Betreff
Beschaffung von mobilen Netzersatzanlagen für den Katastrophenschutz
Vorlage
V-PLA/24/401
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreistag stimmt der Anschaffung von 3 mobilen Netzersatzanlagen für den Katastrophenschutz zu.

 


Sachverhalt:

Dem Landkreis Cloppenburg obliegt die Aufgabe des Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde. Als untere Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis gem. § 31 Abs. 1 NKatsG die Kosten für den Katastrophenschutz zu tragen. Des Weiteren hat der Landkreis gem. § 31 Abs. 2 NKatsG auch die Kosten für die Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten zu tragen.

 

Die Energieversorgung ist ein wichtiger Sektor der Kritischen Infrastruktur im Katastrophenschutz. Hierzu zählen u. a. auch die Tankstellen. Um auch im Katastrophenschutzfall (z. B. flächendeckender Stromausfall) die Treibstoffversorgung zu gewährleisten, wurden im Kreisgebiet bereits 2 Tankstellen zu Nottankstellen umgebaut und mit einer mobilen Netzersatzanlage ausgestattet. Aufgrund der Energiekrise wurden 2 weitere Tankstellen im Kreisgebiet zu Nottankstellen umgebaut. Hierdurch ist eine flächendeckende (entzerrte) Treibstoffversorgung im gesamten Kreisgebiet möglich. Netzersatzanlagen für den Betrieb im Fall eines Stromausfalls stehen hierfür noch nicht zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde zusätzlich ein Treibstofflager im Kreisgebiet für den Notbetrieb umgerüstet. Auch hierfür steht keine Netzersatzanlage zur Verfügung.

 

Um im Bedarfsfall die Nottankstellen und das Tanklager betreiben zu können, ist die Anschaffung von 3 weiteren mobilen Netzersatzanlagen notwendig. Eine Versorgung über vorhandene Netzersatzanlagen ist nicht möglich, da der Landkreis nicht über die hierfür notwendigen Netzersatzanlagen verfügt. Geplant ist daher die Anschaffung von 3 mobilen Netzersatzanlagen.

 

Für die 3 Netzersatzanlagen wurden im Haushalt 2024 70.000,00 EUR eingeplant.

 


Finanzierung:

I1.100469.510