Betreff
Errichtung eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen für den Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“
Vorlage
V-PLA/24/402
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Unter Bezugnahme auf den Kreistagsbeschluss vom 20.12.2022 der Sitzungsvorlage V-PLA/22/361 wird der unter 1. gefasste Beschluss unter Verzicht auf die dort formulierte Bedingung wie folgt gefasst:

 

Der Kreistag stimmt der Errichtung eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen (Werkstatt mit Garage, Beobachtungsturm, Lehrpfad) für den Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“ auf dem Gebiet der Stadt Löningen, Gemarkung Wachtum, Flur 19, Flurstück 37/2 zu.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 15.07.2021 (V-PLA/21/311), hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg die Errichtung einer ökologischen Station zur Vor-Ort-Gebietsbetreuung festgesetzter Schutzgebiete ausdrücklich begrüßt und in der weiteren Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt die Verwaltung beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten. Unter 6. der insgesamt sieben Enzelbeschlüsse zu diesem Tagesordnungspunkt unterstützt der Kreistag die Aktivitäten der Verwaltung zur Etablierung der Station im Kreisgebiet des Landkreises Cloppenburg.

 

Zwischenzeitlich sind die zu diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse umfassend umgesetzt. Der Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“ unter Beteiligung der Landkreise Emsland und Cloppenburg wurde einvernehmlich errichtet. Die Ökologische Station Raddetäler wird seit dem 01.02.2023 erfolgreich betrieben. Neben einer Leiterin haben zwei weitere Mitarbeitende die Arbeit in der Station aufgenommen. Bis zur Erstellung eines Stationsgebäudes sind die Beschäftigten im Zuge einer Interimslösung vorübergehend im Bürgerhaus der Gemeinde Vrees untergebracht. Erste Kartierungen in den Schutzgebieten wurden von den Mitarbeitenden durchgeführt und vielfältige Kontakte zu den verschiedenen Akteuren in den Gebieten geknüpft. Neben mehreren Sitzungen der Zweckverbandsversammlung konnte auch die Bildung des Beirats als Beteiligungsgremium der interessierten Vereine und Verbände aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd und Tourismus erfolgreich initiiert werden.

 

In seiner Sitzung am 20.12.2022 stimmte der Kreistag des Landkreises Cloppenburg zur Vorlage V-PLA/22/361 u. a. der Errichtung eines Stationsgebäudes mit Nebenanlagen für den Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“ auf dem Gebiet der Stadt Löningen, Gemarkung Wachtum, Flur 19, Flurstück37/2 unter der Bedingung zu, dass über den 31.12.2023 hinaus ein bestandskräftiger Förderbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische Station Raddetäler vorliegt, dessen Laufzeit mindestens bis zum Ablauf des 31.12.2027 bestimmt ist.

Daneben stimmte der Kreistag der Fortführung der Planungsarbeiten bis hin zur Stellung des Bauantrages zu, behielt sich aber vor Ausschreibung und Beauftragung der Bauarbeiten die Beschlussfassung des Finanzierungsplanes vor.

 

Wie bereits 2022 in den Kreisgremien vorgestellt, ist zur Etablierung der Vor-Ort-Betreuung vorgesehen, ein Stationsgebäude mit Bürotrakt und Ausstellungs-/Multifunktionsraum, ein Nebengebäude mit Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen, Gerätschaften und Werkstatt, einen Beobachtungsturm sowie einen Lehrpfad zu errichten.

 

Abgesehen vom Lehrpfad, für dessen Errichtung kein baugenehmigungsrechtliches Verfahren vorgesehen ist, liegt für die vorgenannten anderen Anlagen seit Ende 2022 ein rechtskräftiger Bauvorbescheid vor. Die Hochbauabteilung des Amtes für Schule, Kultur, ÖPNV und Liegenschaften arbeitet derzeit an der Erstellung der Bauantragsunterlagen zur Vorlage bei der unteren Baubehörde des Landkreises Cloppenburg.

 

Das Grundstück wurde inzwischen geräumt und alle aufstehenden Altgebäude und Anlagen wurden entfernt. Mit der Stadt Löningen wurde die Ertüchtigung des gemeindlichen Weges als Zuwegung einvernehmlich besprochen. Der Ausbau der Zuwegung muss durch den Landkreis Cloppenburg erfolgen.

 

Die Beschlussvorlage V-PLA/22/361 zeigte auf der Grundlage erster Planungen folgende Baukosten auf:

 

Neubau Stationsgebäude              1.200.000,00 Euro

Neubau Werkstatt mit Garage          141.000,00 Euro

Neubau Aussichtsturm                          80.000,00 Euro

 

Für die Herstellung des Lehrpfads konnten seinerzeit keine Kosten ermittelt werden.

 

Nach aktuellen Erkenntnissen gestalten sich die Kosten wie folgt:

 

Neubau Stationsgebäude                                                                           1.321.000,00 Euro

Neubau Werkstatt mit Garage                                                                      151.000,00 Euro

Herstellung Straße, Baustellenzufahrt, Bodenaushub etc.                          411.000,00 Euro

Neubau Aussichtsturm                                                                                    155.000,00 Euro

Herstellung Lehrpfad                                                                                         60.000,00 Euro

 

Gesamt                                                                                                         2.098.000,00 Euro

 

Diesen Kosten stehen derzeit Förderzusagen und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 691.156,00 Euro gegenüber, die sich auf folgende Förder- und Zuschussgeber aufteilen:

 

NBank                                                       537.456,00 Euro

Landkreis Emsland                                  100.000,00 Euro

Bingo Umweltstiftung                               53.700,00 Euro

 

Darüber hinaus sind Fördermittel aus LEADER in Höhe von 129.000,00 Euro avisiert, die bereits durch die LEADER-Regionen Hasetal, Soesteniederung und Hümmling angekündigt wurden, allerdings noch der Bewilligung durch das Amt für regionale Landesentwicklung bedürfen. Damit würde sich die Fördersumme auf insgesamt 820.156,00 Euro erhöhen.

