2022 bis 2024 erbeten.
In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Cloppenburg
und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 19.11.2024 wurde den
Hauptverwaltungsbeamten der Haushaltsentwurf 2025 ebenfalls vorgestellt und
Möglichkeit der persönlichen Diskussion geschaffen.
Die Ergebnisse der Abfrage der Finanzdaten der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden sind als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt. Von den 13
kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden von den Gemeinden Barßel, Bösel,
Emstek, Lastrup, Lindern und den Städten Cloppenburg, Friesoythe und Löningen
die wesentlichen Daten bereitgestellt. Die Gemeinden Cappeln, Essen, Garrel,
Molbergen und Saterland haben keine (aktualisierten) Daten zur Verfügung gestellt.
Die Daten der Finanzstatistik wurden nur von den Städten Cloppenburg,
Friesoythe und Löningen gemeldet. Dementsprechend konnte eine Fortschreibung
der Daten aus dem letzten Jahren nur teilweise erfolgen. Eine seriöse Analyse
der finanziellen Lage aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist derzeit
ohnehin nicht möglich, da die geprüften Rechnungsergebnisse einiger Städte und
Gemeinden weit zurückreichen.
Aus den vorliegenden Finanzdaten ergibt sich folgendes Bild:
Die Jahresergebnisse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
weisen in den Jahren 2019 bis 2023 ausschließlich Überschüsse im
Ergebnishaushalt der einzelnen Jahre auf. Eine Haushaltskonsolidierung war für
keine der Kommunen erforderlich.
Der Landkreis Cloppenburg wies im Vergleich dazu in den Jahren 2020 und
2021 negative Jahresergebnisse aus.
Die (zum Teil prognostizierten) Jahresüberschüsse der letzten Jahre
führen zu gestiegenen Überschussrücklagen der Städte und Gemeinden. Die
Überschussrücklagen der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisen
am 31.12.2020 insgesamt einen Betrag in Höhe von über 313 Mio. EUR aus. Diese
steigen zum 31.12.2021 auf ca. 327 Mio. EUR und zum 31.12.2022 auf über 377
Mio. EUR an. Darin sind die Überschussrücklagen der Gemeinden Lastrup, Lindern
und Molbergen aufgrund der fehlenden Daten nicht enthalten, sodass insgesamt
von noch höheren Überschussrücklagen ausgegangen werden kann. Vor allem die
Stadt Cloppenburg weist mit einer Überschussrücklage von weit über 100 Mio. EUR
enorm hohe Beträge aus.
Aus Sicht der Kreisverwaltung kann die Höhe der Überschussrücklage
jedoch nicht isoliert vom Volumen des Ergebnishaushalts betrachtet werden, da
ein höheres Haushaltsvolumen auch die Gefahr eines höheren Fehlbetrages im
Ergebnishaushalt in sich birgt. Zudem führen die gleichen prozentualen
Abweichungen in absoluten Zahlen zu größeren positiven oder negativen
Abweichungen.
Bei dem Anteil der Überschussrücklage im Haushaltsjahr 2021 am
Haushaltsvolumen im selben Jahr weisen 6 kreisangehörige Städte und Gemeinden
(Bösel, Cloppenburg, Emstek, Essen, Garrel und Saterland) einen Wert über 100 %
aus. Das heißt, dass die Überschussrücklage höher ist als das gesamte Volumen
des Ergebnishaushaltes. Weitere 3 Städte und Gemeinden weisen einen Wert von
über 90 % auf (Barßel, Cappeln, Friesoythe). Die anderen Städte und Gemeinden
weisen bei dieser Berechnung einen Wert von mindestens etwa 50 % aus. Zum
Vergleich weist der Landkreis Cloppenburg einen Wert von ca. 34 % aus, wobei in
der Überschussrücklage der Betrag in Höhe von 30.824.688,49 EUR, der im Jahr
2018 aus der Überschussrücklage ins Basisreinvermögen umgewandelt wurde,
bereits mitberücksichtigt worden ist. Dieser Anteil wird sich zum Jahr 2022
weiter reduzieren, da das Jahr 2021 mit einem negativen Jahresergebnis
abgeschlossen wurde und die Überschussrücklage im Jahr 2022 zur Deckung dieses
Fehlbetrages herangezogen wird. Zudem steigt das Haushaltsvolumen weiter an. Da
keine aktuelleren Daten aller Städte und Gemeinden vorliegen, wird auf die
Daten aus der Haushaltsberatung des Vorjahres zurückgegriffen (s. Anl.1).
