Betreff
Antrag des Kinderschutzbundes Oldenburger Münsterland e. V. auf Bezuschussung seiner Präventionsarbeit für die Jahre 2025 und 2026
Vorlage
V-JHA/24/247
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt dem Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. – zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit für die Jahre 2025 und 2026 einen jährlichen Zuschuss von bis zu 58.900,00 EUR.


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt dem Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. seit 2002 einen Zuschuss zur Finanzierung der Präventionsarbeit.

Für die Jahre 2022 bis 2024 hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 21.12.2021 beschlossen, dass der Landkreis Cloppenburg dem Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. – zur Finanzierung seiner Präventionsarbeit für die Jahre 2022 bis 2024 einen Zuschuss von bis zu 55.200,00 EUR pro Jahr gewährt. Zu den vom Landkreis Cloppenburg anteilig bezuschussten Projekten gehörten:

  • Trennungs- und Scheidungsgruppen (TuSch-Kurse) 4 Kurse jährlich
  • Familienwochenende  – bis zu 3 Wochenendkurse jährlich
  • Elternkurse „Starke Eltern – Starke Kinder“ bis zu 3 Kursen jährlich“
  • Kinderfreundlichkeitspreis

Bei dem bewilligten jährlichen Zuschuss handelt es sich um einen Höchstbetrag. Im Rahmen einer jährlichen Spitzabrechnung werden die tatsächlich Kosten abgerechnet.

Mit E-Mail vom 30.09.2024 beantragt der Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. die weitere Bezuschussung der Präventionsarbeit für die Jahre 2025 und 2026. Aufgrund der unkalkulierbaren Steigerung der Personalkosten in den letzten Jahren könne eine Kostenkalkulation zunächst für nur zwei Jahre eingereicht werden.

Die Förderung von Familienwochenenden ist nicht mehr vorgesehen. Die Resonanz sei zurückgegangen. Aufgrund des erhöhten Bedarfs in den TuSch-Gruppen wird ein weiterer sog. 2.0 Kurs angeboten.

TuSch-Kurse

Das Angebot der TuSch-Kurse hat sich inzwischen etabliert und wird sehr gut angenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes aus dem Sachgebiet „Trennungs- und Scheidungsberatung“ sehen ebenso diesen Bedarf für Kinder aus Familien mit einer Trennungs- und Scheidungsproblematik. Das Angebot wird durch das Familiengericht wie auch durch Rechtsanwälte unterstützt. Konzeptionell wird der Stundenumfang gegenüber der letzten Förderperiode pro Kurs von 85 auf 92 Stunden pro Fachkraft erhöht. Diese Zeit ist für eine Intensivierung der Elternarbeit notwendig. Insbesondere bei hochstrittigen Trennungs- und Scheidungsproblematiken ist oftmals ein Gespräch gemeinsam mit beiden Elternteilen nicht mehr möglich.

Die Kosten pro Kurs werden auf 10.551,14 EUR kalkuliert.

Starke Eltern - Starke Kinder

Starke Eltern – Starke Kinder ist ein Kursangebot für alle Mütter und Väter, die mehr Freude und zugleich mehr Sicherheit in der Erziehung erreichen möchten. Mit dem Elternkurs sollen alle Eltern angesprochen werden.

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Um elterliches Erziehungsverhalten zu verändern, sollen Eltern gem. § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. U. a. sollen Möglichkeiten alternativer und gewaltfreier Erziehungsmethoden aufgezeigt werden. Ziele sind die Erziehungsverantwortung der Eltern zu stärken und den Kinderrechten in der Familie mehr Geltung zu verschaffen. Durch ein vertiefendes Verständnis der kindlichen Entwicklungsphasen werden Eltern ermutigt, ihr Kind altersgemäß zu begleiten, anzuleiten und vor allem die Fähigkeiten und Stärken ihres Kindes in den Blick zu nehmen. Außerdem geht es darum, das Selbstvertrauen von Eltern als zentrales Merkmal gelungener Erziehung zu stärken.

Ein Kurs umfasst 5 Abende. Der Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. plant jährlich 3 Kurse durchzuführen. Die Kosten pro Kurs belaufen sich auf 1.718,80 EUR.

 

Kinderfreundlichkeitspreis

Die Verleihung des Preises für Kinderfreundlichkeit wird überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderschutzbundes vorbereitet und durchgeführt. Es stellt Beispiele für kinderfreundliches Handeln und Gestalten in den Blick der Gesellschaft vor und ehrt diese Personen/Initiativen für ihren Einsatz. Die Kosten sind mit 1.940,06 EUR unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. von 15 % kalkuliert. Er soll alle 2 Jahre verliehen werden, so dass sich die jährlichen Kosten auf 970,03 EUR belaufen.

Der Kinderschutzbund Oldenburger Münsterland e. V. kalkuliert die jährlichen Ausgaben für die Präventionsarbeit auf

  • Trennungs- und Scheidungsgruppen (5 Kurse)                                   52.755,70 EUR
  • Starke Eltern - Starke Kinder (3 Kurse)                                                  5.156,40 EUR
  • Kinderfreundlichkeitspreis (15 % Eigenanteil)                                    970,03 EUR

58.882,13 EUR

Bei dem beantragten Zuschussbetrag in Höhe von – gerundet – 58.900,00 EUR handelt es sich um einen Höchstbetrag. Die Kosten werden jährlich spitz abgerechnet.

Der Zuschuss soll für die Dauer von zwei Jahren bewilligt werden.


Finanzierung:

PSP-Element: P1.363200/ Sachkonto 431800 – Zuschuss an sonstige Beratungsstellen