 

Laut Förderbescheid der NBank müssen die Gebäude die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNQ) erfüllen, womit die Beantragung eines KfW Zuschusses 499 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude möglich wird. Anträge sind bisher nicht gestellt, da mögliche Antragsunterlagen mindestens die Qualität der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung aufzeigen müssen. Hier können gem. der Berechnung des Planungsbüros Bauplanung Nord-Oldenburg max. ca. 93.750 Euro beantragt werden. Die Zertifizierung verursacht allerdings auch Mehrkosten.

 

Der besonderen Betrachtung bedarf die durch den Kreistag beschlossene Bedingung zur Umsetzung der Baumaßnahmen betreffend das Vorliegen eines bestandskräftigen Förderbescheides für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische Station Raddetäler über den 31.12.2023 hinaus mindestens bis zum Ablauf des 31.12.2027.

 

Bereits bei der erstmaligen Festsetzung der Fördersumme in Höhe von 356.000 Euro für die Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2023 hatte das Land Niedersachsen darauf hingewiesen, dass mit Blick auf das Auslaufen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege (RL NAL) kein längerer Bewilligungszeitraum möglich sei.

 

Die seinerzeit für den Förderzeitraum ab 2024 angekündigte neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort- Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen (RL VOBS) trat jedoch nicht rechtzeitig in Kraft, so dass sich das Land entschloss, die Förderung für 2024 letztmalig auf der Grundlage der RL NAL vorzunehmen (285.000 Euro). Mit Bekanntmachung der RL VOBS wurde deren Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt, womit nach derzeitigen Stand kein zusammenhängender Förderzeitraum von vier Jahren erreicht werden kann und somit die v. g. Bedingung des Kreistages nicht erfüllt ist.  

 

Allerdings haben die Ökologischen Stationen in Niedersachsen, so auch der Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“, beim NLWKN noch in 2023 eine Projektskizze nach der neuen RL VOBS für die Folgejahre eingereicht. Nach Rückfrage beim NLWKN kann derzeit noch kein Antrag für die Folgejahre gestellt werden. Sobald dies möglich ist, wird der Zweckverband in enger Abstimmung mit dem Landkreis Emsland einen entsprechenden Antrag auf Grundlage der eingereichten Projektskizze stellen.

Ein weitergehender Förderbescheid wird dann zu 2025 erwartet. Dieser kann auf der Grundlage der Richtlinie VOBS bis zum 31.12.2027 ergehen.

 

Auch wenn die gesteckten Förderzusagen zunächst noch nicht erreicht wurden, geht die Kreisverwaltung von einer Verstetigung der Förderung gerade für die Vor-Ort–Gebietsbetreuung der Ökologischen Station Raddetäler aus. Sie stützt sich dabei auf folgende Argumente:

-       Die Beschwerde des NABU ist nach wie vor bei der Europäischen Union anhängig, d.h. die Bemühungen um das Gebiet und den Erhalt der dort siedelnden Wiesenvögel sind weiterhin zwingend erforderlich, um europarechtliche Normen zu erfüllen.

-       Auch das Land Niedersachsen bemüht sich ebenso wie die beiden Landkreise weiterhin intensiv um einen weiteren Flächenerwerb mit anschließender Optimierung als Lebensraum für die Wiesenvögel im Raddetal.

-       Der Zweckverband „Ökologische Station Raddetäler“ erfüllt die Förderbedingungen der neuen Richtlinie VOBS vollinhaltlich. Danach ist auch weiterhin eine Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung vorgesehen.

-       Grundlage der Vor-Ort-Gebietsbetreuung ist die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, dem NABU Landesverband Niedersachsen e.V., dem BUND Landesverband Niedersachsen e. V., dem Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V. und der der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Diese Vereinbarung ist auf Dauer geschlossen, bindet die Landesregierung und sieht die dauerhafte Einrichtung von ökologischen Stationen und deren fortlaufende Finanzierung über den Landeshaushalt vor.

 

Bisher hat es eine unbefristete Finanzierung von ökologischen Stationen in der Vergangenheit nicht gegeben. Sie war immer antragsgebunden über entsprechende Richtlinien und zeitlich auf max. 4 Jahre befristet. Dass der Ablauf der alten Richtlinie und der Erlass der neuen Richtlinie gerade in die Gründungsphase der neuen ökologischen Stationen fallen, ist aus Sicht der Verwaltung höchst bedauerlich, sollte aber der äußerst positiven Entwicklung der Ökologischen Station nicht zum Nachteil geraten.

 

Da für über 2 Jahre bereits ein Förderbescheid vorliegt, die Station erfolgreich arbeitet und die weitere Förderung aus Sicht des Umweltamtes unstrittig ist, schlägt die Kreisverwaltung auch mit Blick auf die bewilligten Zuschüsse und Förderungen der Baumaßnahmen vor, den Kreistagsbeschluss vom 20.12.2022 dahingehend zu modifizieren, dass auf die einschränkende Bedingung verzichtet wird, wonach über den 31.12.2023 hinaus ein bestandskräftiger Förderbescheid für die naturschutzfachliche Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland durch die Ökologische Station Raddetäler vorliegen muss, dessen Laufzeit mindestens bis zum Ablauf des 31.12.2027 bestimmt ist.