Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a.)
Der
Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der
Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Prävention und direkter,
sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der
Familienberatungsstelle in Höhe von jährlich bis zu 85.960,00 EUR.
oder
b.)
Der
Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der
Personalkosten für 50 % einer Vollzeitstelle zur Prävention von und direkter,
sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der
Familienberatungsstelle in Höhe von jährlich bis zu 42.980,00 EUR.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Prävention und direkter, sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der Familienberatungsstelle des Landkreises Cloppenburg gewährt. Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass das Land eine 50%ige Finanzierung der Personalkosten sowie der Sachkosten bewilligt.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Geleichstellung hatte mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vom 22.02.2024 die Möglichkeit der Förderung von jährlich bis zu 50 % einer hauptamtlichen vollbeschäftigten Fachkraft sowie Sachausgaben bis zu 5000,00 EUR geschaffen.
Auf Antrag und telefonische Nachfrage des Landkreises wie auch des St. Vincenzhauses wurde von der Bewilligungsbehörde, dem Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, mitgeteilt, dass die Mittel für das Jahr 2025 bereits für in früheren Jahren geförderte Maßnahmen verplant seien. Der Antrag werde jedoch für mögliche weitere Förderperioden geprüft. Das Land arbeite an einem gänzlich neuen Finanzierungssystem, so dass sich in den nächsten Jahren noch einiges ändere, was die Finanzierung zusätzlicher Stellen betreffe.
Das St. Vincenzhaus als Träger der Familienberatungsstelle hält dennoch an ihrem Antrag und insbesondere den Bedarf einer zusätzlichen Vollzeitstelle für den Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche fest. Es beantragt auch ohne Förderung durch Landesmittel, die Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Prävention und direkter, sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu bewilligen.
Mit Kreistagsbeschluss vom 01.10.2024 ist der Stiftung St. Vincenzhaus zur Finanzierung der Familienberatungsstelle für den Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 837.151,00 EUR bewilligt worden. Die zusätzliche Stelle wird ebenfalls für die Jahre 2025 bis 2027 beantragt. Die zusätzlichen jährlichen Kosten belaufen sich auf 85.960,00 EUR.
Es wird weiterhin versucht werden, Ko-Finanzierungsmittel für die zusätzliche Stelle einzuwerben. Im Falle einer Förderung werden diese Mittel auf den Zuschussbetrag angerechnet werden.
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 01.10.2024 wurden 50 % einer Vollzeitstelle für den Haushaltsentwurf 2025 eingeplant. Seitens der Kreisverwaltung werden folgende Beschlussalternativen zur Abstimmung vorgeschlagen
Finanzierung:
PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an
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