Betreff
Unterrichtung über die über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2022
Vorlage
V-KA/24/795
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 117 NKomVG sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Landrat. Der Kreistag und der Kreisausschuss sind spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu informieren.

In dringenden nicht unerheblichen Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Kreistages nicht eingeholt werden kann, entscheidet gemäß § 89 NKomVG der Kreisausschuss. Kann in diesen Fällen die Entscheidung des Kreisausschusses nicht eingeholt werden und droht gleichzeitig der Eintritt erheblicher Gefahren oder Nachteile, so entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit einem stellvertretenden Landrat. Der Kreistag und der Kreisausschuss sind unverzüglich zu unterrichten.

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen und Auszahlungen unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 30.000,00 EUR nicht übersteigen.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für 2022, welche bereits zuvor durch den Landrat und einem seiner Stellvertreter genehmigt worden sind, werden nunmehr dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.

Dies betrifft insgesamt zehn Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 433.754,53 EUR. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.


Finanzierung:

Siehe Anlage