Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Kultur und Freizeit stimmt der Gewährung der in der Anlage aufgelisteten
Zuschüsse zu.
Sachverhalt:
Der Kreissportbund Cloppenburg prüft auf Grundlage der Ziff. 2.1 der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2021 Sportförderungsanträge bis zu einem Investitionsvolumen in Höhe von 30.000,00 EUR.
Dem Kreissportbund liegen zwei Sportförderungsanträge vor (siehe Anlage).
Die dortige Prüfung hat die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen festgestellt.
Eine Auszahlung des beantragten Zuschusses an den Verein erfolgt erst dann, wenn Nachweise vorliegen, dass von der zuständigen Stadt/Gemeinde ein Zuschuss in mindestens gleicher Höhe gewährt wird. Gleichermaßen ist die Maßnahme antragsgemäß abzuschließen und ein von der zuständigen Stadt/Gemeinde geprüfter Verwendungsnachweis vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2024 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Kreissportbund - Auflistung der Anträge auf Sportstättenförderung 01/2024 (Bausumme bis 30.000 EUR)