Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
empfohlen zu beschließen, dass dem
SkF für das Haushaltsjahr 2025 ein Betrag von bis zu 4.000 EUR als Zuschuss der
Kosten für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen als Defizitausgleich
bereitgestellt wird.
Sachverhalt:
Der Sozialdienst
katholischer Frauen (SkF) möchte zukünftig (neben den bisherigen
Zuschussempfängern Diakonie und Verein donum vitae) Leistungsempfängerinnen und
-empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in
finanziellen und persönlichen Notlagen ebenfalls mit ärztlich verordneten
Verhütungsmitteln versorgen und Sterilisationen unterstützen.
Der Kreistag
beschloss zuletzt in seiner Sitzung am 13.10.2022 einstimmig, der Diakonie und
dem Verein donum vitae für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 einen Betrag von
jährlich jeweils bis zu insgesamt 8.000,00 EUR als Zuschuss für
empfängnisverhütende Mittel als freiwillige Leistung des Landkreises
Cloppenburg zu gewähren.
Der SkF beantragt
mit Schreiben vom 25.06.2024 einen Betrag in Höhe von jährlich bis zu 4.000,00
EUR als Zuschuss. Der Antrag gilt für die Jahre 2025-2027, wird jedoch zunächst
auf das Jahr 2025 beschränkt, um anschließend in den üblichen 3-Jahres-Rhythmus
mit dem Verein donum vitae und der Diakonie zu wechseln.
In den Jahren
2019-2023 wurden die Mittel für Frauen und Männer aus dem Landkreis Cloppenburg
in folgender Höhe in Anspruch genommen:
2019: 4.320,79 EUR
2020: 4.367,25 EUR
2021: 6.003,16 EUR
2022: 2.969,59 EUR
2023: 5.336,63 EUR
Aus den beantragten
Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale
oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von
50% der Kosten gewährt werden. Es erfolgt ein Antragsverfahren mit Beratung,
Auszahlung und Dokumentation des Zuschusses durch die
Schwangerenberatungsstelle des SkF.
Grundsätzlich
werden die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen
lediglich bis zum 22. Lebensjahr mit ärztlicher Verordnung übernommen. Ab dem
22. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen.
Leistungsempfängerinnen nach dem SGB II stehen aktuell für sämtliche
Gesundheitsausgaben monatlich lediglich 21,48 EUR zur Verfügung.
Eine Dreimonatspackung
der Antibabypille kostet etwa zwischen 20 und 40 EUR, Sechsmonatspackungen sind
in der Regel im Verhältnis günstiger. Sozialhilfeempfängerinnen und
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II müssen alle Kosten der Verhütung selbst
tragen. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen
Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträge zwischen 150 € und
500 €), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu realisieren. Die aktuelle
Situation mit der generellen Preissteigerung verstärkt die finanzielle
Belastung der Betroffenen. Daher kommt es zu ungeplanten und ungewollten
Schwangerschaften. Folgen sind der Schwangerschaftskonflikt mit den damit
verbundenen psychischen Belastungen und ein möglicher Schwangerschaftsabbruch mit
den entsprechenden Folgekosten.
Mit dem
Verhütungsfonds werden einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei der
Familienplanung unterstützt und gesundheitliche Chancengleichheit hergestellt.
Es handelt sich um
eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen
Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt
es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für
den Personenkreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den
uns von den Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat
sich die Ausweitung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und
persönlichen Notlagen als sinnvoll dargestellt.
Es ist zu beraten, ob
-
dem Sozialdienst katholischer Frauen für das
Haushaltsjahr 2025 ein Betrag von bis zu 4.000 EUR als Zuschuss der Kosten für
empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen als Defizitausgleich
bereitgestellt werden soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung ist der vom SkF
beantragte Zuschuss vorsorglich berücksichtigt worden.
Produkt: P1.412000
Gesundheitseinrichtungen
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SkF vom
24.06.2024 auf eine Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel und
Sterilisationen samt Anlage (Grundlinien einer erneuerten Sexualethik)