Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wird das
Deutschlandticket für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ab
Klasse 5 eingeführt.
2. Sobald ein kostengünstigeres Ticket
eingeführt wird, welches die Bedarfe abdeckt (z.B. landesweit gültiges 29,00
EUR Ticket), ersetzt dieses das Deutschlandticket.
3. Die Satzung über die Schülerbeförderung im
Landkreis Cloppenburg wird entsprechend angepasst und beschlossen.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 04.02.2022 beantragte die SPD-Fraktion die
Optimierung/Attraktivierung des ÖPNV-Angebots/Tarifes für Jugendliche,
Schüler/-innen, Azubis und junge Erwachsene und bezieht sich dabei auf die zum
01.01.2022 in Kraft getretenen Erhöhungen der Landesmittel nach § 7e des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetztes (NNVG).
Gem. § 7e NNVG werden als „Finanzhilfe für das Angebot eines regionalen
Schüler- und Azubi-Tickets“ 337.199,- EUR veranschlagt. Diese Mittel werden
nicht automatisch zur Verfügung gestellt, sondern erst bei Verwendungsnachweis
zur Einführung eines reg. Schüler- und Azubi-Tickets.
In der Kreistagssitzung am 03.03.2022 wurde beschlossen,
dass die Verwaltung hinsichtlich der zusätzlichen Finanzmittel nach § 7e NNVG
beauftragt wird, ein Konzept für die Einführung eines regionalen Schüler- und
Azubi-Tickets zu erstellen und anschließend die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Sach- und
Rechtslage beim Land Niedersachsen:
Im November 2022 hat die neue Regierungskoalition in Niedersachsen beschlossen, dass ein landesweites Ticket für alle Schülerinnen und Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende für 29,- EUR pro Monat auf den Weg gebracht wird. Ob das 29,- EUR-Ticket entweder als vergünstigtes Deutschlandticket kommt oder doch auf den ÖPNV in Niedersachsen begrenzt sein wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar.
Fest stand, dass die Einführung des 29,- EUR Ticket seitens der niedersächsischen Landesregierung für das Jahr 2024 angestrebt worden war und damit alle regional eingeführten Schüler- und Azubitickets (auch im Landkreis Cloppenburg) ablösen sollte. Daher wurde auf die Einführung eines regional begrenzten Schüler- und Azubitickets verzichtet, da der Nutzen in keinem Verhältnis zum planerischen (Kosten-und Personal-) Aufwand stand, wenn das regionale Ticket innerhalb kurzer Zeit wieder abgelöst werden würde. Erst im Herbst 2023 hat sich herausgestellt, dass die Einführung nicht zum Sommer 2024, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird. Geplant ist nun eine stufenweise Einführung seitens des Landes, beginnend mit den Auszubildenden/Freiwilligendienstleistenden als Priorität 1 (möglichst noch in 2024 zur Gleichstellung mit den Semestertickets). Bezüglich der Einführung der Priorität 2 (Bereich Berufsschule/Sek II) und Priorität 3 (Bereich Sek I) sind zunächst noch die Finanzierungsströme aus Sicht des MW zu klären (Quelle: 1. Sitzung der AG Schüler-Azubi-Ticket am 19.02.2024).
Sachlage
Einführung regionales Schüler- und Azubi-Ticket beim Landkreis Cloppenburg:
Bei der Einführung eines regionalen Schüler- und Azubi-Tickets im Landkreis Cloppenburg wäre ein finanzieller Ausgleich gegenüber den hier eigenwirtschaftlich tätigen Verkehrsunternehmen über eine Allgemeine Vorschrift zu schaffen, da die Monatskarten der Verkehrsgemeinschaft (VGC) zum Teil deutlich über 30,00 EUR im Monat liegen und somit das Delta ausgeglichen werden müsste.
Die genauen Kosten sowie der zusätzliche Personalaufwand können derzeit ohne externe Expertise nicht beziffert werden. Vergleiche aus dem Landkreis Emsland haben gezeigt, dass neben Regionalisierungs- und Fördermitteln des Landes auch eigene Haushaltsmittel (dort ca. 1 Mio. EUR) zur Umsetzung mit eingesetzt werden mussten.
