Betreff
Änderung "Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art.3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01. Januar 2024"
Vorlage
V-KA/24/777
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Änderung der „Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 1. Januar 2024“ ist zu beschließen und bis zum 30.04.2024 bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das im Jahr 2023 erfolgreich eingeführte Deutschlandticket als digitales und deutschlandweit gültiges Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar.

 

Da es den Aufgabenträgern obliegt, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu den Unternehmen des ÖPNV (Verkehrsunternehmen) nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln, hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg am 19.12.2023 eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Zeitraum 01.01.2024 – 30.04.2024 beschlossen, da bis zum diesem Zeitpunkt die Gesamtfinanzierung als gesichert galt und bis dahin auch Klarheit über mögliche Preisanpassungen beim Deutschlandticket bestehen sollte.

 

Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 22.01.2024 hat beschlossen, den Preis für das Deutschlandticket vorerst nicht zu erhöhen, sondern möglichst für das Gesamtjahr 2024 bei 49 €/Monat stabil zu halten. Voraussetzung ist, dass der Bund die verbliebenen Restmittel aus 2023, die inzwischen auf rund 1 Mrd. € geschätzt werden, ohne Kürzung vollständig auf 2024 überträgt. Darüber hinaus fordert die Verkehrsministerkonferenz, auch die gemeinsame Verrechnung mit den Ausgleichsmitteln des Jahres 2025 zu ermöglichen. Um für weitere Entscheidungen zum Deutschlandticket eine tragfähige Grundlage zu haben, wollen sich die Verkehrsminister fortlaufend aktualisierte Daten, Berechnungen und Prognosen vorlegen lassen und bei einem sich abzeichnenden Defizit in 2024 sich zeitnah damit befassen. Die Ausfinanzierung des Deutschlandtickets ist damit weiterhin nicht gesichert und für das Gesamtjahr 2024 bleiben Finanzierungsrisiken, die nicht auf die kommunale Ebene verlagert werden dürfen. Die Länder sind deshalb weiterhin dringlich aufgefordert, durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder die weitere flächendeckende Anwendung sicherzustellen und die deutschlandweite Geltung des Tickets und seine Finanzierung abzusichern, um die weiterhin bestehenden Finanzrisiken nicht (weiter) bei den kommunalen Aufgabenträgern zu verorten. Aus Sicht der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird damit eine Entscheidung zur Verstetigung und dauerhaft auskömmlichen Finanzierung des Deutschland-Tickets weiter verschoben.

 

Da mit einer Entscheidung auf Bundes- und Landesebene nicht bis zum nächsten Kreistag am 14.03.2024 und damit vor dem 30.04.2024 zu rechnen ist, verlängert der Landkreis Cloppenburg mit anliegender Änderungssatzung die Anwendung des Deutschlandtickets in seinem Kreisgebiet über den 30.04.2024 hinaus bis zum 31.12.2024, sodass kein sogenannter Flickenteppich entsteht. Sollte sich in den nächsten Monaten abzeichnen, dass die auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets für 2024 doch nicht gesichert ist, hat der Landkreis Cloppenburg gem. Ziffer 9.4 der Allgemeinen Vorschrift die Möglichkeit, diese und die damit verbundene Pflicht zur Anerkennung des Deutschlandtickets außer Kraft zu setzen, insbesondere wenn der Bund oder das Land Niedersachsen keine ausreichende Unterstützung des Deutschlandtickets mehr sicherstellen, um die auf Basis der allgemeinen Vorschrift bestehenden Ausgleichsansprüche vollumfänglich zu befriedigen.

 

 

 


Finanzierung:

 

P1.547000; SK 431700

 


Anlagenverzeichnis:

 

Änderungssatzung „Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 1. Januar 2024“