Sachverhalt:
Mit insgesamt 15,3
Millionen Nutztieren in ca. 5.100 Tierhaltungsbetrieben (Stand: Dezember 2011)
ist der Landkreis Cloppenburg einer der viehdichtesten Landkreise in
Niedersachsen. Allein in den letzten 10 Jahren sind die Tierzahlen um mehr als
27 % gestiegen. Insbesondere bei den Tierarten Schwein und Geflügel hat sich
die Zahl der Tiere erheblich erhöht. Mit zunehmender Tierzahl nimmt auch das
Risiko von hochansteckenden Tierseuchen, wie Schweinepest, Geflügelpest sowie
Maul- und Klauenseuche, zu.
Im Rahmen der Bekämpfung
hochansteckender Tierseuchen hat der Landkreis vielfältige Aufgaben zu
erledigen. Diese leiten sich aus den entsprechenden Bekämpfungsvorschriften der
EU zur Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche sowie anderen
gefährlichen Tierseuchen ab. Daneben sind Vorgaben des Bundes und des Landes
Niedersachsen in Form des Bundesmaßnahmenkataloges und des Nds.
Tierseuchenbekämpfungshandbuches zu beachten, die den Standard und die Qualität
der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vorgeben.
Das Aufgabenspektrum im
Seuchenfall reicht von der Steuerung und der Beschaffung von Personal und
Material, der Berichterstattung und Pressearbeit bis in den Bereich der
operativen Tierseuchenbekämpfung, der Untersuchung, der Epidemiologie, der
Schätzung und Tötung, der Beseitigung der anfallenden Tierkörper, der Reinigung
und Desinfektion der Ställe, der Kontrollen und der Impfung. Diese Aufgaben
sind im Seuchenfalle nur mit einem erheblichen Personaleinsatz zu erledigen.
Diesen Personenverkehr gilt es wegen des Seuchenverschleppungsrisikos und der
Öffentlichkeitswirkung vom normalen Betrieb im Kreishaus zu trennen.
Alle Aufgaben sind in einem lokalen Seuchenbekämpfungszentrum zu organisieren und zu erfassen. Die beteiligten Personen sind für den Einsatz einzuweisen. Die Berichte und Informationen der vor Ort eingesetzten Personen sind auszuwerten. Proben sind zu sammeln, aufzubereiten und zu verschicken. Das eingesetzte Personal muss sich dort duschen können und mit frischer Schutzkleidung ausgerüstet werden. Die Fahrzeuge sind zu reinigen und zu desinfizieren und mit neuen Verbrauchsmaterialien etc. neu auszustatten.
Die Mindestanforderungen für die räumliche und materielle Ausstattung eines Bekämpfungszentrums sind im Nds. Tierseuchenbekämpfungshandbuch niedergelegt. Insbesondere sind die Trennung in einen weißen und schwarzen Bereich, Vorratslager, Besprechungsräume, Reinigungs- und Desinfektionsplatz, Büroplätze u.a. erforderlich. Dies lässt sich mit dem Krisenzentrum des Kreishauses nicht realisieren.
Die bisherigen Planungen im
Landkreis Cloppenburg basieren auf der Nutzung der Räumlichkeiten der Feuerwehr
Technischen Zentrale (FTZ) in der Anfangsphase
eines Krisenfalles. Spätestens nach ca. einer Woche reichen die Räumlichkeiten
dort nicht mehr aus und es muss rasch Ersatz geschaffen werden. Deshalb wurde
mit der Stadt Cloppenburg ein Nutzungsvertrag geschlossen zur Überlassung der
Münsterlandhalle und des Marktplatzes zwecks Errichtung des Mobilen
Bekämpfungszentrums (MBZ). Da das MBZ aber nur einmal abrufbar ist, kann nicht
mit Sicherheit gewährleistet werden, dass der Landkreis Cloppenburg die
Räumlichkeiten erhält. Darüber hinaus ist das MBZ, welches aus mehreren
Containern besteht, erst etwa 5 bis 10 Tage nach der Anforderung einsatzfähig.
Gerade in den ersten Tagen nach Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuchen
sind jedoch schnelle und zielgerichtete Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zu
ergreifen. Daher bedeutet jede zeitliche Verzögerung, dass sich die Seuche
weiter ausbreiten kann.
Nach den EU-Richtlinien zur
Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge
zu tragen, dass im Fall des Ausbruchs einer hochansteckenden Tierseuche unverzüglich
uneingeschränkt einsatzfähige lokale Seuchenbekämpfungszentren eingerichtet
werden können. Werden die Bestimmungen der EU-Richtlinien nicht erfüllt, droht
dem Mitgliedstaat eine Kürzung bei der Co-Finanzierung von
Seuchentilgungsmaßnahmen durch die EU.
Es ist daher der Bau eines lokalen Seuchenbekämpfungszentrums im Landkreis Cloppenburg geplant. Dieses soll auf dem Grundstück des Landkreises Cloppenburg bei der FTZ in Emstekerfeld errichtet werden (sh. anl. Lageplan). Der anl. Grundriss wurde mit dem LAVES abgestimmt. Die Kosten für diese Baumaßnahme bleiben der endgültigen Bauplanung und Kalkulation vorbehalten. Für den Bau eines Tierseuchenbekämpfungszentrums wurden für das Haushaltsjahr 2012 bereits Mittel in Höhe von 350.000 € eingeplant. Ferner wurde für das Jahr 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € im Haushalt aufgenommen. Falls mit dem Neubau in diesem Jahr nicht mehr begonnen werden kann, sollen die Mittel im nächsten Jahr erneut im Haushalt eingeplant werden.
Investitionsmaßnahmen
I1.100117.500.001 Tierseuchenkrisenzentrum
I1.100117.500.002 Tierseuchenkrisenzentrum - Grunderwerb