Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Unter Bezugnahme auf den
Kreistagsbeschluss vom 20.12.2022 der Sitzungsvorlage V-PLA/22/361 wird der
unter 1. gefasste Beschluss unter Verzicht auf die dort formulierte Bedingung wie
folgt gefasst:
Der
Kreistag stimmt der Errichtung eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen
(Werkstatt mit Garage, Beobachtungsturm, Lehrpfad) für den Zweckverband
„Ökologische Station Raddetäler“ auf dem Gebiet der Stadt Löningen, Gemarkung
Wachtum, Flur 19, Flurstück 37/2 zu.
Sachverhalt:
Mit
Beschluss vom 15.07.2021 (V-PLA/21/311), hat der Kreistag des Landkreises
Cloppenburg die Errichtung einer ökologischen Station zur
Vor-Ort-Gebietsbetreuung festgesetzter Schutzgebiete ausdrücklich begrüßt und
in der weiteren Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt die Verwaltung
beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten. Unter 6. der insgesamt
sieben Enzelbeschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt unterstützt der Kreistag
die Aktivitäten der Verwaltung zur Etablierung der Station im Kreisgebiet des
Landkreises Cloppenburg.
Zwischenzeitlich
sind die zu diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse umfassend umgesetzt.
Der Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“ unter Beteiligung der
Landkreise Emsland und Cloppenburg wurde einvernehmlich errichtet. Die
Ökologische Station Raddetäler wird seit dem 01.02.2023 erfolgreich betrieben.
Neben einer Leiterin haben zwei weitere Mitarbeitende die Arbeit in der Station
aufgenommen. Bis zur Erstellung eines Stationsgebäudes sind die Beschäftigten
im Zuge einer Interimslösung vorübergehend im Bürgerhaus der Gemeinde Vrees
untergebracht. Erste Kartierungen in den Schutzgebieten wurden von den
Mitarbeitenden durchgeführt und vielfältige Kontakte zu den verschiedenen Akteuren
in den Gebieten geknüpft. Neben mehreren Sitzungen der Zweckverbandsversammlung
konnte auch die Bildung des Beirats als Beteiligungsgremium der interessierten
Vereine und Verbände aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und
Tourismus erfolgreich initiiert werden.
In
seiner Sitzung am 20.12.2022 stimmte der Kreistag des Landkreises Cloppenburg
zur Vorlage V-PLA/22/361 u. a. der Errichtung eines Stationsgebäudes mit
Nebenanlagen für den Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“ auf dem Gebiet
der Stadt Löningen, Gemarkung Wachtum, Flur 19, Flurstück37/2 unter der
Bedingung zu, dass über den 31.12.2023 hinaus ein bestandskräftiger
Förderbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von
Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische
Station Raddetäler vorliegt, dessen Laufzeit mindestens bis zum Ablauf des
31.12.2027 bestimmt ist.
Daneben
stimmte der Kreistag der Fortführung der Planungsarbeiten bis hin zur Stellung
des Bauantrages zu, behielt sich aber vor Ausschreibung und Beauftragung der
Bauarbeiten die Beschlussfassung des Finanzierungsplanes vor.
Wie
bereits 2022 in den Kreisgremien vorgestellt, ist zur Etablierung der
Vor-Ort-Betreuung vorgesehen, ein Stationsgebäude mit Bürotrakt und Ausstellungs-/Multifunktionsraum,
ein Nebengebäude mit Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen, Gerätschaften und
Werkstatt, einen Beobachtungsturm sowie einen Lehrpfad zu errichten.
Abgesehen
vom Lehrpfad, für dessen Errichtung kein baugenehmigungsrechtliches Verfahren
vorgesehen ist, liegt für die vorgenannten anderen Anlagen seit Ende 2022 ein
rechtskräftiger Bauvorbescheid vor. Die Hochbauabteilung des Amtes für Schule,
Kultur, ÖPNV und Liegenschaften arbeitet derzeit an der Erstellung der
Bauantragsunterlagen zur Vorlage bei der unteren Baubehörde des Landkreises
Cloppenburg.