Die liquiden Mittel der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
belaufen sich zum Jahresende 2023 auf insgesamt rund 87 Mio. EUR, was im
Durchschnitt (10 von 13 Städte und Gemeinden haben Daten gemeldet) auf ca. 8,7
Mio. EUR pro Stadt/Gemeinde hinausläuft. Zu berücksichtigen ist hier allerdings
der ebenfalls außergewöhnlich hohe Liquiditätsstand der Stadt Cloppenburg (fast
62 Mio. EUR). Der Landkreis Cloppenburg verfügte zum 31.12.2023 über liquide
Mittel in Höhe von ca. 23,9 Mio. EUR. Im Verlauf des Jahres 2023 wurde der
Liquiditätskredit des Landkreises Cloppenburg in unterschiedlicher Höhe in
Anspruch genommen. Zusätzlich wurden zwei Darlehen in Höhe von insgesamt 24,5
Mio. EUR aufgenommen. Eines dieser Darlehen in Höhe von 14,5 Mio. EUR wurde
erst zum 21.12.2023 gezahlt. Daraus ergibt sich der Hohe Bestand an liquiden
Mitteln zum Jahresende.
Sowohl bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinde als auch beim
Landkreis Cloppenburg ist bei den Liquiden Mitteln zu berücksichtigen, dass in
den künftigen Haushaltsjahren zusätzliche zu den in den Haushaltsplänen
veranschlagten Auszahlungen durch Haushaltsreste zu erwarten sind.
Hinzu kommen beim Landkreis Cloppenburg zweckgebundene Rücklagen zum
31.12.2023 in Höhe von ca. 56,9 Mio. EUR, deren Finanzierung zukünftig bei der
Inanspruchnahme über eigene liquide Mittel gedeckt werden muss. Kreditaufnahmen
sind für deren Finanzierung nicht möglich.
Im Bereich der Schulden kann festgestellt werden, dass der
Gesamtschuldenstand aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die
vergangenen Jahre nahezu unverändert zwischen ca. 100 Mio. EUR und 120 Mio. EUR
geblieben ist. Während die Stadt Cloppenburg ihre Schulden stark reduzieren
konnte, ist der Schuldenstand anderer Städte und Gemeinden wie der Stadt
Löningen oder der Gemeinde Garrel gestiegen. Die Stadt Löningen und die Stadt
Friesoythe weisen jeweils die höchsten Schulden aus.
Die Schulden des Landkreises Cloppenburg belaufen sich zum 31.12.2023
auf rund 31,7 Mio. EUR. Darin enthalten sind – wie bereits oben erwähnt – zwei
Darlehen mit einer Summe von insgesamt 24,5 Mio. EUR, die in 2023 aufgenommen
werden mussten.
Darüber hinaus wird der Landkreis Cloppenburg in den nächsten Tagen ein
weiteres Darlehen aufnehmen müssen. Während ursprünglich davon ausgegangen
wurde, dass lediglich eine größere Summe aus dem Breitbandprojekt in Höhe von
13,6 Mio. EUR zu finanzieren sei, hat sich der erforderliche Kreditbedarf
aufgrund weiterer Verpflichtungen zwischenzeitlich deutlich erhöht. Der
aufzunehmende Kredit wird sich auf 30 Mio. EUR erhöhen, um die bisher bereits
geleisteten und im Dezember noch anstehenden Auszahlungen für Investitionen zu
decken. Aktuell befindet sich der Landkreis Cloppenburg im Liquiditätskredit
mit einer Summe von ca. 24 Mio. EUR.
