Betreff
Antrag des SkF auf Bezuschussung der Kosten für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen für 2025
Vorlage
V-SOZ/24/177
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dass dem SkF für das Haushaltsjahr 2025 ein Betrag von bis zu 4.000 EUR als Zuschuss der Kosten für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen als Defizitausgleich bereitgestellt wird.


Sachverhalt:

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) möchte zukünftig (neben den bisherigen Zuschussempfängern Diakonie und Verein donum vitae) Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen ebenfalls mit ärztlich verordneten Verhütungsmitteln versorgen und Sterilisationen unterstützen.

Der Kreistag beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 13.10.2022 einstimmig, der Diakonie und dem Verein donum vitae für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 einen Betrag von jährlich jeweils bis zu insgesamt 8.000,00 EUR als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg zu gewähren.

Der SkF beantragt mit Schreiben vom 25.06.2024 einen Betrag in Höhe von jährlich bis zu 4.000,00 EUR als Zuschuss. Der Antrag gilt für die Jahre 2025-2027, wird jedoch zunächst auf das Jahr 2025 beschränkt, um anschließend in den üblichen 3-Jahres-Rhythmus mit dem Verein donum vitae und der Diakonie zu wechseln.

In den Jahren 2019-2023 wurden die Mittel für Frauen und Männer aus dem Landkreis Cloppenburg in folgender Höhe in Anspruch genommen:

2019:    4.320,79 EUR

2020:    4.367,25 EUR

2021:    6.003,16 EUR

2022:    2.969,59 EUR

2023:    5.336,63 EUR

Aus den beantragten Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten gewährt werden. Es erfolgt ein Antragsverfahren mit Beratung, Auszahlung und Dokumentation des Zuschusses durch die Schwangerenberatungsstelle des SkF.

Grundsätzlich werden die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr mit ärztlicher Verordnung übernommen. Ab dem 22. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen. Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II stehen aktuell für sämtliche Gesundheitsausgaben monatlich lediglich 21,48 EUR zur Verfügung.

Eine Dreimonatspackung der Antibabypille kostet etwa zwischen 20 und 40 EUR, Sechsmonatspackungen sind in der Regel im Verhältnis günstiger. Sozialhilfeempfängerinnen und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II müssen alle Kosten der Verhütung selbst tragen. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträge zwischen 150 € und 500 €), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu realisieren. Die aktuelle Situation mit der generellen Preissteigerung verstärkt die finanzielle Belastung der Betroffenen. Daher kommt es zu ungeplanten und ungewollten Schwangerschaften. Folgen sind der Schwangerschaftskonflikt mit den damit verbundenen psychischen Belastungen und ein möglicher Schwangerschaftsabbruch mit den entsprechenden Folgekosten.

Mit dem Verhütungsfonds werden einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei der Familienplanung unterstützt und gesundheitliche Chancengleichheit hergestellt.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für den Personenkreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den uns von den Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat sich die Ausweitung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und persönlichen Notlagen als sinnvoll dargestellt.

Es ist zu beraten, ob

 

-       dem Sozialdienst katholischer Frauen für das Haushaltsjahr 2025 ein Betrag von bis zu 4.000 EUR als Zuschuss der Kosten für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen als Defizitausgleich bereitgestellt werden soll.


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der vom SkF beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.

Produkt:              P1.412000 Gesundheitseinrichtungen


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SkF vom 24.06.2024 auf eine Bezuschussung empfängnisver­hütender Mittel und Sterilisationen samt Anlage (Grundlinien einer erneuerten Sexualethik)