Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg
gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus zur Finanzierung der für den Landkreis
Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 837.151,00 EUR.
Sachverhalt:
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung
eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung),
wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung
nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und
notwendig ist, so heißt es in § 27 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Eine
Hilfe zur Erziehung ist die Erziehungsberatungsstelle. Sie und andere
Beratungsdienste und –einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und
andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung
von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei
sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit
unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des
Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger, der diese Aufgabe
auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen kann. Die Stiftung
Edith-Stein hat die Aufgabe der Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche
bereits im Jahr 1978 übernommen. Seit einigen Jahren firmiert sie unter dem
Namen „Familienberatung für den Landkreis Cloppenburg“ in Trägerschaft des St.
Vincenzhauses. Sie nimmt neben der Erziehungsberatung auch die fachliche
Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gem. § 8 b SGB
VIII von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen wie Lehrer,
Erzieher, Ärzte etc. wahr, ebenfalls eine Pflichtaufgabe des Landkreises
Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger.
Sie hält neben der Beratungsstelle in Cloppenburg zwei
Außenstellen in Barßel und Friesoythe vor. Die Übertragung dieser
Pflichtaufgabe auf einen freien Träger erfordert auch die entsprechende
Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg.
In der Psychologische
Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle sind derzeit 10 Fachkräfte und eine
Verwaltungskraft tätig.
Der Stiftung wurde für die Familienberatungsstelle
gemäß Beschluss des Kreistages vom 21.12.2021 für die Haushaltsjahre 2022 bis
2024 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 684.552,00 EUR gewährt.
Die Stiftung St. Vincenzhaus
beantragt für die folgenden drei Jahre (2025 bis 2027) einen Zuschuss für die
Familienberatungsstelle in Höhe von 837.151,00 EUR. Der Wirtschaftsplan für die
Jahre 2025 bis 2027 ist beigefügt. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung
von 22,29 % über einen 3-Jahres-Zeitraum.
Finanzierung:
PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche
(Erziehungsberatungsstelle)
Anlage:
Wirtschaftsplan der Familienberatungsstelle