Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der WSC Soeste e.V.
erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die
Sanierung des Vereinsheimes „MS Hetta“ unter der Voraussetzung einer
entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Barßel einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 19.040,00 EUR.
Sachverhalt:
Der WSC Soeste e.V. beantragt mit Schreiben vom 09.02.2024 die Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung des Vereinsheimes „MS Hetta“. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Bei dem Vereinsheim handelt es sich um ein 100-jähriges Plattbodenschiff aus Stahl. Die Außenbeschichtung (Lackbeschichtung) des Schiffes soll komplett abgetragen und neu aufgebaut werden. Im Inneren des Schiffes sollen die Bodenbeläge, Deckenpaneele, Küchenzeile, Toilette und die Heizung saniert werden.
Die Gesamtkosten betragen laut dem eingereichten Angebot und der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 102.768,40 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 102.768,40 EUR.
Der WSC Soeste e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Barßel gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Barßel vom 27.09.2023 wird dem Verein ein Zuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten von 95.200,00 EUR, maximal bis zu 19.040,00 EUR gewährt.
Die Bezuschussung der Gemeinde Barßel beruht auf dem eingereichten Antrag des Vereins vom 29.07.2023, in welchem veranschlagte Gesamtkosten in Höhe von 95.200,00 EUR angegeben worden sind.
Im Nachgang dazu wurde durch den Verein ein verbindliches Angebot eingeholt mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 102.768,40 EUR.
Der Verein hat ebenfalls eine LEADER-Förderung beantragt. Die Lokale Arbeitsgruppe (LAG) hat dem Antrag und der damit verbundenen Förderung von bis zu 45.000,00 EUR bzw. 60 % der Projektkosten bereits zugestimmt. Eine abschließende Entscheidung des Amtes für regionale Landesentwicklung steht jedoch noch aus.
Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Gemäß Ziff. 4.1 der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg vom 01.01.2021 kann eine Förderung nur gewährt werden, wenn die Gemeinde mindestens einen Zuschuss in gleicher Höhe zahlt.
Somit kann seitens des Landkreises Cloppenburg ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten von 95.200,00 EUR, also in Höhe von bis zu 19.040,00 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt) P1.421000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des WSC Soeste e.V. vom 09.02.2024 (Anlage 1)