Betreff
Hotspot 23- Vielfalt in Geest und Moor; Sachstandsbericht und Mittelaufstockung
Vorlage
V-PLA/24/417
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Unter dem Vorbehalt der Mittelaufstockung und Bewilligung weiterer Fördermittel des Bundes und Landes wird der Erhöhung des Eigenanteils um 172.500 Euro (10 %) zugestimmt.


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 27.06.2019 hat der Kreistag der Teilnahme an dem Projekt Hotspot 23 - Vielfalt in Geest und Moor zugestimmt.

„Hotspots der biologischen Vielfalt“ sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt an charakteristischen Arten, Populationen und Lebensräumen. Zielsetzung des Förderschwerpunktes Hotspot sind die Erhaltung und Optimierung der naturschutzfachlichen Qualitäten des Hotspots. Die Schwerpunkte Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit waren neben der Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft im Landkreis Cloppenburg durch die Umsetzung von sinnvollen und nachhaltigen ausgewählten Maßnahmen die wichtigsten Gründe für die Befürwortung der Teilnahme an dem Projekt.

Es wurde seinerzeit ein Eigenanteil vom max. 150.000 Euro für die Haushaltsjahre 2020-2025 zur Verfügung gestellt.

Nach Erstellung des Konzeptes und des Förderantrages wurde das Verbundprojekt der Landkreise Oldenburg, Emsland und Vechta sowie der Universität Osnabrück am 01.04.2021 vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) bewilligt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Landkreis Cloppenburg wurden auf insgesamt 1.481.050,35 Euro festgesetzt. Davon wurden 1.110.787,76 Euro (75%) als Bundesmittel bewilligt. Die Laufzeit wurde vom BfN aus Haushaltsgründen auf den Zeitraum vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2027 verschoben.

Vom Land Niedersachsen wurde zusätzlich eine Projektförderung in Höhe von 222.157,56 Euro (15%) bewilligt.

Das Gesamtvolumen des Projektes aller Beteiligten beläuft sich auf ca. 5 Mio. Euro.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 15.06.2021 wurde über den damaligen Sachstand unter dem TOP Mitteilungen berichtet. Hierzu wird auf das entsprechende Protokoll der Sitzung verwiesen.

Nach der Auftaktveranstaltung im Juni 2022 haben eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen des Verbundprojektes stattgefunden wie z. B. Exkursionen, Hofführungen, Pflanzaktionen, etc. Es wurden verschiedene Flyer und Hefte gedruckt. Eine eigene Internetseite wird von den Verbundpartnern unterhalten (https://vielfalt-in-geest-und-moor.de). Das letzte große Gemeinschaftsprojekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit war die Erstellung eines Kinderbuches zum Thema „Biologische Vielfalt“ für die Grundschulen der beteiligten Landkreise.

Letztmalig wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung Umwelt und Klimaschutz am 27. Februar 2024 zum Projekt berichtet.

Geplante Maßnahmenschwerpunkte des Projektes im Landkreis Cloppenburg und damit sogenannte Leuchtturmprojekte sind

-          die Hochmoorrenaturierung von 26 Hektar kreiseigener Fläche im Naturschutzgebiet Vehnemoor-West

-          die Schaffung einer Kranich- und Gänsebeobachtungsstation im NSG Vehnemoor

-          die Gewässerrenaturierung eines Teilstücks der Soeste

-          die Biotopvernetzung durch die Anlegung von Wallhecken

-          die Errichtung einer Infostation zur Vogelbeobachtung an der Thülsfelder Talsperre und

-          die Einrichtung eines Lehrpfades entlang des Landschaftsschutzgebietes Lethetal zu-sammen mit dem Landkreis Oldenburg.

Alle Projekte wurden 2019 kalkuliert. In den vergangenen 5 Jahren haben sich in der Mehrzahl der Projekte erhebliche Kostensteigerungen oder auch Veränderungen bei den Maßnahmen ergeben, die sich auf den kommenden Haushalt des Landkreises auswirken.

Der Sachstand der einzelnen Projekte stellt sich wie folgt dar:

Hochmoorrenaturierung von 26 Hektar kreiseigener Fläche im Naturschutzgebiet Vehnemoor-West

Die Hochmoorrenaturierung wurde 2019 anhand früher durchgeführter Wiedervernässungen in der Molberger Dose kalkuliert. Im Rahmen der Planung hat sich die Kalkulation als zu niedrig erwiesen. Für eine Machbarkeitsstudie, weitere Untersuchungen und Kartierungen sind bisher 50.000 Euro angefallen.

