Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Kreistag stimmt dem Abschluss von Nutzungsvereinbarungen mit den Städten und Gemeinden für die Unterstellung von bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen sowie Material und der Zahlung einer Miete in Höhe der Erstattung des Bundes an den fahrzeugbezogenen Ausgaben (z. Zt. 5,20 EUR pro m²/Monat) an die Städte und Gemeinden für die Unterstellung von bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen (inkl. Material) zu.

 


Sachverhalt:

Der Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr des Landkreises Cloppenburg ist seit der Gründung mit 2 Fahrzeugen, 3 Abrollbehältern sowie weiterem Material bei der Freiwilligen Feuerwehr Emstek stationiert. Da zeitgleich mit der Gründung des Gefahrgutzuges ein neues Feuerwehrgerätehaus in Emstek errichtet wurde, wurde für den Gefahrgutzug eine zusätzliche Fahrzeughalle sowie Lagerfläche gebaut, die vollständig vom Landkreis Cloppenburg finanziert wurden.

 

Die Gemeinde Emstek beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus umzubauen und zu erweitern. Im Zuge der Baumaßnahmen soll die vom Landkreis finanzierte Halle umgenutzt werden. Als Ersatz für die umgenutzte Halle soll eine neue Fahrzeug- und Lagerhalle errichtet werden, die erneut vollständig vom Landkreis Cloppenburg finanziert werden soll. Hierfür beantragt die Gemeinde Emstek mit Schreiben vom 20.07.2023 einen Zuschuss in Höhe von rund 1.600.000,00 EUR (s. Anlage 1).

 

Der Landkreis Cloppenburg begrüßt ausdrücklich die stetige Weiterentwicklung der gemeindlichen Feuerwehren einschließlich technischer und baulicher Maßnahmen und Investitionen durch die Städte und Gemeinden zum Schutz der hier lebenden Menschen.

 

Weiterhin ist dem Landkreis Cloppenburg bewusst, dass die Städte und Gemeinden mit der Unterstellung und Besetzung von bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen einen erheblichen (auch finanziellen) Beitrag zur Sicherstellung des Brandschutzes und weiterer Aufgaben („Retten – Löschen – Bergen – Schützen“) im gesamten Kreisgebiet leisten. Im Gegenzug profitieren aber auch die Städte und Gemeinden von der unentgeltlichen Nutzung der untergestellten und von dort besetzten bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeuge für eigene Zwecke.

 

Eine generelle Einzelförderung von Feuerwehrgerätehäusern wird von der Verwaltung vor diesem Hintergrund abgelehnt. Im Übrigen ist dies auch in den abgefragten Nachbarkreisen vollkommen unüblich.

 

In Anerkennung des gemeindlichen Engagements hat die Verwaltung eine kreisweite Flächenaufstellung für die in den Städten und Gemeinden untergestellten bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeuge und der benötigten zusätzlichen Materialien erarbeitet. Gegenwärtig sind 25 bundes-, landes- und kreiseigene Fahrzeuge in den Feuerwehrgerätehäusern der Städte und Gemeinden untergestellt. In Abhängigkeit von der Fahrzeugart ergibt sich die jeweilige Stellplatzgröße. Daneben ist für die Einsatzfähigkeit der untergestellten Fahrzeuge auch das dazugehörige Einsatzmaterial in den gemeindlichen Feuerwehrgerätehäusern untergebracht. Insgesamt ergibt sich hierdurch eine gesamte Nutzfläche durch Fahrzeuge und Material von 765 m² (s. Anlage 5).

 

Auf der Grundlage dieser Flächenaufstellung ist denkbar, künftig mit den Städten und Gemeinden Nutzungsvereinbarungen über die untergestellten bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeuge (inkl. Material) abzuschließen und hierfür eine jährliche Miete pro Quadratmeter an die Städte und Gemeinden auszukehren, die sich an den Erstattungen des Bundes für fahrzeugbezogene Ausgaben orientiert (z. Zt. 5,20 EUR pro Quadratmeter/Monat). Die aktuellen Mietpreise für eine Halle/Garage/Abstellmöglichkeit im Landkreis Cloppenburg liegen derzeit bei durchschnittlich monatlich. 2,74 EUR/m² bis 4,29 EUR/m². Nach derzeitigem Planungstand könnten die Nutzungsvereinbarungen, nach grundsätzlicher Beschlussfassung durch die politischen Gremien, zum 1. Januar 2025 abgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise trägt, aus Sicht der Verwaltung, dem Engagement der Städte und Gemeinden bei der Unterstellung und Besetzung von bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen dauerhaft Rechnung.

 

Die Gesamtkosten für die jährliche Miete belaufen sich auf 47.786,40 EUR.

 

 


Finanzierung:

Neu 2025

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Schreiben von Herrn Fischer vom 20.07.2023

Anlage 2 - Antwortschreiben vom 31.08.2023 bzgl Zuschussantrag Umbau des Feuerwehrgerätehauses Emstek

Anlage 3 - Schreiben von Herrn Fischer vom 22.09.2023

Anlage 4 - Antwortschreiben vom 01.11.2023 bzgl Zuschussantrag Umbau des Feuerwehrgerätehauses Emstek

Anlage 5 - Fahrzeuge_LK