Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss
empfiehlt dem Kreistag, vorbehaltlich der Förderung durch den Landkreis Vechta
und das Bischöflich Münstersche Offizialat, die finanzielle Unterstützung des
Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen
im Oldenburger Münsterland“ weiterzuführen für den Zeitraum vom
01.02.2025-31.12.2026 in Höhe von 41.297,44 EUR im Jahr 2025 und 45.051,75 EUR
im Jahr 2026, insgesamt 86.349,19 EUR.
Sachverhalt:
Die Stiftung
Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth (CSW) hat mit Datum vom 07.10.2024 einen
Antrag auf finanzielle Unterstützung der Weiterführung des Projektes
„Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen
im Oldenburger Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2025-31.12.2026 in Höhe
von 41.297,44 EUR für 2025 und 45.051,75 EUR für 2026 gestellt.
Diese
Beratungsstelle hat am 01.03.2018 ihre Arbeit entsprechend dem Konzept „Niederschwelliges
(Rechts-)Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigranten in
prekären Beschäftigungsverhältnissen“ aufgenommen, das seinerzeit vom
Landescaritasverband für Oldenburg e. V. erarbeitet wurde. Die politischen
Gremien der Landkreise Cloppenburg und Vechta hatten 2017 einer finanziellen
Förderung der Beratungsstelle für zunächst 3 Jahre (2018-2020) in Höhe von
jeweils 45 % der Gesamtkosten zugestimmt bei Übernahme der restlichen 10 %
durch das Bischöflich Münstersche Offizialat (Beschluss KT v. 28.09.2017). 2020
wurde einer Verlängerung der finanziellen Förderung für zunächst 1 Jahr vom
01.02.2021-31.01.2022 zugestimmt (Beschluss KT v. 07.07.2020). Dies geschah vor
dem Hintergrund der Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der
Fleischwirtschaft, das zum 01.01.2021 Werkverträge in der Branche und ab dem
01.04.2021 Zeitarbeit verboten hat. Es sollten zunächst einmal die Auswirkungen
dieses neuen Gesetzes auf die Situation der prekär Beschäftigten analysiert
werden. 2021 wurde wiederum beschlossen, das Projekt für weitere drei Jahre zu
finanzieren (Beschluss KT v. 21.12.2021). Es wurde festgestellt, dass
angesichts der hohen Anzahl von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten und
ihrer besonderen Problemlagen weiterhin ein Beratungsbedarf gegeben sei.
Die Beratungsstelle
unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund bei
der Wahrnehmung ihrer Rechte als Arbeitnehmende. Sie richtet sich insbesondere
an Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, aus allen Branchen und
unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Die Beratungsstelle informiert
Betroffene niedrigschwellig über das geltende Arbeitsrecht, berät und begleitet
sie bei konkreten Problematiken und Fragestellungen. Das ursprüngliche Konzept
von 2017 wurde vom CSW aktualisiert als Beratungskonzept 3.0 (s. Anlage). Die
Beratung erfolgt demnach durch eine Juristin bzw. einen Juristen im
Stundenumfang einer halben Vollzeitstelle. Hinzu kommt der langjährige
Stelleninhaber, der als zusätzlicher Jurist mit einer geringfügigen
Beschäftigung vorgesehen ist, um sein Erfahrungswissen für die Beratungsstelle
zu erhalten. Die Expertise qualifizierter und erfahrener Juristen bzw.
Juristinnen wird als Alleinstellungsmerkmal der Beratung hervorgehoben.
Das
Caritas-Sozialwerk führt in seinem Antrag aus, dass im Oldenburger Münsterland
28.751 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus dem Ausland tätig sind
(Stand: September 2023). Das sind knapp 19 % aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Region. Gegenüber 2020 ist
das ein Wachstum um 4 %-Punkte. Das CSW stellt einen erhöhten Beratungsbedarf
dieser Gruppe fest. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl
der Beratungsfälle seit 2018.