Die Ausschreibung der Gehölzentfernung für einen umlaufenden 6 Hektar großen Waldstreifen, der für die Anlegung des Walles für die Wiedervernässung benötigt wird, um das Regenwasser in der Moorfläche zu halten, hat eine Auftragssumme von 77.350 Euro ergeben. Hier sind noch Nachtragsangebote zu erwarten. Damit sind die kalkulierten Kosten in Höhe von 140.000 Euro fast aufgebraucht. Die noch fehlenden Mittel sollen im Rahmen eines Umschichtungsantrages aus anderen kleineren Maßnahmen des Projektes beschafft werden. Dadurch erhöht sich das Gesamtvolumen des Projektes nicht.

Die Machbarkeitsstudie geht Gesamtkosten für die Wallherrichtung von insgesamt 515.000 Euro brutto aus. Für diesen Betrag soll ein Aufstockungsantrag gestellt werden. Der Betrag muss in voller Höhe in 2025 neu veranschlagt werden. Nach dem Finanzierungsplan des Fördergebers sind in 2025 keine Gelder mehr für diese Maßnahme vorgesehen. Von einer Bewilligung wird derzeit ausgegangen.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird die Maßnahme aus dem Projekt Hotspot herausgelöst und über Ersatzgeld finanziert. Mittel sind dort ausreichend vorhanden und die Finanzierung darüber ist zulässig. Das Einbringen von Ersatzgeldern als Kofinanzierungsmittel ist im Bundesprogramm nicht möglich. Da sich ab 2025 die Gesamtmittel für Hotspot damit erhöhen, sind für 2025 auch die zu vereinnahmenden Zuschüsse anzupassen. Die Eigenmittel des Landkreises erhöhen sich damit um 51.500 Euro.

Mehr als eine Übernahme der Schätzung des Fachbüros ist derzeit nicht möglich, da eine Ausschreibung der Herrichtungsarbeiten erst nach Beendigung der Fällarbeiten erfolgen kann. Für 2026 werden nach derzeitigem Stand keine Mittel mehr benötigt und nicht veranschlagt.

 

 

Schaffung einer Kranich- und Gänsebeobachtungsstation im NSG Vehnemoor

Die Kostenschätzung für dieses Projekt ging 2019 von Gesamtkosten in Höhe von 65.000 Euro aus. Grundlage war eine Angebotsanfrage. Die Ausschreibung ergab aufgrund der im Hochmoor erforderlichen aufwendigen Gründung 184.114,72 Euro Gesamtkosten. Die Maßnahme wird damit um 119.114,72 Euro teurer. Von der Fertigstellung des Projektes noch in 2024 wird ausgegangen, da die Gründung vergeben und die Erstellung des Beobachtungsturmes bereits im Vergabeverfahren ist.

Mit dem Fördergeber (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)) ist besprochen, dass die bereits abgerufenen Mittel für die Infostation an der Talsperre, die sich noch in der Planungsphase befindet, hierhin umgeschichtet werden können. Diese belaufen sich bis Ende 2024 auf insgesamt 170.000 Euro. Davon sind bisher lediglich 10.122,65 Euro verausgabt.

Die Finanzierung des Vogelbeobachtungsturmes im Vehnemoor ist damit gesichert. Im Rahmen des Budgets können die noch anfallenden Ausgaben gezahlt werden.

 

 

Gewässerrenaturierung eines Teilstücks der Soeste

 

Die Gewässerrenaturierung der Soeste wurde zu Beginn auf einer 3,3 Hektar großen kreiseigenen Fläche geplant. Hierfür sind bisher Gesamtkosten in Höhe von 270.000 Euro bewilligt. Für dieses Projekt sind bisher für Planungskosten und Bodenuntersuchungen u. ä. ca. 57.000 Euro angefallen. Es verbleiben somit 213.000 Euro.

Im Laufe der Planung empfahl das Ingenieurbüro, die neue Laufstrecke der Soeste auf dem angrenzenden ca. 2 Hektar großen Grundstück zu verlängern. Damit könnten statt 350 m dann insgesamt 750 m Laufverlängerung erreicht werden. Die Fläche wurde erworben und die weitere Planung mit dieser Fläche fortgeführt. Der vorliegende Vorabzug der Planunterlagen weist jetzt Gesamtbaukosten von 1.068.620 Euro brutto aus. Die Arbeiten sollen in 2025 von der Friesoyther Wasseracht ausgeführt werden, die später auch die Unterhaltung des Gewässerabschnittes übernimmt. Dort wird von geringeren Kosten ausgegangen, die derzeit aber noch nicht beziffert werden können. Auch hier ist das Einbringen von Ersatzgeldern als Kofinanzierungsmittel nicht möglich. Hier soll ebenfalls ein Aufstockungsantrag für den noch fehlenden Betrag in Höhe von 855.620 Euro gestellt werden und der Gesamtbetrag in 2025 neu veranschlagt werden.

