Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Für das Haushaltsjahr
2024 gewährt der Landkreis dem Verein „donum vitae – Regionalverein
Cloppenburg“ einen Zuschuss von bis zu 43.000 € als
Defizitausgleich für die Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung.
Sachverhalt:
Der Kreistag hatte ursprünglich am
13.10.2022 beschlossen, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von
24.000 €
für das Haushaltsjahr 2023,
25.500 €
für das Haushaltsjahr 2024 und
27.000 €
für das Haushaltsjahr 2025
als
Defizitausgleich zu bewilligen (siehe Vorlage
V-SOZ/22/156).
Am 30.08.2023 beantragt der Verein daraufhin
eine Erhöhung dieses Zuschusses um
5.000 € für
das Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt 29.000 €,
6.500 € für
das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 32.000 € und
7.500 € für
das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 34.500 €.
Begründet wurde der
Antrag damals unter anderem mit stark gestiegenen Personal- und Mietkosten. Des
Weiteren sei mit steigenden Energie- und Betriebskosten sowie
Nachzahlungen für das Haushaltsjahr 2022 in noch nicht bekannter Höhe zu
rechnen. Aufgrund der Defizitausgleichsregelung sei dem Verein die Bildung von
Rücklagen nicht möglich.
Der Kreistag hatte diesem Antrag am
14.03.2024 zugestimmt (siehe Vorlage V-SOZ/24/172).
In seinem aktuellen Antrag vom 15.08.2024 beantragt der
Verein eine weitere Erhöhung des bewilligten Zuschusses für das 2024 um 11.000
€ auf dann insgesamt 43.000 €. Begründet wird der Antrag mit gestiegenen Sach-
und Personalkosten. Zudem werde es nicht möglich sein, die Gehälter für den
Monat Dezember 2024 auszuzahlen, sollte der Antrag nicht bewilligt werden. Für
das Jahr 2025 kündigt der Verein eine erneute Steigerung der Kosten an, was
einen weiteren Antrag auf Erhöhung des bereits bewilligten und erhöhten
Zuschusses für das Jahr 2025 erwarten lässt.
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Für die Haushaltsplanung 2024 wurde diese Erhöhung des
beantragten Zuschusses nicht berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Antrag des Vereins
„donum vitae – Regionalverein Cloppenburg“ vom 15.08.2024 samt Anlagen.