Tabelle: Entwicklung der Anzahl der Beratungsfälle
Jahr |
Beratungsfälle |
2018 |
140 |
2019 |
276 |
2020 |
318 |
2021 |
273 |
2022 |
208 |
Quelle: verschiedene Jahresberichte der Beratungsstelle für
Arbeitsmigranten
Der Jahresbericht
2021/2022 der Beratungsstelle für Arbeitsmigranten gibt Auskunft über die
aktuelle Verteilung der Beratungsfälle auf Branchen, Herkunftsländer, Arten der
Anstellung etc. Die drei Branchen mit den meisten Beratungsfällen sind:
Schlachtbetriebe (2021: 45, 2022: 28), Logistik (2021: 43, 2022: 20) und
Reinigung (2021: 34, 2022: 23). Zu den häufigsten Herkunftsländern der Personen
mit einem Beratungsanliegen zählen Rumänien (2021: 112, 2022: 54), Syrien
(2021: 39, 2022: 37) und Bulgarien (2021: 31, 2022: 37). Bezüglich der Art der
Anstellung handelte es sich in 62 % der Fälle (2022; 2021: 52 %) um
direkte Anstellungen, in 20 % der Fälle (2022; 2021: 30 %) um
Arbeitnehmerüberlassungen, in 4 % der Fälle (2022; 2021: 3 %) um
Werkverträge. In den übrigen Fällen gab es keine Angaben.
Gegenüber 2020 ist
somit ein Rückgang bei der Gesamtzahl der Beratungsfälle erkennbar. Dies
betrifft insbesondere die Beratungsfälle mit Bezug zu Schlachtbetrieben von 79
Fällen in 2020 auf 28 Fälle in 2022. Analysen zu den Effekten des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes in der Fleischwirtschaft belegen, dass das Gesetz
deutliche Verbesserungen hervorgebracht hat, gleichzeitig jedoch eine
problematische Arbeits- und Führungskultur innerhalb der Betriebe oft noch
fortbesteht. Das Gesetz wird als wichtiger Schritt bewertet, um dauerhaft
Arbeitsbedingungen und betriebliche Mitbestimmung zu verbessern
(Sachverständigenrat für Integration und Migration SVR-Studie 2023-1).
Gemäß den
Ausführungen des Caritas-Sozialwerks erscheint eine Fortführung der Arbeit der
„Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ notwendig und sinnvoll. Auch die
Kreisverwaltung Cloppenburg befürwortet eine weitere finanzielle Unterstützung
des Projektes „Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen
im Oldenburger Münsterland“ für den Zeitraum vom 01.02.2025-31.12.2026
gemeinsam mit dem Landkreis Vechta in Höhe von jeweils 45 % der Gesamtkosten
und dem Bischöflich Münsterschen Offizialat in Höhe von 10 %. Die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die betriebliche Mitbestimmung ausländischer
Arbeitskräfte in der Fleischwirtschaft haben sich seit 2018, als die
Beratungsstelle ihre Arbeit aufgenommen hat, deutlich verbessert. Es ist davon
auszugehen, dass diese Möglichkeiten zunehmend wahrgenommen werden.
Perspektivisch sollten daher die Interessen der Betroffenen verstärkt durch
Gewerkschaften und Betriebsräte vertreten werden, sodass eine kommunal
kofinanzierte arbeitsrechtliche Beratungsstelle über 2026 hinaus entbehrlich
wird.
Die Kosten setzen
sich laut eingereichtem Finanzierungsplan wie folgt zusammen und betragen für
den Landkreis Cloppenburg 41.297,44 EUR für das Jahr 2025 und 45.051,75 EUR für
das Jahr 2026:
Einnahmen
|
Gesamtlaufzeit |
2025 (11 Monate) |
2026 (12 Monate) |
BMO (10 %) |
19.188,71 € |
9.177,21 € |
10.011,50 € |
LK Vec (45 %) |
86.349,19 € |
41.297,44 € |
45.051,75 € |
LK Clp (45 %) |
86.349,19 € |
41.297,44 € |
45.051,75 € |
Gesamt |
191.887,09 € |
91.772,09 € |
100.115,00 € |
Personalausgaben jährlich
Personalkosten |
77.000,00 € |
|
Personalnebenkosten |
2.000,00 € |
79.000,00 € |
Sachkosten jährlich
Reisekosten |
2000,00 € |
|
Fortbildung |
700,00 € |
|
Mieten |
6.000,00 € |
|
Umlagen |
4.000,00 € |
|
Versicherungen |
90,00 € |
|
Afa |
275,00 € |
|
Verwaltung |
4.000,00 € |
|
Porto |
50,00 € |
|
Bürobedarf, Fachliteratur |
1.000,00 € |
|
Telefon |
1.000,00 € |
|
Jahresbericht |
2.000,00 € |
21.115,00 € |
|
|
100.115,00 € |
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
P1.111200.101
Anlagenverzeichnis:
1. Antrag „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten“ vom 07.10.2024
2. Beratungskonzept 3.0