Betreff
Antrag des Schulelternrates des Copernicus-Gymnasium Löningen auf eine befristete Förderung von Stellen für Schulsozialarbeit an den Gymnasien des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/24/181
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Antrag des Schulelternrates des Copernicus-Gymnasium Löningen, die Stellen für Schulsozialarbeit an den Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg befristet zu fördern, bis das Land Niedersachsen eine Landesstelle für Schulsozialarbeit an den betroffenen Gymnasien eingerichtet hat, wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der Schulelternrat des Copernicus-Gymnasiums Löningen beantragt mit Schreiben 27.04.2024 die befristete Förderung von Stellen für Schulsozialarbeit an den Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg, bis das Land Niedersachsen eine Landesstelle für Schulsozialarbeit an den betreffenden Gymnasien eingerichtet hat.

Der Antrag liegt als Anlage an.

Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass u.a. bedingt durch die Krisen der Welt, Defizite im sozialen Umgang entstanden seien. Die Corona-Pandemie habe einen großen Anteil daran. Auch der veränderte Umgang mit (sozialen) Medien werde als problematisch angesehen. Zudem seien die Schüler und Schülerinnen immer öfter körperlicher und psychischer Gewalt, (Cyber-)Mobbing, Ausgrenzung aber auch Zukunftsängsten ausgesetzt.

Das Land Niedersachsen stellt laut Ausführungen im Antrag dem Copernicus-Gymnasium Löningen aktuell vier Unterrichtsstunden für eine Beratungslehrerin zu Verfügung.

Entwicklung der Schulsozialarbeit:

Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der Bund u.a. Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000,00 EUR jährlich (504.000,00 EUR für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000,00 EUR für die Berufsbildenden Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansehe und die weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das Land seinerzeit nicht nach.

Der Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000,00 EUR für die Städte und Gemeinden sowie 150.000,00 EUR für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom 23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015) bereit. Dies erfolgte nur unter der Prämisse, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hatte. Nachdem das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als Landesaufgabe anerkannt hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein flächendeckender Ausbau der sozialen Arbeit an allen Schulen war seinerzeit vom Land noch nicht vorgesehen. Somit beschloss der Kreistag in seinen Sitzungen vom 20.12.2016 und 19.12.2017 für die Jahre 2017 bis 2020 die Hälfte der bisherigen Mittel zu gewähren, um die Schulsozialarbeit in den Grundschulen weiter zu gewährleisten. Die Zuwendung sollte allen Städten und Gemeinden gezahlt werden, in denen das Land keine Schulsozialarbeiterstellen eingerichtet hatte. Mit Kreistagsbeschluss vom 18.03.2021 wurde diese Praxis dahingehend modifiziert, dass alle Grundschulen, die keine landesfinanzierte Schulsozialarbeiterstelle haben, bei der Verteilung der kreiseigenen Mittel in Höhe von insgesamt 140.055,00 EUR berücksichtigt werden. Zusätzlich wird seitdem an allen drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert.

Im Februar 2024 wurde das Start-Chancen-Programm vom Bund verabschiedet. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgte ausschließlich auf der Grundlage von schulscharfen Sozialdaten. So kam bei der Auswahl der Schulen erstmals der für Niedersachsen entwickelte sozialdatenbasierte Index zum Einsatz. Mit diesem Index sollen zusätzliche Ressourcen an Schulen gesteuert werden, um diese gezielt dort einsetzen zu können, wo sie am dringendsten benötigt werden. Bei der Erstellung des Sozialindex war dem Land wichtig, dass er schulscharf funktioniert und für die Schulen keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht. Bund und Länder hatten sich Anfang deshalb auf eine Verteilung der Mittel nach den Kriterien Armut und Migration verständigt. 40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancenschulen eingesetzt werden. 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams (z. B. durch Schulsozialarbeitende und pädagogisch Mitarbeitende).

Im Landkreis Cloppenburg erhalten dadurch insgesamt 9 Schulen eine Förderung nach dem Startchancenprogramm.

Eine Übersicht der Schulen ist in der Anlage zu entnehmen. Eine Förderung für die Gymnasien im Landkreis Cloppenburg ist hier nicht vorgesehen. Wie die Schulen die Mittel einsetzen, bleibt den Schulen jedoch selbst überlassen.

Aktuelle Sachlage:

Das Land Niedersachsen finanziert derzeit an 36 Schulen im Landkreis Cloppenburg eine Schulsozialarbeiterstelle. Von den 4 Gymnasien in Trägerschaft des Landkreises ist lediglich am Clemens-August-Gymnasium in Cloppenburg eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet. Eine am Laurentius-Siemer-Gymnasium in Ramsloh bis zum 31.12.2023 befristet Stelle wurde vom Land Niedersachsen nicht verlängert. Die übrigen Stellen verteilen sich auf 14 Grundschulen, 18 Haupt-, Real- und Integrierten Gesamtschulen, sowie auf die drei Berufsbildenden Schulen.

Ein weiterer Ausbau von Schulsozialarbeiterstellen ist für die Gymnasien im Landkreis Cloppenburg nach Rückfrage beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück auf Grund der knappen Haushaltslage derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.

Den Sachberichten zu den Verwendungsnachweisen der Berufsbildenden Schulen am Museumsdorf und Technik ist zu entnehmen, dass fast ausschließlich Schüler und Schülerinnen aus den Berufseinstiegsklassen, den Berufsfachschulen und die Schüler und Schülerinnen mit der Eingangsvoraussetzung Hauptschulabschluss von der Schulsozialarbeit aufgesucht werden. Aufgrund des Bedarfs dieser Schüler, der Schülerzahlen (BBS a. M.: 2692, BBS Technik: 2401, BBS Friesoythe: 1289) und des hohen Anteils  nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechender Schüler mit Migrationshintergrund finanziert der Landkreis Cloppenburg je Schule einen Schulsozialarbeiter neben den Schulsozialarbeitern des Landes.

Das Land Niedersachsen erkennt die Schulsozialarbeit als eigene Aufgabe des Landes an. Derzeit werden durch den Landkreis Cloppenburg noch Schulsozialarbeiterstellen in Folge des früheren Bildungs- und Teilhabepaket gefördert. Die Jeweiligen Städte und Gemeinden beteiligen sich zudem mit einem Eigenanteil an den Stellen an Schulen in ihrer Trägerschaft. Nach den Beschlüssen des Kreistags wird die Förderung durch den Landkreis eingestellt werden, wenn an der jeweiligen Schule Stellen für Schulsozialarbeitende des Landes Niedersachsen geschaffen worden sind. Ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit mit Eigenmitteln des Landkreises ist nicht vorgesehen.


Finanzierung:


Anlagenverzeichnis:

20240427 Schulsozialarbeit an Gymnasien Schulelternrat Löningen.pdf

Übersicht Schulsozialarbeiter 2024 Landesstellen.pdf

20240815 Schulsozialarbeiter 2023 finanziert

Startchancenprogramm_Schul-Liste_RLSB_Onsabrueck.pdf