Sachverhalt:
Die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg basiert auf der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg (Abfallgebührensatzung) in der Fassung vom 26.04.2005, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 28.10.2008“.
Die Gebühren für die Komposttonnen wurden letztmalig zum 01.01.2009 im Rahmen einer Gebührensenkung für alle Restabfall- und Bioabfallbehälter angepasst und werden seitdem in folgender Höhe erhoben (Jahresgebühr/Behälter):
80-Liter Komposttonne mit 14-täglicher Abfuhr 54,00 €
120-Liter Komposttonne mit 14-täglicher Abfuhr 81,00 €
240-Liter Komposttonne mit 14-täglicher Abfuhr 162,00 €
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Abfallwirtschaft 2012 wurde vom Gutachter aufgrund der Überdeckung in diesem Bereich eine Senkung der Bioabfallgebühr in einer Größenordnung von 300.000 bis 400.000 € ab dem Jahre 2013 empfohlen. Daher wird nach dem aktuellen Stand der Einnahmen und Ausgaben vorgeschlagen, die Jahresgebühren für die 80 l Komposttonne um 9 € zu senken, für die 120 l Komposttonne um 13,50 € und für die 240 l Komposttonne um 27 €. Es handelt sich hier um eine Senkung um 16,67 %.
Statt der jetzigen Einnahmen in Höhe von rund 1,97 Mill. € würden dann nur noch 1,64 Mill. € über die Benutzungsgebühren der Komposttonne eingenommen werden. Damit beträgt die Reduzierung rund 330.000 € und liegt in der vom Gutachter vorgeschlagenen Bandbreite.
Es werden ab dem 01.01.2013 folgende Gebührensätze (Jahresgebühr/Behälter) vorgeschlagen:
80-Liter Komposttonne mit 14-täglicher
Abfuhr 45,00 €
120-Liter
Komposttonne mit 14-täglicher Abfuhr 67,50 €
240-Liter
Komposttonne mit 14-täglicher Abfuhr 135,00 €
Als Anlage ist der Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis
Cloppenburg (Abfallgebührensatzung) beigefügt.