Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen für 2022
Vorlage
V-KA/24/796
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag der überplanmäßigen Aufwendung und den außerplanmäßigen Auszahlungen für

-          Unterhaltung Kreisstraßen i. H. v. 176.790,03 EUR

-          Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte (Aktive Bedienstete) i. H. v. 98.161,87 EUR

-          Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte (Versorgungsempfänger) i. H. v. 23.913,74 EUR

zuzustimmen.


Sachverhalt:

Es werden für folgende Maßnahmen noch Haushaltsermächtigungen benötigt, die sich aufgrund der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 ergeben haben. Die Zahlungen sind bereits erfolgt.

1. Unterhaltung Kreisstraßen i. H. v. 176.790,03 EUR (P1.542000, SK 421200)

Die überplanmäßige Aufwendung war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil sowohl die Planungs-, als auch die Sanierungskosten deutlich höher ausgefallen waren als erwartet. Zusätzlich wurde von der Straßenmeisterei mehr Budget für die Unterhaltung der Kreisstraßen benötigt.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

P1.611000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen

311100

176.790,03 EUR

2. Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte (Aktive Bedienstete) i. H. v. 98.161,87 EUR

    (I1.100428.520.022, SK 786510)

Die außerplanmäßige Auszahlung war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.10.2021 der Landkreis Cloppenburg zur Zahlung der jährlichen Zuführungen zur Versorgungsrücklage verpflichtet ist. Diese Position wurde bei der Haushaltsplanung 2022 versehentlich nicht geplant.

Als Deckung wurde folgender Vorschlag gemacht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

I1.100329.510.022

Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen > 1.000 EUR

783110

98.161,87 EUR

3. Zuführung zur Versorgungsrücklage für Beamte (Versorgungsempfänger) i. H. v. 23.913,74

    EUR (I1.100428.520.022, SK 786520)

Die außerplanmäßige Auszahlung war zeitlich und sachlich unabweisbar, weil laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.10.2021 der Landkreis Cloppenburg zur Zahlung der jährlichen Zuführungen zur Versorgungsrücklage verpflichtet ist. Diese Position wurde bei der Haushaltsplanung 2022 versehentlich nicht geplant.

Als Deckung wurde folgender Vorschlage macht:

PSP-Element /Kostenstelle

Sachkonto

Betrag

I1.100329.510.022

Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen > 1.000 EUR

783110

23.913,74 EUR