Da sich ab 2025 dann die Gesamtmittel für Hotspot wiederum dadurch erhöhen, sind auch hier für 2025 die zu vereinnahmenden Zuschüsse anzupassen. Die Eigenmittel des Landkreises erhöhen sich damit um 85.570 Euro.

Für 2026 werden nach dem bisherigen Wissenstand keine weiteren Mittel benötigt.

Evtl. anfallende Kosten für eine Infotafel sollen über die Position Öffentlichkeitsarbeit abgewickelt werden.

Biotopvernetzung durch die Anlegung von Wallhecken

Hier ist die Errichtung von Wallhecken im Bereich der Lethe und im Bereich Neuvrees vorgesehen. Die Wallkörper wurden inzwischen errichtet. Aufgrund der nassen Witterung mussten im vergangenen Jahr die Arbeiten abgebrochen werden. Nunmehr steht die Bepflanzung der Wälle an. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist im Frühjahr 2025 zu rechnen.

Die Kosten bewegen sich im Rahmen der bewilligten Förderung. Bisher wurden 26.428 Euro für die Anlage der Wallkörper aufgewendet. Die Pflanzungen sollen in diesem Winter mit Ehrenamtlichen erfolgen.

Errichtung einer Infostation zur Vogelbeobachtung an der Thülsfelder Talsperre

Für die Infostation Talsperre wurde nun der Bauantrag gestellt. Mit dem Beginn der Maßnahme ist vor 2025 nicht zu rechnen, da die Anlage im Hochwasserschutzbereich der Talsperre gebaut wird und Abstimmungen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erforderlich sind. Der Standort ist mit dem NLWKN abgestimmt.

Nach Abzug der für den Beobachtungsturm im Vehnemoor umzuschichtenden Mittel verbleiben 40.762,63 Euro aus den Jahr 2022 bis 2024. Der Finanzierungsplan enthält für 2025 und 2026 insgesamt weitere 100.000 Euro für die Infostation, die vom Fördergeber noch freigegeben werden müssen. Somit stehen dafür insgesamt noch 140.762,63 Euro zur Verfügung.

Nach der derzeitigen Kostenschätzung des Amtes 65 ist von 395.000 Euro brutto Gesamtkosten auszugehen (280.000 Euro Zimmererarbeiten und 100.000 Euro Bodenarbeiten). Dieser Betrag wurde als Grundlage für den Haushaltsansatz 2025 angesetzt.

Für den fehlenden Betrag in Höhe von 254.237,37 Euro ist geplant, beim Fördergeber einen Aufstockungsantrag zu stellen. Von einer Bewilligung wird auch hier ausgegangen. Eine Kofinanzierung oder ausschließliche Finanzierung aus Ersatzgeld ist nicht zulässig.

Da sich ab 2025 dann die Gesamtmittel für das Projekt Hotspot damit wiederum erhöhen, sind hier auch für 2025 die zu vereinnahmenden Zuschüsse anzupassen.

Die Eigenmittel des Landkreises Cloppenburg werden sich durch den Aufstockungsantrag um 35.430 Euro erhöhen.

Die Mittel für 2026 bleiben mit 10.000 Euro im Haushalt bestehen für erforderliche Beschilderungen dieser Station.

 

Einrichtung eines Lehrpfades entlang des Landschaftsschutzgebietes Lethetal zusammen mit dem Landkreis Oldenburg

In diesem Projekt haben erste Abstimmungstermine stattgefunden. Ein Austausch mit dem Dorfentwicklungsprojekt „Beidseits der Lethe“ findet ebenfalls regelmäßig statt. In 2025 soll mit der Umsetzung des Lehrpfades (Ausschreibung und Vergabe) begonnen werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten im veranschlagten Rahmen bewegen werden. Lt. Finanzierungsplan beträgt der Anteil des Landkreises Cloppenburg an dem Projekt 41.000 Euro mit einem Eigenanteil von 4.100 Euro.

Die Mehrkosten für die o.a. Maßnahmen erhöhen den Eigenanteil im Rahmen des Projektes Hotspot 23 wesentlich. Gegenüber den bisher vom Kreistag bewilligten 150.000 Euro ergeben sich nun folgende zusätzlichen Eigenanteile des Landkreises Cloppenburg bei entsprechender Antragstellung beim Bund und beim Land Niedersachsen:

-          Hochmoorrenaturierung                                     51.500 Euro

-          Gewässerrenaturierung Soeste                        85.570 Euro

-          Infostation Talsperre                                            35.430 Euro

gesamt                                                                        172.500 Euro

Bevor entsprechend der o.a. Ausführungen Aufstockungsanträge gestellt werden, ist über die Erhöhung des Eigenanteils des Landkreises zu entscheiden. Eine Erhöhung der Förderung ohne Erhöhung der Eigenmittel ist nicht förderfähig.


Finanzierung:

P1.554300