Betreff
Antrag des SV Strücklingen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau eines Multifunktionsraumes an der Sportanlage in Strücklingen
Vorlage
V-KUL/24/327
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der SV Strücklingen e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den Bau eines Multifunktionsraumes an der Sportanlage in Strücklingen unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Saterland einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.348,30 EUR, bei veränderten Finanzierungsbedingungen in Höhe von bis zu 16.464,41

EUR (= 20 % der förderfähigen Kosten).


Sachverhalt:

Der SV Strücklingen e.V. beantragt mit Schreiben vom 27.02.2024 einen Zuschuss für den Bau eines Multifunktionsraumes an der Sportanlage in Strücklingen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 97.963,22 EUR.

Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach Abzug der Vorsteuererstattung auf 82.322,03 EUR.

Der SV Strücklingen e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Saterland gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Saterland vom 15.11.2023 wird dem Verein ein Zuschuss in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten gewährt.  Der Verein hat ebenfalls eine LEADER-Förderung in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten beantragt (= 41.161,02 EUR). Eine Entscheidung liegt jedoch noch nicht vor.

Aufgrund der beantragten LEADER-Förderung in Höhe von 50 % würde für den Landkreis Cloppenburg abzüglich der Gemeindeförderung in Höhe von 25% und dem Eigenanteil des SV Strücklingen e.V. in Höhe von 10 % noch ein Förderanteil in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten (=12.348,30 EUR) verbleiben.

Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in Höhe von maximal 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 16.464,41 EUR gewährt werden.

Hiervon wird der o.g. Anteil in Höhe von 12.348,30 EUR mit abgedeckt.

Die Abrechnung richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und gewährten Drittmitteln gemäß Verwendungsnachweis. 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, vorzulegen.


Finanzierung:

Im Haushalt 2024 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Strücklingen e.V. vom 27.02.2024 (Anlage 1)