Betreff
Antrag der Stiftung St. Vincenzhaus auf Finanzierung einer Vollzeitstelle zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Cloppenburg
Vorlage
V-JHA/24/240
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus die Finanzierung der Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur Prävention und direkter, sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei der Familienberatungsstelle des Landkreises Cloppenburg unter dem Vorbehalt, dass das Land eine 50%ige Finanzierung der Personalkosten sowie der Sachkosten bewilligt.


Sachverhalt:

Die Familienberatungsstelle des Landkreises Cloppenburg übernimmt die typischen Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle. Sie bietet Unterstützung und Beratung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte in verschiedenen Lebenssituationen. Dazu gehören insbesondere:

  • Aufklärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme,
  • Unterstützung bei Erziehungsfragen,
  • Beratung bei Trennung und Scheidung,
  • Hilfestellung bei der Ausübung der Personensorge,
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
  • Unterstützung schwangerer Frauen und werdender Väter.

Die Familienberatungsstelle kann auf ein etabliertes Netzwerk von Institutionen und Diensten zurückgreifen, die sich mit dem Thema Gewalt befassen. Dazu zählen unter anderem das Gewaltschutzzentrum Cloppenburg, das Frauenhaus des DRK, das Oldenburger Interventionsprojekt, die Polizei, das Jugendamt und die Frühen Hilfen. Diese Kooperationen werden genutzt, um Betroffene gezielt weiterzuvermitteln oder zusätzliche Hilfen zu aktivieren.

Im Rahmen eines qualitativen Kinderschutzes führt die Beratungsstelle Gefährdungseinschätzungen nach §8b SGB VIII sowie §4 Abs. 2 KKG durch. Weiterhin unterstützt sie getrenntlebende Eltern in hocheskalierten Konflikten und begleitet sie in eine kooperative Elternschaft. Aktuell besteht ein besonderes Beratungsangebot für Geflüchtete aus der Ukraine, welches jedoch im August 2024 endet. Das Angebot wurde aus Drittmitteln finanziert.

Im Beratungsalltag der Familienberatungsstelle wird immer wieder mit Fällen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konfrontiert. Die Formen der Gewalt reichen von Vernachlässigung über psychische und physische Gewalt bis hin zu sexuellem Missbrauch. Die Anmeldezahlen und durchgeführten Gefährdungseinschätzungen zeigen eine besorgniserregende Zunahme solcher Fälle. Daher stellt die Stiftung St. Vincenzhaus den Antrag auf Einrichtung der zusätzlichen Personalstelle; auf die Anlage sei verwiesen.

Ferner ist eine parallele Förderung aus Landesmitteln realisierbar. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung fördert durch die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (Erlass des MS vom 22.02.2024 – 302-51011/17-1). Diese Förderung richtet sich an Beratungsstellen, die sich auf Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisieren. Dazu zählen sexueller Missbrauch, Vernachlässigung sowie psychische und physische Misshandlung. Das Ziel der Förderung ist es, betroffenen Kindern, Jugendlichen sowie deren Familienangehörigen und Bezugspersonen Unterstützung, Hilfe und Informationen zu bieten. Gefördert werden die Personalausgaben und Sachkosten der Beratungsstellen.

Die Zuwendungen umfassen bis zu 50 % der Personalausgaben, basierend auf den Durchschnittssätzen für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte, die vom Niedersächsischen Finanzministerium festgelegt wurden. Zudem werden bis zu 5000 EUR für Sachkosten zur Durchführung präventiver Angebote in Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen, zur fachlichen Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.

Die Erziehungsberatungsstelle erfüllt die Förderkriterien für eine solche Einrichtung und ein Antrag auf die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle wird beim Land eingereicht.

Das Ziel der neuen Vollzeitstelle, welche zu jeweils einer halben Vollzeitäquivalente durch eine weibliche und eine männliche Fachkraft besetzt werden soll, ist es, dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Stelle soll dazu beitragen, betroffene Kinder, Jugendliche sowie deren Familienangehörige und Bezugspersonen umfassend zu unterstützen und zu informieren. Es sollen direkte Beratungen, Kriseninterventionen und kurzfristige Termine ermöglicht sowie betroffene Institutionen und Dienste präventiv begleitet werden.

Für die Umsetzung wird eine Vollzeitstelle (39 Stunden) beantragt, die geschlechterparitätisch von einem männlichen und einer weiblichen Mitarbeiterin besetzt werden soll. Diese Mitarbeiterinnen sollen sich zu Präventionsmanagerinnen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen am Institut für Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt weiterbilden. Die Aufteilung der Stelle ermöglicht es, im Falle eines Einzelfalls sowohl Opfer als auch Täterinnen durch Mitarbeitende unterschiedlichen Geschlechts zu betreuen.


Finanzierung:

PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche


Anlagenverzeichnis:

Antrag St. Vincenzhaus auf FBS Gewaltschutz