Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, Frau Michaela Rape,
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, Pingel-Anton 10, 49661 Cloppenburg, als
Mitglied der Arbeitgeberverbände in den Schulausschuss des Landkreises
Cloppenburg zu berufen.
Sach- und
Rechtslage:
Nach § 110 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes gehören den Schulausschüssen der Landkreise auch stimmberechtigte Vertreter/innen der Arbeitgeberverbände an.
Die Arbeitgebervertreter werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Schulaus-schusses berufen.
Seitens des Arbeitgeberverbandes Oldenburg e.V. (AGV) wurden für die derzeitige Wahlperiode des Schulausschusses benannt:
als Mitglied: Herr Christian Kollmer
Sandhauk 1
49699 Lindern
als Stellvertreterin: Frau Nadine Hellmann
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg
In seiner Sitzung am 23.03.2023 hat der Kreistag den o.g. Arbeitgebervertreter Herrn Christian Kollmer als Mitglied und Frau Nadine Hellmann als stellvertretendes Mitglied einstimmig in den Schulausschuss des Landkreises Cloppenburg berufen.
Mit Schreiben vom 22.02.2024 teilte der Arbeitgeberverband Oldenburg e.V. mit, dass das vorgenannte Mitglied, Herr Christian Kollmer, nicht mehr bei der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg beschäftigt ist und demnach nicht mehr als Mitglied für den Schulaus-schuss des Landkreises Cloppenburg zur Verfügung steht.
Als nachfolgendes Mitglied sowie stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss werden vom Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
als Mitglied: Frau Michaela Rape
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg
als Stellvertreterin: Frau Nadine Hellmann
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg
benannt.
Da die Berufung von Frau Hellmann als stellvertretendes Mitglied bereits erfolgt ist (s.o.), ist ausschließlich Frau Rape auf Vorschlag des Arbeitgeberverbandes Oldenburg e.V. als Mitglied in den Schulausschuss des Landkreises Cloppenburg zu berufen.
Mittels schriftlicher Erklärung hat Frau Rape ihre Bereitschaft und Zustimmung hierzu erteilt.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben des AGV vom 22.02.2024