Betreff
Sachstand zum Ausbau der K 300
Vorlage
V-VERK/24/276
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg stellt seit 2010 in Zusammenarbeit mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Verbreiterungskonzepte für sein Kreisstraßennetz auf. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsqualität auf der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.

Der Ausbau der K 300 ist eine Maßnahme aus dem vom Kreistag am 29.08.2013 beschlossenen Mehrjahressanierungskonzept II, welche bisher noch nicht umgesetzt werden konnte. Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:

Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf (Zum Herrensand) bis zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn geplante Radweg auf 2,50 m verbreitert und in Teilbereichen verlegt werden. Ein Fahrbahnradius im südlichen Bereich der Trasse soll dem aktuellen Regelwerk angepasst werden, um die vorhandene, sehr enge Kurve zu entschärfen.

Weiterhin sollen insgesamt zwei Verkehrsinseln dazu beitragen, den Ortscharakter in Augustendorf zu stärken. Seitens der Stadt Friesoythe wurde zugesichert, dass im Zuge der Ausbaumaßnahme in Augustendorf Ortstafeln aufgestellt werden.

Für den Landkreis Cloppenburg beplant die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen (NLStBV – GB Lingen) die Maßnahme mit Hilfe von Ingenieurbüros seit 2014. Mehrere Termine mit den Anliegern und dem Ortsverein Augustendorf haben stattgefunden.

Da ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, sind die entsprechenden Unterlagen aufzustellen. Diese umfassende Planung hat dazu geführt, dass die Fertigstellung des Vorentwurfs weiterhin andauert.

Aktuell sieht die Zeitschiene der NLStBV vor, den Feststellungsentwurf bis Ende 2024 fertigzustellen, damit im Anschluss das erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.

Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca. 7 Mio. EUR betragen.

Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme Fördermittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) einzuwerben.

Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung vorgestellt.