Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Vereinbarung
für die Umstufungen, die Widmung und Einziehung im Zusammenhang mit dem Bau der
südwestlichen Entlastungsstraße „Münsterlandring“ in der Stadt Friesoythe ist
mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen
und der Stadt Friesoythe abzuschließen. Die unter a) und b) dargestellten
Ausgleichsmaßnahmen sind vorzunehmen.
Sachverhalt:
Im Bereich der Stadt Friesoythe wurde das klassifizierte Straßennetz in
den vergangenen Jahren durch verschiedenste straßenbauliche Maßnahmen neu
geordnet, um große Kraftfahrzeugströme um das Ortszentrum herumzuleiten. Als
letzte Baumaßnahme wurde nunmehr von der Stadt Friesoythe die südwestliche
Entlastungsstraße (Münsterlandring) fertiggestellt. Lediglich die K 343
(Sedelsberger Straße) führt weiterhin in den innerstädtischen Bereich hinein.
Sie endet jedoch dort. Eine Anbindung an das überörtliche Netz ist nur noch
einseitig nach Westen gegeben.
Durch den Bau der südwestlichen Entlastungstraße (Münsterlandring)
haben sich die Verkehrsfunktionen im angrenzenden Straßennetz verändert.
Hiervon betroffen sind in diesem Bereich ferner die K 146 (Neuscharreler
Straße), die L 831 (Ellerbrocker Straße) sowie die Stadtstraße „Oldenburger
Ring“ vom Pehmertanger Weg bis zur Anschlussstelle B 72.
Die K 146 wurde im Rahmen der Baumaßnahme neu an den Kreisverkehr der
L 831/Münsterlandring angebunden. Die neue Teilstrecke zur Anbindung an
den Kreisverkehr wird als K 146 gewidmet, der alte Teilabschnitt der K 146 wird
eingezogen. Die L 831 wird vom Kreisverkehr K 146/L 831/Münsterlandring bis zum
Kreisverkehr mit der B 72 bei famila zur K 146 abgestuft. Die südwestliche
Entlastungsstraße sowie weiterführend das o. g. Teilstück des Oldenburger
Ringes werden vom Kreisverkehrsplatz K 146/L 831/Münsterlandring bis zur
Anschlussstelle B 72 zur L 831 aufgestuft.
Zudem beabsichtigt die Stadt Friesoythe, ihre städtischen
Entwicklungsmöglichkeiten auch an der K 343 weiter auszugestalten. Mit der
Umsetzung der von der Stadt Friesoythe beabsichtigten Maßnahmen wird
überwiegend städtischer Verkehr generiert, so dass die Verkehrsfunktion einer
Kreisstraße nicht mehr gegeben ist. Daher soll eine Abstufung zur Stadtstraße
erfolgen. Um einen vollständigen Netzzusammenhang zu erhalten, ist eine
Abstufung der K 343 bis zur Anschlussstelle c-Port vorgesehen.
Die jeweiligen Umstufungen sowie die Widmung und Einziehung können dem
beigefügten Vereinbarungsentwurf entnommen werden.
Im Rahmen der Abstufung der K 343 hat der Landkreis Cloppenburg seinen
Verpflichtungen aus den §§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) nachzukommen.
In diesem Zusammenhang sollen die folgenden Ausgleichsmaßnahmen bzw.
teilweise ein finanzieller Ausgleich auf dem abzustufenden Streckenabschnitt
der K 343 seitens und zu Lasten des Landkreises Cloppenburg erfolgen:
a)
Ertüchtigung der K 343 vom Kreisverkehr mit der Barßeler
Straße/Europastraße/ Bahnhofstraße bis zum Birkhahnweg entsprechend der Anlage
3 des Vereinbarungsentwurfs.
b)
Kostenbeteiligung für erforderliche Aufwendungen
für den Streckenabschnitt der K 343 vom Birkhahnweg bis zur Anschlussstelle B
72/c-Port in Höhe der Kostenschätzung nach Anlage 4 des Vereinbarungsentwurfs.
Die Umstufungen sowie die Widmung und Einziehung sollen zum Jahresende
erfolgen. Vorab ist mit allen Beteiligten eine Vereinbarung (Anlage 1)
abzuschließen.
Über den Abschluss der Vereinbarung sowie der Ausgleichsmaßnahmen ist
zu entscheiden.
Finanzierung:
Sanierung:
PSP-Element: P1.542000
Sachkonto: 421210
Kostenbeteiligung:
PSP-Element: P1.542000
Sachkonto: 421280
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Vereinbarungsentwurf Umstufungen Friesoythe