Betreff
Antrag der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines erhöhten Festbetragszuschusses für das Haushaltsjahr 2025
Vorlage
V-KUL/24/323
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. einen Festbetragszuschuss in Höhe von 1.400.700,00 EUR für das Haushaltsjahr 2025.


Sachverhalt:

Die Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V. beantragt beim Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 25.10.2024 die Gewährung eines erhöhten Festbetragszuschusses für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.400.700,00 EUR (siehe Anlage 1).

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 19.12.2023 (V-KUL/23/289) der Kreismusikschule einen Zuschuss in Höhe von 1.159.200,00 EUR als Festbetragszuschuss für das Jahr 2024 zu gewähren.

Die Kreismusikschule beantragt aufgrund von Personalkostenerhöhungen einen erhöhten Festbetragszuschuss für das Haushaltsjahr 2025.

Aufgrund von Stufenerhöhungen, Stundenveränderungen, Neueinstellungen, Überführung der Honorarlehrer in TVöD Anstellung und einer geschätzten Tarifsteigerung um 3,5 % in 2025 ergibt sich eine Erhöhung der Personalkosten von 2.317.000,00 EUR auf insgesamt 2.751.000,00 EUR.

Hinzu kommt eine Erhöhung der Reisekosten von 45.000,00 EUR auf insgesamt 55.000,00 EUR.

Der im Haushalt aufgeführte Überschuss in Höhe von 200.000,00 EUR geht zum einen auf inzwischen ausgeglichene Gebührenrückstände und auf geringere Personalausgaben zurück.

Der Überschuss soll jedoch für die Anschaffung einer bedarfsgerechten Bestuhlung der Unterrichtsräume und den Austausch der Ausstattung in den Wartebereichen des Gebäudes verwendet werden. Insbesondere bei der Planung der Ausstattung der Wartebereiche ist mit einem größeren Aufwand zu rechnen, da die besonderen Brandschutzbestimmungen für Fluchtwege berücksichtigt werden müssen.

Die Städte und Gemeinden tragen derzeit 31% und der Landkreis 69% der Gesamtzuschüsse. Daher wird sich der Zuschuss für die Städte und Gemeinden insgesamt um 108.500,00 EUR auf 629.300,00 EUR und für den Landkreis Cloppenburg um 241.500,00 EUR auf 1.400.700,00 EUR erhöhen.

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden (siehe Anlage 1 und 2).


Finanzierung:

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2025 eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. vom 25.10.2024 (Anlage 1)

Haushaltsplan 2025 (Anlage 2)