Sachverhalt:
Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 Neuregelungen bezüglich der Bezuschussung von Krippenbauten und deren Ausstattung beschlossen. Danach trägt der Landkreis unter Berücksichtigung der festgelegten Höchstgrenzen sowie nach Abzug von gewährten Drittmitteln (Landesförderung, ggf. BMO) 50% des Defizits. Weiter sollen die bezuschussfähigen Baukosten dem jährlichen Baukostenindex angepasst werden.
Der Antrag der kreisangehörigen Stadt/ Gemeinde auf Landesförderung wird hierbei gleichzeitig als Antrag auf Gewährung des Landkreiszuschusses gewertet.
Im Rahmen der Entscheidungen über vorliegende Anträge auf Bezuschussung wurde bereits in vorhergehenden Jugendhilfeausschusssitzungen darauf hingewiesen, dass abzusehen ist, dass die Fördersumme des Bundes/ Landes für den Landkreis Cloppenburg in Höhe von 5.773.373,00 Euro nicht ausreichen wird, um die weiteren noch geplanten Krippenbauten im Landkreis zu finanzieren.
Es wurde dann folgende Verfahrensweise mit den kreisangehörigen Städten/ Gemeinden vereinbart: Es wird weiterhin die Landesförderung für den Bau von Krippen beantragt, auch wenn die jeweilige Stadt/ Gemeinde bereits ihre ermittelte Zuschussquote ausgeschöpft hat. Die Anträge sollen zunächst bei der Landesschulbehörde ruhen und die beantragten Mittel werden bis zur endgültigen Entscheidung, ob weitere Fördermittel bereitgestellt werden, von den Kommunen vorfinanziert. Bei Ablehnung der Förderanträge verständigen sich Landkreis und Gemeinden über die Kostenverteilung, wobei bis zum Ende der Laufzeit die abgeschlossene Vereinbarung (Anlage 1) über die Wahrnehmung der Aufgaben für die Kinderbetreuung durch die Städte/ Gemeinden maßgeblich ist.
Betroffen hiervon war die Krippe in Höltinghausen, Gemeinde Emstek, und die Krippe in Ramsloh, Gemeinde Saterland.
Das Land Niedersachsen hat zwischenzeitlich zur weiteren Förderung des Krippenausbaus ein zusätzliches Investitionsprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013 aufgelegt. Diese neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RdErl. d. MK vom 20.03.2012) sind am 30.03.2012 in Kraft getreten. Zuwendungsvoraussetzung ist u.a., dass das Kontingent nach der bisherigen Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) ausgeschöpft ist. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des Antrages („Windhundverfahren“). Die Zuwendungshöhe richtet sich danach, ob mit dem Bau bis zum 31.12.2012 bzw. nach dem 31.12.2012 begonnen wurde und zwar in folgender Höhe:
Vor dem 31.12.2012: 7.000 Euro für einen Platz in der Tageseinrichtung
2.100 Euro für einen Tagespflegeplatz
Nach dem 31.12.2012: 5.250 Euro für einen Platz in der Tageseinrichtung
1.575 Euro für einen Tagespflegeplatz
Aufgrund der Voraussetzungen für eine Förderung nach den neuen Richtlinien wurden alle Städte/ Gemeinden aufgefordert, so schnell wie möglich Zuschussanträge für ihre noch anstehenden Krippenbauten zu stellen. Dies galt zum einen, um die RIK-Mittel als Voraussetzung für die neue Förderung auszuschöpfen und zum anderen, um in den Genuss der neu zu vergebenden Fördermittel zu kommen.
Unter dieser Prämisse wurde das Ruhen der o.g. Anträge auf Bezuschussung der Kinderkrippen in Höltinghausen und Ramsloh aufgehoben und um Bewilligung der beantragten Fördermittel gebeten.
Die restlichen Fördermittel nach den alten Richtlinien wurden von der Gemeinde Lastrup anteilig für die Schaffung von 8 neuen Krippenplätzen beantragt. Damit sind die RIK-Mittel ausgeschöpft. Für die restlichen 7 Krippenplätze hat die Gemeinde Lastrup einen Antrag nach den neuen Richtlinien gestellt. Näheres hierzu bitte ich den beigefügten Aufstellungen über die beantragten bzw. bewilligten Fördergeldern nach den alten und den neuen Förderrichtlinien zu entnehmen (Anlagen 2 und 3).
Eine Bewilligung der Landkreisförderung für die Gemeinde Lastrup (Antragssplitting) und den weiteren Städte/Gemeinden, die einen Antrag nach den neuen Richtlinien gestellt haben, soll zunächst bis zur Entscheidung der Nds. Landesschulbehörde über diese Anträge zurückgestellt werden.
