Sachverhalt:
Besondere
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen aufgrund der Sonderlage Hochwasser in
Höhe von 150.000,00 EUR.
Die Genehmigung
dieser außerplanmäßigen Aufwendung erfolgte im Eilverfahren nach § 89 S. 2
NKomVG.
Hintergrund für den
Eilfall war, dass aufgrund des unvorhergesehenen Hochwassers im Dezember
2023/Januar 2024 eine Schadenslage eingetreten ist, die mit Unterstützung des
Landkreises Cloppenburg im Rahmen des Katastrophenschutzes und der
Gefahrenabwehr bewältigt werden musste.
Die Deckung erfolgt
aus den nicht mehr benötigten sonstigen Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten und Diensten für die Einrichtung der gesamten Verwaltung
(P1.111800.100, Sachkonto 442910) in Höhe von 150.000,00 EUR.
Aus den o. g.
Gründen handelt es sich um einen Eilfall nach § 89 S. 2 NKomVG.
Gem. § 89 S. 3
NKomVG sind der Kreisausschuss und der Kreistag über diese Eilentscheidung
unverzüglich zu informieren.
Finanzierung:
9990002023 -
Sonderlage Hochwasser