Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die außerplanmäßige Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar, weil der Kreistag in seiner Sitzung am 20.06.2024 beschlossen hat, der DLRG Friesoythe einen Zuschuss als Defizitfinanzierung für die Anschaffung eines Gerätewagens Tauchen für den Katastrophenschutz in Höhe von 84.888,24 EUR im Haushalt 2025 und 84.888,24 EUR im Haushaltsjahr 2026 zu gewähren.
Es handelt sich um einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG, da die DLRG das Fahrgestell nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt und der Dezernentin II noch kurzfristig im Jahr 2024 zu den Modelljahrpreisen 2024 beschaffen konnte. Hierdurch ergibt sich für den Landkreis und die DLRG ein finanzieller und zeitlicher Vorteil.
Die Deckung erfolgt aus "Zuschuss Schießstand Ahlhorn" (I1.100482.525).
Gem. § 89 S. 3 NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung unverzüglich zu informieren.
Finanzierung:
P1.100482.525 – Zuschuss DLRG Gerätewagen Tauchen – Sachkonto 781800
Anlagenverzeichnis: