Betreff
Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 30.10.2024 - Sachstandsbericht zur Wasserförderung des OOWV im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/24/422
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Antrages der SPD Fraktion vom 30.10.2024 wird wie folgt zum Sachstand der Wasserförderung des OOWV im Landkreis Cloppenburg berichtet:

Wasserrechtsverfahren Thülsfelde Fassung A-F:

Am 15.06.2011 erfolgte ein erster Hinweis der Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg an den OOWV, dass mit der Erstellung von Antragsunterlagen für ein Wasserrechtsverfahren im Hinblick auf das am 09.07.2016 ablaufende Wasserrecht für das Wasserwerk Thülsfelde begonnen werden sollte.

Bis Juni 2014 erfolgten weitere Hinweisschreiben und Gespräche zu der Erstellung von Antragsunterlagen. Im Juni 2014 erfolgte ein Abstimmungsgespräch unter Beteiligung der Wasser- und der Naturschutzbehörde des Landkreises, des OOWV und der von dort beauftragten Planungsbüros zu den naturschutzfachlichen Anforderungen an die Antragsunterlagen.

Nach der Erstellung eines Untergrundmodells bis September 2014 sollte unmittelbar mit der Erstellung von Antragsunterlagen begonnen werden.

Am 05.07.2016 stellte der OOWV bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg einen Antrag auf Neubewilligung von 14,3 Mio. m³/a für 30 Jahre sowie einen Antrag auf vorz. Beginn". Weitergehende Antragsunterlagen wurden nicht vorgelegt.

Am 09.07.2016 lief die Bewilligung vom 14.07.1986 (5 Tage Zustellungsdauer 1986) ab.

Im April 2017 fand ein Behördentermin beim MU zur Abstimmung der zu berücksichtigenden Betrachtungszustände für die UVP statt.

Im März 2028 wurde vom OOWV eine überarbeitete Scoping-Unterlage eingereicht. Auf dieser Grundlage fand am 28.08.2018 ein Scoping-Termin nach § 15 Abs. 3 UVPG für das Vorhaben statt.

Im Februar 2019 fand ein Fachgespräch zwischen dem OOWV, dem GLD und Kreislandvolk im Kreishaus statt.

Im August 2019 beantragte der OOWV bei der unteren Wasserbehörde eine "qualifizierte Duldung" der Wasserförderung. Diese wurde nicht erteilt.

Im Dezember 2019 legte der OOWV entsprechend der erfolgten Abstimmungen überarbeitete Antragsunterlagen vor.

Im Februar 2020 wurden von der unteren Wasserbehörde fehlende Unterlagen nachgefordert und bis März 2020 vom OOWV vorgelegt.

Daraufhin wurde am 01.07.2020 die Beteiligung der TÖB eingeleitet und eine Bekanntmachung des Vorhabens im UVP-Portal veröffentlicht.

Aufgrund entsprechender Hinweise im Beteiligungsverfahren wurde mit dem GLD und dem OOWV due Überarbeitung der Antragsunterlagen hinsichtlich des zu berücksichtigenden Null-Zustandes diskutiert und ein Beweissicherungskonzept angefordert.

Am 21.03.2023 legte der OOWV das Beweissicherungskonzept vor. Im Juli 2023 folgte die                       

Übersendung der Abflussdatenauswertung und weitere Betrachtung des Null-Zustand.

Die Stellungnahme des GLD zur Abflussdatenauswertung und zur weiteren Betrachtung des Null-Zustands ging im Ende September 2023 bei der unteren Wasserbehörde ein.

Am 02.05.2024 wurde der Erörterungstermin zu dem Vorhaben im Kreishaus durchgeführt.

Aufgrund der im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse wird derzeit an der Zulassung eines vorzeitigen Beginns gearbeitet. Für die abschließende Bearbeitung des Wasserrechtsverfahrens muss seitens des OOWV noch ein Gewässerentwicklungsplan für die von der Grundwasserentnahme betroffenen Oberflächengewässer erstellt werden.

Probebohrungen zur Erkundung von Trinkwasservorkommen im Bereich Cloppenburg - Süd

 

Am 02.08.2024 hat der OOWV 5 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für einen Pumpversuch an jeweils einem Standort im Südkreis eingereicht.

Hierzu ist anzumerken, dass es sich lediglich um einen Pumpversuch zum Zwecke der Qualitätsüberprüfung handelt. Die Grundwasserentnahme soll nur für 48 Stunden innerhalb des Zeitraums bis zum 31.03.2025 durchgeführt werden. Dies wird aus der beigefügten Kurzbeschreibung (Bestandteil der Antragsunterlagen) deutlich. Im Einzelnen handelt es sich um einen Standort in Lindern, Löningen, Lastrup, Essen und Molbergen. Der Standort in Essen hat sich mittlerweile noch verschoben.

Das geförderte Wasser soll an den Standorten in Löningen und Molbergen durch Flächenverrieselung ins Grundwasser und bei den anderen drei Standorten in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Entsprechende Anträge wurden ebenfalls am 02.08.2024 gestellt. 

Alle betroffenen Städte und Gemeinden wurden beteiligt.

Für die Standorte in Löningen und Molbergen wurden am 10.10.2024 Erlaubnisse erteilt.

Für die Standorte in Lindern, Essen und Lastrup fehlte bisher noch der hydraulische Nachweis für die Einleitung in das Oberflächengewässer. Dieser wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Vor Erteilung eines Bescheides sind noch weitere Beteiligungen (Wasseracht, Gemeinde) erforderlich.

Der OOWV teilte zuletzt mit, dass mit den Bohrarbeiten an Standort 17 (Krattholz in Molbergen) in der zweiten Oktoberhälfte begonnen wurde und die Wasserbehörde informiert wird, sobald die Bohrarbeiten abgeschlossen sind und der Pumpversuch gestartet wird.

Ein Verfahren zur Genehmigung einer Trinkwassergewinnung ist bisher nicht eingeleitet. Dazu liegen auch keinen Antragsunterlagen vor.

Trinkwasserentnahme Baumweg

Für die Grundwasserentnahme im Bereich Baumweg bereitet der OOWV derzeit Antragsunterlagen zur Verlängerung des Wasserrechts vor. Das Verfahren ist gemeinsam durch die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg aufgrund des kreisgrenzenüberschreitenden Einzugsgebietes zu führen. Eine wichtige Grundlage für den Antrag sind die Ergebnisse der geologisch-bodenkundlichen Kartierung auf landwirtschaftlich genutzten Feldern in den Gewinnungsgebieten des Wasserwerks. Der ursprüngliche Zeitplan, mit prognostizierter Antragsabgabe im Jahr 2024, war nicht realisierbar, da mit den Ergebnissen der bodenkundlichen Untersuchungen laut OOWV erst im Jahr 2025 zu rechnen ist.


Finanzierung:

P1.538200


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD Kreistagsfraktion vom 30.10.2024