Die Einführung eines regionalen Tickets müsste durch eine externe
Beratungsfirma /-kanzlei, dessen Leistung zuvor ausgeschrieben werden müsste,
begleitet werden, um
- ein Konzept zur Einführung eines regionalen Schüler- und Azubitickets auszuarbeiten,
- Gespräche mit den Verkehrsunternehmen der VGC zu führen, um einen gemeinsamen Kostennenner zu bestimmen
- eine Allgemeine Vorschrift zu erstellen, mit der beihilferechtskonform abgerechnet werden kann, um das finanzielle Delta auszugleichen.
Dies birgt einen enormen (personellen) Verwaltungsaufwand, der in
keinem angemessenen Verhältnis zu den Plänen der Landesregierung steht, wenn
das regionale Schüler- und Azubi-Ticket nach kürzester Zeit wiedereingestellt
werden müsste. Darüber hinaus sind die § 7e NNVG-Mittel dabei ein vergleichbar
geringer Zuschuss.
Weiterentwicklung
des ÖPNV-Angebots im Landkreis Cloppenburg seit 2022:
Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Cloppenburg hat sich in der Zwischenzeit seit April 2022 stetig weiterentwickelt:
- Umfangreiche Fahrplanänderung zum 01.04.2022 bei moobil+, die zu einem stetigen Anstieg der Fahrgastzahlen geführt hat
- Einführung moobil+Sparticket (01.02.2023) in Höhe von 19,- EUR/Monat bzw. 14,- EUR/Monat für Kinder, Schüler/-innen, Auszubildende und sonstige ermäßigungsberechtigte Personen OM-weit (Landkreis Cloppenburg und Vechta)
- Start der landesbedeutsamen Schnellbuslinie OM1 zum 01.12.2023 zwischen den Kreisstädten Cloppenburg und Vechta mit Anschlussverbindungen an den Bahnhöfen in Cloppenburg und Vechta an den SPNV. Auch hier gilt der an moobil+ orientierte Tarif inkl. des moobil+Spartickets.
Mit dem moobil+Sparticket in Höhe von 14,- EUR monatlich gibt es eine sehr kostengünstige Möglichkeit für SchülerInnen und Auszubildende OM-weit mobil zu sein. Im Gegensatz zu den Regionallinien, die vielfach eher auf die Schülerbeförderung ausgerichtet sind und größtenteils zu den Schülerbeförderungszeiten fahren, bietet moobil+ eine flächendeckende Bedienung.
Interims-/Übergangsphase
bis zur Einführung des landesweiten Schüler- und Azubitickets:
Um den anspruchsberechtigten SchülerInnen (nicht Auszubildende) ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 eine noch größere ÖPNV-Nutzung zu gewähren, könnte übergangsweise (bis zur Einführung des nds. Schüler- und Azubitickets) das Deutschlandticket ausgegeben werden.
Der Erhalt eines Deutschlandtickets für GrundschülerInnen
wurde grundsätzlich ausgeschlossen, da dies als nicht sinnvoll bzw. notwendig
erachtet wird (gleiche Handhabung wie im Landkreis Vechta).
Folgende Schülerzahlen liegen zugrunde:
|
ausgestellte
SSZK für das Schuljahr 2022/2023 |
Schüler,
die keinen Anspruch haben, verzichten, etc. |
|
|
1. - 4. Klasse |
1891 |
5711 |
|
|
5. - 6. Klasse |
2278 |
1262 |
|
|
7. - 10. Klasse |
5013 |
2841 |
|
|
11. - 13. Klasse |
2623 |
310 |
|
|
Anzahl
Gesamt |
11805 |
10124 |
21929 |
Kosten Schülersammelzeitkarten Schuljahr 2022/2023: 5.424.596,80 EUR.
Hinweis:
Die Zahlen für die Schüler*innen der Jahrgänge 11 – 13 sind nicht hundertprozentig belastbar, da zum jetzigen Zeitpunkt viele Oberstufenschüler*innen der BBSen auf eine SSZK verzichten und mit dem Auto fahren. Diese Schüler*innen werden der Abteilung ÖPNV erst gar nicht von den Schulen gemeldet. Sollte sich jedoch herumsprechen, dass der Landkreis diesem Personenkreis ein Deutschlandticket kostenfrei zur Verfügung stellen würde, ist es wahrscheinlich, dass noch ein gewisser Anteil dazukommt.
Variante 1:
Ausgabe des
Deutschlandtickets an alle SchülerInnen des Landkreises Cloppenburg.