Das
Grundstück wurde inzwischen geräumt und alle aufstehenden Altgebäude und
Anlagen wurden entfernt. Mit der Stadt Löningen wurde die Ertüchtigung des
gemeindlichen Weges als Zuwegung einvernehmlich besprochen. Der Ausbau der
Zuwegung muss durch den Landkreis Cloppenburg erfolgen.
Die
Beschlussvorlage V-PLA/22/361 zeigte auf der Grundlage erster Planungen
folgende Baukosten auf:
Neubau
Stationsgebäude 1.200.000,00
Euro
Neubau
Werkstatt mit Garage 141.000,00
Euro
Neubau
Aussichtsturm
80.000,00 Euro
Für
die Herstellung des Lehrpfads konnten seinerzeit keine Kosten ermittelt werden.
Nach
aktuellen Erkenntnissen gestalten sich die Kosten wie folgt:
Neubau
Stationsgebäude 1.321.000,00
Euro
Neubau
Werkstatt mit Garage 151.000,00 Euro
Herstellung
Straße, Baustellenzufahrt, Bodenaushub etc.
411.000,00
Euro
Neubau
Aussichtsturm 155.000,00
Euro
Herstellung
Lehrpfad 60.000,00 Euro
Gesamt 2.098.000,00 Euro
Diesen
Kosten stehen derzeit Förderzusagen und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 691.156,00 Euro gegenüber, die sich auf
folgende Förder- und Zuschussgeber aufteilen:
NBank
537.456,00 Euro
Landkreis
Emsland
100.000,00 Euro
Bingo
Umweltstiftung
53.700,00 Euro
Darüber
hinaus sind Fördermittel aus LEADER in Höhe von 129.000,00 Euro avisiert, die
bereits durch die LEADER-Regionen Hasetal, Soesteniederung und Hümmling
angekündigt wurden, allerdings noch der Bewilligung durch das Amt für regionale
Landesentwicklung bedürfen. Damit würde sich die Fördersumme auf insgesamt 820.156,00 Euro erhöhen.
Laut
Förderbescheid der NBank müssen die Gebäude die Anforderungen des
Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNQ) erfüllen, womit die Beantragung
eines KfW Zuschusses 499 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude möglich
wird. Anträge sind bisher nicht gestellt, da mögliche Antragsunterlagen
mindestens die Qualität der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung aufzeigen
müssen. Hier können gem. der Berechnung des Planungsbüros Bauplanung
Nord-Oldenburg max. ca. 93.750 Euro beantragt werden. Die Zertifizierung
verursacht allerdings auch Mehrkosten.
Der
besonderen Betrachtung bedarf die durch den Kreistag beschlossene Bedingung zur
Umsetzung der Baumaßnahmen betreffend das Vorliegen eines bestandskräftigen
Förderbescheides für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von
Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische
Station Raddetäler über den 31.12.2023 hinaus mindestens bis zum Ablauf des 31.12.2027.
Bereits
bei der erstmaligen Festsetzung der Fördersumme in Höhe von 356.000 Euro für
die Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2023 hatte das Land Niedersachsen darauf
hingewiesen, dass mit Blick auf das Auslaufen der Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und
der Landschaftspflege (RL NAL) kein längerer Bewilligungszeitraum möglich sei.
Die
seinerzeit für den Förderzeitraum ab 2024 angekündigte neue Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort- Betreuung von
Schutzgebieten in Niedersachsen (RL VOBS) trat jedoch nicht rechtzeitig in
Kraft, so dass sich das Land entschloss, die Förderung für 2024 letztmalig auf
der Grundlage der RL NAL vorzunehmen (285.000 Euro). Mit Bekanntmachung der RL
VOBS wurde deren Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt, womit nach derzeitigen
Stand kein zusammenhängender Förderzeitraum von vier Jahren erreicht werden
kann und somit die v. g. Bedingung des Kreistages nicht erfüllt ist.
