Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Bezuschussung der Psychologischen Beratungsstelle für die Jahre 2025 bis 2027
Vorlage
V-JHA/24/239
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus zur Finanzierung der für den Landkreis Cloppenburg für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 837.151,00 EUR.


Sachverhalt:

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist, so heißt es in § 27 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Eine Hilfe zur Erziehung ist die Erziehungsberatungsstelle. Sie und andere Beratungsdienste und –einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger, der diese Aufgabe auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen kann. Die Stiftung Edith-Stein hat die Aufgabe der Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche bereits im Jahr 1978 übernommen. Seit einigen Jahren firmiert sie unter dem Namen „Familienberatung für den Landkreis Cloppenburg“ in Trägerschaft des St. Vincenzhauses. Sie nimmt neben der Erziehungsberatung auch die fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gem. § 8 b SGB VIII von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen wie Lehrer, Erzieher, Ärzte etc. wahr, ebenfalls eine Pflichtaufgabe des Landkreises Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger.

Sie hält neben der Beratungsstelle in Cloppenburg zwei Außenstellen in Barßel und Friesoythe vor. Die Übertragung dieser Pflichtaufgabe auf einen freien Träger erfordert auch die entsprechende Finanzierung durch den Landkreis Cloppenburg.

In der Psychologische Beratungsstelle/Erziehungsberatungsstelle sind derzeit 10 Fachkräfte und eine Verwaltungskraft tätig.

Der Stiftung wurde für die Familienberatungsstelle gemäß Beschluss des Kreistages vom 21.12.2021 für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 684.552,00 EUR gewährt.

Die Stiftung St. Vincenzhaus beantragt für die folgenden drei Jahre (2025 bis 2027) einen Zuschuss für die Familienberatungsstelle in Höhe von 837.151,00 EUR. Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2025 bis 2027 ist beigefügt. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 22,29 % über einen 3-Jahres-Zeitraum.


Finanzierung:

PSP-Element: P1.363300.099/ Sachkonto 431800 – Zuweisungen an übrige Bereiche

(Erziehungsberatungsstelle)


Anlage:

Wirtschaftsplan der Familienberatungsstelle