Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
„Herr
Franz-Josef Nording, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bösel, wird zum
01.07.2024 für weitere 6 Jahre bis zum 30.06.2030 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister
ernannt.“
Sachverhalt:
Gem. § 21 Abs. 3 S. 1 NBrandSchG werden der
Kreisbrandmeister sowie die stellvertretenden Kreisbrandmeister für die Dauer
von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung
beschließt gem. § 21 Abs. 3 S. 3 i. V. m. Abs. 4 NBrandSchG der Kreistag nach
Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde-
und Ortsbrandmeister.
Herr Franz-Josef Nording ist mit Wirkung vom
01.07.2018 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt worden. Seine Amtszeit
endet nach 6 Jahren mit Ablauf des 30.06.2024. Herr Franz-Josef Nording steht
für eine erneute Amtszeit zur Verfügung.
Die Gemeinde- und Ortsbrandmeister des
Landkreises Cloppenburg haben auf ihrer Sitzung am 16.11.2023 einstimmig Herrn
Franz-Josef Nording, Freiwillige Feuerwehr Bösel, für weitere 6 Jahre zur
Ernennung als stellvertretender Kreisbrandmeister vorgeschlagen.
Herr Regierungsbrandmeister Udo Schwarz hat im Rahmen der
vorgeschriebenen Anhörung Herrn Franz-Josef Nording mit Schreiben vom
17.01.2024 die persönliche und fachliche Eignung zur Übernahme der
Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters bescheinigt. Die
Voraussetzung zur Übernahme der Funktion des stellvertretenden
Kreisbrandmeisters gemäß Anhang 1 der FwVO der Dienstgradgruppe 4. wird durch
Herrn Franz-Josef Nording als bisheriger Amtsinhaber erfüllt.