Über folgende Anträge bezüglich der Landkreisförderung ist zu entscheiden:
Gemeinde
Emstek, Krippe Höltinghausen
Die Gemeinde Emstek hat mit Datum vom 01.06.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für die Schaffung einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen Don-Bosco-Kindergarten in Höltinghausen gestellt. Die Krippengruppe soll durch den Um- und Anbau von Räumlichkeiten in dem o.g. Kindergarten geschaffen werden. Der Antrag wurde an die Nds. Landesschulbehörde weitergeleitet mit der Bitte, die Entscheidung über den Antrag zunächst zurückzustellen. Das Ruhen des Antrages wurde aus den o.g. Gründen am 28.02.2012 zurückgenommen, so dass über den Zuschussantrag entschieden werden kann.
Die Ausgaben für den Umbau wurden mit 88.033,57 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 75.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe wurden mit 34.887,15 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Umbau 88.033,57 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstsatz) 75.000,00
Euro
Fehlbetrag 13.033,57 Euro
Kostenübernahme BMO (20%) 2.606,71 Euro
Restlicher Fehlbetrag 10.426,86 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 5.213,43 Euro
Kosten für die Ausstattung 34.887,15 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.387,15 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 6.193,58 Euro
Landkreisanteil
zusammen 11.407,01 Euro
Gemeinde
Saterland, Krippe Ramsloh
Die Gemeinde Saterland hat mit Datum vom 03.08.2011 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) für den Neubau einer Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kommunalen Kindergarten Pusteblume in Ramsloh gestellt. Der Antrag wurde an die Nds. Landesschulbehörde weitergeleitet mit der Bitte, die Entscheidung über den Antrag zunächst zurückzustellen. Das Ruhen des Antrages wurde aus den o.g. Gründen am 28.02.2012 zurückgenommen, so dass der beantragte Zuschussbetrag bewilligt werden konnte.
Die Ausgaben für den Neubau wurden mit 360.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 Euro (Höchstbetrag).
Die Kosten für die Ausstattung der Krippe wurden mit 35.000,00 Euro beziffert; beantragt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 22.500,00 Euro (Höchstbetrag).
Damit ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 360.000,00 Euro
Angemessene Höchstgrenze Landkreis 358.825,20 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 163.825,20 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 81.912,60 Euro
Kosten für die Ausstattung 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 6.250,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 88.162,60 Euro
Gemeinde
Barßel, Elisabethfehn (Änderungsantrag)
Der Gemeinde Barßel wurde aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 21.06.2011 ein Landkreiszuschuss in Höhe von 73.750,00 Euro bewilligt.
Mit Email vom 19.03.2012 hat die Gemeinde Barßel dem Landkreis mitgeteilt, dass sich gegenüber den im Antrag auf Landesförderung vom 07.04.2011 gemachten Kostenkalkulation eine Erhöhung der Gesamtkosten von 370.000,00 Euro auf ca. 400.000,00 Euro ergeben wird. Es wurde um entsprechende Erhöhung des Landkreiszuschusses gebeten.
Mit Email vom 23.05.2012 hat die Gemeinde Barßel auf Anfrage mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten nach aktuellem Sachstand auf 398.000 Euro belaufen werden. Die Mehrkosten beziehen sich hierbei nicht auf die Einrichtungsgegenstände.
Dies bedeutet eine Aufteilung der Kosten von 398.000,00 Euro auf die Baukosten in Höhe von 363.000,00 Euro und 35.000,00 Euro auf die Ausstattung.
Damit ergibt sich folgende Neuberechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Kosten für den Neubau 363.000,00 Euro
(angemessene Höchstgrenze Landkreis-angepasst
an den Baukostenindex vom Stand 01.10.2010) 358.825,20 Euro
Beantragte Fördermittel
(Höchstbetrag) 195.000,00
Euro
Fehlbetrag 163.825,20 Euro
Kostenübernahme Ev. Kirche 5.000,00 Euro
Restlicher Fehlbetrag 158.825,20 Euro
Anteil Landkreis
(50%) 79.412,60 Euro
Kosten für die Ausstattung 35.000,00 Euro
Beantragte Fördermittel (Höchstsatz) 22.500,00 Euro
Fehlbetrag 12.500,00 Euro
Anteil Landkreis (50 %) 6.250,00 Euro
Landkreisanteil
zusammen 85.662,60 Euro
Der Zuschussbetrag des Landkreises Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 1.384.525,75 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Den kreisangehörigen Kommunen sollten die errechneten Zuschussbeträge als Höchstbeträge bewilligt werden. Die Auszahlung erfolgt dann nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Abzug der gewährten Drittmittel.
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt (Amt 51)
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300003.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 464.700,00 Euro