Betreff
Umstufungen, Widmung und Einziehung im Straßennetz der Stadt Friesoythe; hier: Abschluss einer Vereinbarung
Vorlage
V-VERK/24/271
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Vereinbarung für die Umstufungen, die Widmung und Einziehung im Zusammenhang mit dem Bau der südwestlichen Entlastungsstraße „Münsterlandring“ in der Stadt Friesoythe ist mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen und der Stadt Friesoythe abzuschließen. Die unter a) und b) dargestellten Ausgleichsmaßnahmen sind vorzunehmen.


Sachverhalt:

Im Bereich der Stadt Friesoythe wurde das klassifizierte Straßennetz in den vergangenen Jahren durch verschiedenste straßenbauliche Maßnahmen neu geordnet, um große Kraftfahrzeugströme um das Ortszentrum herumzuleiten. Als letzte Baumaßnahme wurde nunmehr von der Stadt Friesoythe die südwestliche Entlastungsstraße (Münsterlandring) fertiggestellt. Lediglich die K 343 (Sedelsberger Straße) führt weiterhin in den innerstädtischen Bereich hinein. Sie endet jedoch dort. Eine Anbindung an das überörtliche Netz ist nur noch einseitig nach Westen gegeben.

Durch den Bau der südwestlichen Entlastungstraße (Münsterlandring) haben sich die Verkehrsfunktionen im angrenzenden Straßennetz verändert. Hiervon betroffen sind in diesem Bereich ferner die K 146 (Neuscharreler Straße), die L 831 (Ellerbrocker Straße) sowie die Stadtstraße „Oldenburger Ring“ vom Pehmertanger Weg bis zur Anschlussstelle B 72.

Die K 146 wurde im Rahmen der Baumaßnahme neu an den Kreisverkehr der L 831/Münsterlandring angebunden. Die neue Teilstrecke zur Anbindung an den Kreisverkehr wird als K 146 gewidmet, der alte Teilabschnitt der K 146 wird eingezogen. Die L 831 wird vom Kreisverkehr K 146/L 831/Münsterlandring bis zum Kreisverkehr mit der B 72 bei famila zur K 146 abgestuft. Die südwestliche Entlastungsstraße sowie weiterführend das o. g. Teilstück des Oldenburger Ringes werden vom Kreisverkehrsplatz K 146/L 831/Münsterlandring bis zur Anschlussstelle B 72 zur L 831 aufgestuft.

Zudem beabsichtigt die Stadt Friesoythe, ihre städtischen Entwicklungsmöglichkeiten auch an der K 343 weiter auszugestalten. Mit der Umsetzung der von der Stadt Friesoythe beabsichtigten Maßnahmen wird überwiegend städtischer Verkehr generiert, so dass die Verkehrsfunktion einer Kreisstraße nicht mehr gegeben ist. Daher soll eine Abstufung zur Stadtstraße erfolgen. Um einen vollständigen Netzzusammenhang zu erhalten, ist eine Abstufung der K 343 bis zur Anschlussstelle c-Port vorgesehen.

Die jeweiligen Umstufungen sowie die Widmung und Einziehung können dem beigefügten Vereinbarungsentwurf entnommen werden.

Im Rahmen der Abstufung der K 343 hat der Landkreis Cloppenburg seinen Verpflichtungen aus den §§ 9, 10, 11 Abs. 4 und 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) nachzukommen.

In diesem Zusammenhang sollen die folgenden Ausgleichsmaßnahmen bzw. teilweise ein finanzieller Ausgleich auf dem abzustufenden Streckenabschnitt der K 343 seitens und zu Lasten des Landkreises Cloppenburg erfolgen:

a)       Ertüchtigung der K 343 vom Kreisverkehr mit der Barßeler Straße/Europastraße/ Bahnhofstraße bis zum Birkhahnweg entsprechend der Anlage 3 des Vereinbarungsentwurfs.

b)      Kostenbeteiligung für erforderliche Aufwendungen für den Streckenabschnitt der K 343 vom Birkhahnweg bis zur Anschlussstelle B 72/c-Port in Höhe der Kostenschätzung nach Anlage 4 des Vereinbarungsentwurfs.

Die Umstufungen sowie die Widmung und Einziehung sollen zum Jahresende erfolgen. Vorab ist mit allen Beteiligten eine Vereinbarung (Anlage 1) abzuschließen.

Über den Abschluss der Vereinbarung sowie der Ausgleichsmaßnahmen ist zu entscheiden.


Finanzierung:

Sanierung:

PSP-Element: P1.542000

Sachkonto: 421210

Kostenbeteiligung:

PSP-Element: P1.542000

Sachkonto: 421280


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Vereinbarungsentwurf Umstufungen Friesoythe