Somit wird sich der Schuldenstand des Landkreises Cloppenburg bis zum
31.12.2024 auf ca. 60 Mio. EUR erhöhen.
Der höhere Verschuldungsgrad der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
lässt sich auch an der Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Kommunen ablesen (s.
Anlage 1). Hier weist die Städte Löningen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf
(1.561,90 EUR), gefolgt von Barßel (1.081,02 EUR) und Friesoythe (910,12 EUR).
Die Stellungnahme des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes –
Kreisverband Cloppenburg vom 02.12.2024 ist als Anlage 2 zu dieser Vorlage
beigefügt.
Darin wird zur Einordnung der geplanten Defizite des Landkreises auf die
hohen Abweichungen zwischen der Haushaltsplanung und den entsprechenden
Jahresergebnissen der letzten Jahre hingewiesen. Die Verbesserung des
Jahresergebnisses zur Haushaltsplanung habe zwischen 2010 und 2022 bei
durchschnittlich 10,7 Mio. EUR gelegen. Dabei ist jedoch das Haushaltsvolumen
des Landkreises ins Verhältnis zu setzen. Im Jahr 2022 lag das Haushaltsvolumen
bei etwa 330 Mio. EUR. Setzt man die Abweichung von ca. 16,5 Mio. EUR dazu ins
Verhältnis ergibt sich eine Abweichung von etwa 5 %. Ein ähnliches Bild ergibt
sich für das Jahr 2023. Hier wurde mit einem Defizit von fast 5,0 Mio. EUR
geplant, nach dem vorläufigen Jahresabschluss wird das Jahr 2023 mit einem
Überschuss von ca. 5,7 Mio. EUR abschließen. Diese Verbesserung um etwa 10,7
Mio. EUR entspricht bei einem Haushaltsvolumen von 379 Mio. EUR einer
prozentualen Abweichung von nur 2,8 %.
Anzumerken sind hier auch die Abweichungen zwischen
Haushaltsplandaten und den Jahresergebnissen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden. Die Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis sind – soweit die
Daten vorliegen – für die Jahre 2019 bis 2023 für die einzelnen Städte und
Gemeinde in der Anlage 1 aufbereitet. Hier ergeben sich vereinzelt Abweichungen
bis zu ca. 33 % des Haushaltsvolumens. Die meisten Städte und Gemeinden bewegen
sich im Betrachtungszeitraum allerdings größtenteils auch wie der Landkreis
Cloppenburg bei Verbesserungen von 0 bis 5 %. Hier zeigt sich, dass die
tatsächlichen Ergebnisse im Verhältnis zum Haushaltsvolumen gesehen sowohl beim
Landkreis Cloppenburg als auch bei seinen kreisangehörigen Städten und
Gemeinden im Durschnitt eher besser ausfallen als geplant. Die hohen absoluten
Abweichungen beim Landkreis Cloppenburg von durchschnittlich 10,7 Mio. EUR fallen
bei einer Betrachtung des Verhältnisses sogar noch eher geringer aus als bei
den Städten und Gemeinden.
Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob die Investitionen bei einer
Investitionssumme im Jahr 2025 von geplanten 98,2 Mio. EUR personell und durch
externe Faktoren überhaupt umgesetzt werden können. Hier ist zur Einordnung wie
im vergangenen Jahr entgegenzuhalten, dass die erneut hohe
Gesamtinvestitionssumme in 2025 vor allem aus den Zuschüssen zum
Breitbandausbau in Höhe von insgesamt ca. 48,1 Mio. EUR resultieren. Der
Breitbandausbau selbst wird durch ein Privatunternehmen durchgeführt.