Allerdings
haben die Ökologischen Stationen in Niedersachsen, so auch der Zweckverband
„Ökologische Station Raddetäler“, beim NLWKN noch in 2023 eine Projektskizze
nach der neuen RL VOBS für die Folgejahre eingereicht. Nach Rückfrage beim
NLWKN kann derzeit noch kein Antrag für die Folgejahre gestellt werden. Sobald
dies möglich ist, wird der Zweckverband in enger Abstimmung mit dem Landkreis
Emsland einen entsprechenden Antrag auf Grundlage der eingereichten
Projektskizze stellen.
Ein
weitergehender Förderbescheid wird dann zu 2025 erwartet. Dieser kann auf der
Grundlage der Richtlinie VOBS bis zum 31.12.2027 ergehen.
Auch
wenn die gesteckten Förderzusagen zunächst noch nicht erreicht wurden, geht die
Kreisverwaltung von einer Verstetigung der Förderung gerade für die
Vor-Ort–Gebietsbetreuung der Ökologischen Station Raddetäler aus. Sie stützt
sich dabei auf folgende Argumente:
-
Die Beschwerde des NABU ist nach wie
vor bei der Europäischen Union anhängig, d.h. die Bemühungen um das Gebiet und
den Erhalt der dort siedelnden Wiesenvögel sind weiterhin zwingend
erforderlich, um europarechtliche Normen zu erfüllen.
-
Auch das Land Niedersachsen bemüht
sich ebenso wie die beiden Landkreise weiterhin intensiv um einen weiteren
Flächenerwerb mit anschließender Optimierung als Lebensraum für die Wiesenvögel
im Raddetal.
-
Der Zweckverband „Ökologische Station
Raddetäler“ erfüllt die Förderbedingungen der neuen Richtlinie VOBS
vollinhaltlich. Danach ist auch weiterhin eine Vollfinanzierung der
zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur
Projektförderung vorgesehen.
-
Grundlage der Vor-Ort-Gebietsbetreuung
ist die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, dem NABU
Landesverband Niedersachsen e.V., dem BUND Landesverband Niedersachsen e. V.,
dem Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V. und der der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Diese Vereinbarung ist auf Dauer
geschlossen, bindet die Landesregierung und sieht die dauerhafte Einrichtung
von ökologischen Stationen und deren fortlaufende Finanzierung über den
Landeshaushalt vor.
Bisher
hat es eine unbefristete Finanzierung von ökologischen Stationen in der
Vergangenheit nicht gegeben. Sie war immer antragsgebunden über entsprechende
Richtlinien und zeitlich auf max. 4 Jahre befristet. Dass der Ablauf der alten
Richtlinie und der Erlass der neuen Richtlinie gerade in die Gründungsphase der
neuen ökologischen Stationen fallen, ist aus Sicht der Verwaltung höchst
bedauerlich, sollte aber der äußerst positiven Entwicklung der Ökologischen
Station nicht zum Nachteil geraten.
Da
für über 2 Jahre bereits ein Förderbescheid vorliegt, die Station erfolgreich arbeitet
und die weitere Förderung aus Sicht des Umweltamtes unstrittig ist, schlägt die
Kreisverwaltung auch mit Blick auf die bewilligten Zuschüsse und Förderungen
der Baumaßnahmen vor, den Kreistagsbeschluss vom 20.12.2022 dahingehend zu
modifizieren, dass auf die einschränkende Bedingung verzichtet wird, wonach
über den 31.12.2023 hinaus ein bestandskräftiger Förderbescheid für die
naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in den Landkreisen
Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische Station Raddetäler vorliegen
muss, dessen Laufzeit mindestens bis zum Ablauf des 31.12.2027 bestimmt ist.