Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St.
Vincenzhaus die Finanzierung der Personalkosten für eine Vollzeitstelle zur
Prävention und direkter, sozialpädagogischer Beratung bei Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche bei der Familienberatungsstelle des Landkreises Cloppenburg
unter dem Vorbehalt, dass das Land eine 50%ige Finanzierung der Personalkosten
sowie der Sachkosten bewilligt.
Sachverhalt:
Die Familienberatungsstelle des Landkreises
Cloppenburg übernimmt die typischen Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle.
Sie bietet Unterstützung und Beratung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte in verschiedenen
Lebenssituationen. Dazu gehören insbesondere:
- Aufklärung
und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme,
- Unterstützung
bei Erziehungsfragen,
- Beratung
bei Trennung und Scheidung,
- Hilfestellung
bei der Ausübung der Personensorge,
- Beratung
in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
- Unterstützung
schwangerer Frauen und werdender Väter.
Die Familienberatungsstelle kann auf ein
etabliertes Netzwerk von Institutionen und Diensten zurückgreifen, die sich mit
dem Thema Gewalt befassen. Dazu zählen unter anderem das Gewaltschutzzentrum
Cloppenburg, das Frauenhaus des DRK, das Oldenburger Interventionsprojekt, die
Polizei, das Jugendamt und die Frühen Hilfen. Diese Kooperationen werden
genutzt, um Betroffene gezielt weiterzuvermitteln oder zusätzliche Hilfen zu
aktivieren.
Im Rahmen eines qualitativen Kinderschutzes
führt die Beratungsstelle Gefährdungseinschätzungen nach §8b SGB VIII sowie §4
Abs. 2 KKG durch. Weiterhin unterstützt sie getrenntlebende Eltern in
hocheskalierten Konflikten und begleitet sie in eine kooperative Elternschaft.
Aktuell besteht ein besonderes Beratungsangebot für Geflüchtete aus der
Ukraine, welches jedoch im August 2024 endet. Das Angebot wurde aus
Drittmitteln finanziert.
Im Beratungsalltag der
Familienberatungsstelle wird immer wieder mit Fällen von Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche konfrontiert. Die Formen der Gewalt reichen von
Vernachlässigung über psychische und physische Gewalt bis hin zu sexuellem
Missbrauch. Die Anmeldezahlen und durchgeführten Gefährdungseinschätzungen
zeigen eine besorgniserregende Zunahme solcher Fälle. Daher stellt die Stiftung
St. Vincenzhaus den Antrag auf Einrichtung der zusätzlichen Personalstelle; auf
die Anlage sei verwiesen.
Ferner ist eine parallele
Förderung aus Landesmitteln realisierbar. Das Niedersächsische Ministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung fördert durch die Richtlinie
zur Gewährung von Zuwendungen an Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche (Erlass des MS vom 22.02.2024 – 302-51011/17-1). Diese
Förderung richtet sich an Beratungsstellen, die sich auf Fälle von Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche spezialisieren. Dazu zählen sexueller Missbrauch,
Vernachlässigung sowie psychische und physische Misshandlung. Das Ziel der
Förderung ist es, betroffenen Kindern, Jugendlichen sowie deren
Familienangehörigen und Bezugspersonen Unterstützung, Hilfe und Informationen
zu bieten. Gefördert werden die Personalausgaben und Sachkosten der
Beratungsstellen.
Die Zuwendungen umfassen bis zu
50 % der Personalausgaben, basierend auf den Durchschnittssätzen für
vollzeitbeschäftigte Fachkräfte, die vom Niedersächsischen Finanzministerium
festgelegt wurden. Zudem werden bis zu 5000 EUR für Sachkosten zur Durchführung
präventiver Angebote in Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen, zur
fachlichen Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie für Öffentlichkeitsarbeit
bereitgestellt.
Die Erziehungsberatungsstelle
erfüllt die Förderkriterien für eine solche Einrichtung und ein Antrag auf die
Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle wird beim Land eingereicht.
Das Ziel der neuen Vollzeitstelle, welche zu
jeweils einer halben Vollzeitäquivalente durch eine weibliche und eine
männliche Fachkraft besetzt werden soll, ist es, dieser negativen Entwicklung
entgegenzuwirken. Die Stelle soll dazu beitragen, betroffene Kinder,
Jugendliche sowie deren Familienangehörige und Bezugspersonen umfassend zu
unterstützen und zu informieren. Es sollen direkte Beratungen, Kriseninterventionen
und kurzfristige Termine ermöglicht sowie betroffene Institutionen und Dienste
präventiv begleitet werden.
Für die Umsetzung wird eine Vollzeitstelle
(39 Stunden) beantragt, die geschlechterparitätisch von einem männlichen und
einer weiblichen Mitarbeiterin besetzt
werden soll. Diese Mitarbeiterinnen
sollen sich zu Präventionsmanagerinnen
gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen am Institut für Psychologie und
Bedrohungsmanagement in Darmstadt weiterbilden. Die Aufteilung der
Stelle ermöglicht es, im Falle eines Einzelfalls sowohl Opfer als auch Täterinnen
durch Mitarbeitende unterschiedlichen Geschlechts zu betreuen.
Finanzierung:
PSP-Element: P1.363300.099/
Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche
Anlagenverzeichnis:
Antrag St. Vincenzhaus auf FBS Gewaltschutz