Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Das Laurentius-Siemer-Gymnasium in Ramsloh wird auf der Grundlage des
Raumbedarfs unter Berücksichtigung der künftigen tatsächlichen
Schülerzahlentwicklung ausgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen
aufzunehmen. Dem Kreisausschuss ist eine aktualisierte Prioritätenliste unter
Berücksichtigung des Laurentius-Siemer-Gymnasiums zur Beschlussfassung
vorzulegen. Ein Vertreter der Gemeinde Saterland soll in den Bauausschuss
aufgenommen werden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 09.01.2023 wird seitens des Schuleiters des
Laurentius-Siemer-Gymnasiums (LSG), Herrn Finsterhölzl, aufgrund des
gestiegenen Raumbedarfs eine bauliche Erweiterung des LSG beantragt. Mit
Sachstandsmitteilung V-SCHUL/23/233 wurde dem Schulausschuss am 09.11.2023 über
die vorläufige Raumbedarfsprüfung berichtet.
Im Rahmen einer vorläufigen Raumbedarfsprüfung wurde der rechnerische
Fehlbedarf des LSG in Ramsloh ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung wurde
das Standardraumprogramm für Gymnasien der Landeshauptstadt Hannover
herangezogen. Ein Mehrbedarf an Unterrichtsräumen ergibt sich bereits durch die
Anwendung des aktuellen Standardraumprogramms, da zum Zeitpunkt des Neubaus des
LSG im Jahr 2008 noch die Schulbauhandreichung für die Raumbedarfsermittlung
angewandt wurde.
Die Vorgaben des Standardraumprogrammes gelten für Gymnasien mit einem
dreizügigen Sekundarbereich I und einem Sekundarbereich II. Das LSG verfügt
ausschließlich über einen Sekundarbereich I. Die Vorgaben des Standardraumprogrammes
wurden daher für ein Gymnasium mit ausschließlich einem Sekundarbereich I
umgerechnet und angewandt.
Insgesamt stehen dem Laurentius-Siemer-Gymnasium aktuell 57 Räume im
Bestand zur Verfügung. Hierbei sind jedoch die genutzten Räume im Schulzentrum
Saterland (23 Räume) sowie im Container (5 Räume) mit enthalten.
Insgesamt besitzt das Laurentius-Siemer-Gymnasium als dreizügiges
Gymnasium im Sekundarbereich I laut den Vorgaben des Standardraumprogrammes und
dem individuellen Bedarf einen Gesamtbedarf von 87 Räumen.
Es ergibt sich ein vorläufiger Fehlbedarf von 33 Räumen, die dem LSG
grundsätzlich fehlen und nach Standardraumprogramm vorgesehen sind. Hinzu
kommen 28 Räume, die im Schulzentrum sowie im Container untergebracht sind, sodass
sich ein rechnerischer Gesamtfehlbedarf von 61 Räumen ergibt.
Weiterhin ist auch die Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten
Jahren zu berücksichtigen. Im Jahrgang 5 (Schuljahr 2023/2024) ist das LSG
erstmalig vierzügig seit dem Schuljahr 2012/2013.
Ausgehend von den Gesamtschülerzahlen in den Grundschulen der Gemeinden
Saterland und Barßel der Jahre 2019 bis 2023 ist davon auszugehen, dass die
Vierzügigkeit auch in Zukunft bestehen bleiben wird.
|
Grundschulen |
|
|
|
Saterland |
Barßel |
Gesamt |
2019 |
543 |
515 |
1.058 |
2020 |
531 |
509 |
1.040 |
2021 |
569 |
520 |
1.089 |
2022 |
605 |
530 |
1.135 |
2023 |
634 |
540 |
1.174 |
Bezogen auf eine durchgängige Vierzügigkeit, würde sich der
rechnerische Fehlbedarf nochmals um 9 Räume erhöhen.
Da die Vorgaben des Standardraumprogrammes nicht verbindlich sind und
ausschließlich als Richtlinie dienen, muss der tatsächliche reinrechnerisch
ermittelte Bedarf im nächsten Schritt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
mit dem vor Ort benötigten Bedarf abgeglichen und verifiziert werden. Hierbei
sind neben den Schülerzahlen auch die Themen Inklusion, Digitalisierung und
Barrierefreiheit sowie der Eigenbedarf des Schulzentrums an den derzeit
angemieteten Räumen und die Nutzung des Containers zu betrachten.
Die Hochbauabteilung ist mit den weiteren Planungen zur Erweiterung des Laurentius-Siemer-Gymnasiums zu beauftragen. Die Maßnahme wäre dann in die Prioritätenliste der aktuellen Hochbaumaßnahmen aufzunehmen und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag vom 09.01.2023