Die Ausgabe des Deutschlandtickets an alle SchülerInnen des Landkreises Cloppenburg würde im Gegensatz zur Ausgabe an nur anspruchsberechtigte SchülerInnen die Kosten um ein Vielfaches steigern und einen erhöhten Personalaufwand, der voraussichtlich nicht mit dem vorhandenen Personal geleistet werden könnte, nach sich ziehen.
Klasse |
Anzahl |
ca. Kosten DE-Ticket |
1.-4.
Klasse (SSZK) |
1891 |
612.179,34 € |
5.-6.
Klasse (DE-Ticket) |
3540 |
2.081.520,00 € |
7.-10.
Klasse (DE-Ticket) |
7854 |
4.618.152,00 € |
11.-13.
Klasse (DE-Ticket) |
2933 |
1.724.604,00 € |
Gesamt |
16218 |
9.036.455,34
€ |
Fazit:
Es ist mit Mehrkosten von ca. 3,6 Mio. EUR zu rechnen.
Bei dieser Variante wäre der personelle Aufwand für die Abteilung 40.2 deutlich höher als aktuell, da eine Vielzahl von zusätzlichen Tickets ausgegeben werden müsste.
Ob die Umsetzung ab dem Schuljahr 2024/2025 kurzfristig möglich wäre, ist derzeit fraglich, da hier nur die Daten der anspruchsberechtigten SchülerInnen vorliegen. Die anderen, notwendigen Daten der Nicht-Anspruchsberechtigten müssten dann noch kurzfristig über die Schulen eingeholt werden.
Für die Auszubildenden erfolgt keine Ausgabe des Deutschlandtickets. Diese können bis zur Einführung des landesweiten Schüler- und Azubi-Tickets das o. g. moobil+Sparticket nutzen.
Variante 2:
Alle nach der
Schülerbeförderungssatzung anspruchsberechtigten SchülerInnen ab der 5.
Klasse erhalten das Deutschlandticket anstelle der SSZK.
Klasse |
Anzahl |
ca. Kosten DE-Ticket |
1.-4.
Klasse (SSZK) |
1891 |
612.179,34 € |
5.-6.
Klasse (DE-Ticket) |
2278 |
1.339.464,00 € |
7.-10.
Klasse (DE-Ticket) |
5013 |
2.947.644,00 € |
11.-13.
Klasse (DE-Ticket) |
2623 |
1.542.324,00 € |
Gesamt |
11805 |
6.441.611,34
€ |
Fazit:
Bei Variante 2 könnten demnach Mehrkosten in Höhe von 1.017.014,54 EUR schuljährlich entstehen. Variante 2 stellt sowohl für den Landkreis Cloppenburg als auch für die SchülerInnen die in der Umsetzung einfachste und unkomplizierteste Variante dar, welche auch mit dem vorhandenen Personal in der Abteilung 40.2 ÖPNV kurzfristig ab dem Schuljahr 2024/2025 umgesetzt werden kann.
Im Landkreis
Vechta erhalten die anspruchsberechtigten SchülerInnen ab der 5. Klasse
ebenfalls ein DE-Ticket.
Entscheidungsvorschlag:
Die praktikabelste und auch als einzige planbare, kalkulierbare sowie
kurzzeitig umsetzbare Lösung ist Variante 2, die aus Sicht der Abteilung ÖPNV
umgesetzt werden sollte.
Die Vorteile dieser Variante sind neben dem geringen zusätzlichen
(personellen) Verwaltungsaufwand vor allem die kalkulierbaren Kosten.
Gleichzeitig wird eine Einheitlichkeit mit dem Landkreis Vechta erreicht. Dies
ist insbesondere aufgrund der engen Zusammenarbeit ein gutes Signal und ebnet
den Weg, auch zukünftig weiterhin intensiver mit dem Landkreis Vechta im
Bereich ÖPNV/Schülerbeförderung zusammenzuarbeiten.
Die anspruchsberechtigten SchülerInnen hätten ebenfalls keinen
zusätzlichen Aufwand für den Erhalt eines Deutschlandtickets. Zudem ist die
Änderung der Schülerbeförderungssatzung bei dieser Variante am einfachsten
möglich.
Des Weiteren ist bei dieser Variante der Umstieg vom Deutschlandticket
auf ein niedersachsenweites für den Landkreis Cloppenburg günstigeres Schüler-
und Azubiticket am einfachsten möglich.
Finanzierung:
P1.241000.020, SK 442900