Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistrag folgende Beschlüsse:
Dem Kreistag wird empfohlen über den Jahresabschluss 2022 zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVG).
Dem Kreistag wird empfohlen den Überschuss in Höhe von 5.036.763,98 EUR der Überschussrücklage zuzuführen.
Dem Kreistag wird empfohlen die Entlastung des Landrates zu beschließen (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 NKomVB).
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2022 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.07.2024 wurden fertiggestellt. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den mit drei Textziffern markierten Prüfungsbemerkungen liegt an.
Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen (§ 123 Abs. 1 S. 1) und die Entlastung des Landrates.
Im Jahr 2022 wurde ein Gesamtergebnis von + 5.036.763,98 EUR erzielt.
Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf + 4.632.872,71 EUR. Das außerordentliche Ergebnis beträgt + 403.891,27 EUR.
Geplant war ein Gesamtergebnis für 2022 von – 11.477.300,00 EUR.
Die Verbesserung des Ergebnisses ist in erster Linie auf deutlich höhere Erträge zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2022 weder bekannt noch erwartbar waren, wie z. B.:
Rettungsdienst Benutzungsgebühren 1.455.000,00 EUR
3 Säulen-Modell im Bereich Flüchtlinge 7.345.000,00 EUR
Erstattungen vom Land für Abrechnung nach dem SGB IX 1.660.000,00 EUR
Tagespflege Erstattungen vom Land 1.340.000,00 EUR
Schlüsselzuweisungen 4.000.000,00 EUR
Mehrerträge gesamt: 15.800.000,00
EUR
Eine Übersicht zu den Eckdaten des Jahresergebnisses 2022 ist als Anlage beigefügt.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss 2022
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Stellungnahme der Verwaltung
Eckdaten zum Jahresergebnis 2022