Die erneute Steigerung der Kreisumlage bei gleichbleibendem
Kreisumlagesatz wie im vergangenen Jahr von 37 %-Punkten zeigt die gestiegene
Wirtschaftskraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da diese im
Wesentlichen auf den Einnahmen aus den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)
der Städte und Gemeinden beruht. Hier ergibt sich in dem für die Kreisumlage
betrachteten Zeitraum (4. Quartal 2023 + 1. Bis 3. Quartal 2024) eine
Steigerung der Einnahmen der Städte und Gemeinden von ca. 3,9 % bei den
Gewerbesteuern und ca. 3,3 % bei den Gemeindeanteilen der Einkommen- und
Umsatzsteuer im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Gewerbesteuern ist jedoch zu
berücksichtigen, dass es hier enorme Schwankungen gibt von +54,1% bis -21,8%.
So ergibt sich auch eine Verschiebung in dem Anteil an der zu zahlenden
Kreisumlage bei den Städten und Gemeinden je nach Finanzstärke.
Eine konkrete Aussage zu finanziellen Herausforderungen für das
Haushaltsjahr 2025 wurde von keiner der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
vorgetragen.
Im Rahmen der Anhörung wurde den Städten und Gemeinden der
Haushaltsplanentwurf auf Basis eines Kreisumlagesatzes von 37% übersandt mit
dem Hinweis, dass dieser sich um bis zu 4%-Punkte erhöhen könnte. Ein Punkt
Kreisumlage wurde dabei mit 2,77 Mio. EUR angenommen, nach den neusten
FAG-Zahlen beläuft sich dieser auf ca. 2,83 Mio. EUR.
Seit Beginn der Haushaltsberatung haben sich noch einige Änderungen
ergeben, die im aktuellen Entwurf noch keine Berücksichtigung gefunden haben,
da deren Eintreten noch nicht gewiss ist. Im Wesentlichen gleichen sich diese
Positionen jedoch aus, sodass sich das Planergebnis nicht wesentlich verändert.
Neben kleineren Positionen könnten folgende
größere Änderungen in 2025 zum Tragen kommen:
-
Wie im Rahmen der Haushaltsplanberatung bereits
mitgeteilt, wird im kommenden Jahr voraussichtlich eine Sonderdividende des EWE Verbandes ausgeschüttet. Für den Landkreis
Cloppenburg ergeben sich dadurch Mehreinnahme von 4,6 Mio. EUR.
-
Gleichzeitig haben die neuen FAG-Zahlen eine Verschlechterung der Beträge auf Seiten des
Landkreises von ca. 3,2 Mio. EUR ergeben. Diese Veränderung bezieht sich vor
allem auf die herangezogene Sozialstatistik, die jedoch erst im nächsten Jahr
bekannt gegeben wird. Dass der Landkreis aufgrund seiner Daten hier geringere
Zuweisungen erhält ist jedoch nahezu gewiss.
In der
Verschlechterung enthalten sind geringere Zuweisungen des Landes von -4,28 Mio.
EUR und eine höhere zu leistende Krankenhausumlage von ca. 960.000,- EUR.
Diesen stehen höhere Einnahmen aus der Kreisumlage von ca. 2 Mio. EUR bei
gleichem Kreisumlagesatz gegenüber. Diese Veränderung ergibt sich nicht nur aus
den neuen FAG-Zahlen, sondern auch aufgrund einer Korrektur der
Steuerkraftmesszahlen bei einer Gemeinde nach dem Abgleich mit dem LSN.
Die kumulierten Defizite des Planjahres 2025 und der mittelfristigen
Planjahre 2026 bis 2028 betragen insgesamt 165.308.500,00 EUR. Diese Defizite
können nicht mehr vollständig durch die Überschussrücklage (inkl. des
Teils, der in Basisreinvermögen umgewandelt wurde) in Höhe von 106.679.866,00
EUR (Stand: 31.12.2023) gedeckt werden. Der Haushalt 2025 gilt gem. § 110
Abs. 5 NKomVG dennoch als ausgeglichen, da das geplante Defizit im
Haushaltsjahr 2025 durch die Überschussrücklage gedeckt werden kann.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des
Stellenplanes 2025 sind dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1:
Übersicht über die
finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden
- Anlage 2:
Stellungnahme des Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebundes –
Kreisverband Cloppenburg vom 02.12.2024
- Anlage 3:
Entwurf der
Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplans
2025