Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der Kreistag stimmt
dem Abschluss von Nutzungsvereinbarungen mit den Städten und Gemeinden für die
Unterstellung von bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen sowie Material und
der Zahlung einer Miete in Höhe der Erstattung des Bundes an den
fahrzeugbezogenen Ausgaben (z. Zt. 5,20 EUR pro m²/Monat) an die Städte und
Gemeinden für die Unterstellung von bundes-, landes- und kreiseigenen
Fahrzeugen (inkl. Material) zu.
Sachverhalt:
Der Gefahrgutzug der
Kreisfeuerwehr des Landkreises Cloppenburg ist seit der Gründung mit 2
Fahrzeugen, 3 Abrollbehältern sowie weiterem Material bei der Freiwilligen
Feuerwehr Emstek stationiert. Da zeitgleich mit der Gründung des Gefahrgutzuges
ein neues Feuerwehrgerätehaus in Emstek errichtet wurde, wurde für den
Gefahrgutzug eine zusätzliche Fahrzeughalle sowie Lagerfläche gebaut, die
vollständig vom Landkreis Cloppenburg finanziert wurden.
Die Gemeinde Emstek
beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus umzubauen und zu erweitern. Im Zuge der
Baumaßnahmen soll die vom Landkreis finanzierte Halle umgenutzt werden. Als
Ersatz für die umgenutzte Halle soll eine neue Fahrzeug- und Lagerhalle
errichtet werden, die erneut vollständig vom Landkreis Cloppenburg finanziert
werden soll. Hierfür beantragt die Gemeinde Emstek mit Schreiben vom 20.07.2023
einen Zuschuss in Höhe von rund 1.600.000,00 EUR (s. Anlage 1).
Der Landkreis Cloppenburg begrüßt
ausdrücklich die stetige Weiterentwicklung der gemeindlichen Feuerwehren
einschließlich technischer und baulicher Maßnahmen und Investitionen durch die
Städte und Gemeinden zum Schutz der hier lebenden Menschen.
Weiterhin ist dem Landkreis Cloppenburg
bewusst, dass die Städte und Gemeinden mit der Unterstellung und Besetzung von
bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen einen erheblichen (auch
finanziellen) Beitrag zur Sicherstellung des Brandschutzes und weiterer
Aufgaben („Retten – Löschen – Bergen – Schützen“) im gesamten Kreisgebiet
leisten. Im Gegenzug profitieren aber auch die Städte und Gemeinden von der
unentgeltlichen Nutzung der untergestellten und von dort besetzten bundes-,
landes- und kreiseigenen Fahrzeuge für eigene Zwecke.
Eine generelle Einzelförderung von
Feuerwehrgerätehäusern wird von der Verwaltung vor diesem Hintergrund
abgelehnt. Im Übrigen ist dies auch in den abgefragten Nachbarkreisen
vollkommen unüblich.
In Anerkennung des gemeindlichen Engagements
hat die Verwaltung eine kreisweite Flächenaufstellung für die in den Städten
und Gemeinden untergestellten bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeuge und
der benötigten zusätzlichen Materialien erarbeitet. Gegenwärtig sind 25
bundes-, landes- und kreiseigene Fahrzeuge in den Feuerwehrgerätehäusern der
Städte und Gemeinden untergestellt. In Abhängigkeit von der Fahrzeugart ergibt
sich die jeweilige Stellplatzgröße. Daneben ist für die Einsatzfähigkeit der
untergestellten Fahrzeuge auch das dazugehörige Einsatzmaterial in den
gemeindlichen Feuerwehrgerätehäusern untergebracht. Insgesamt ergibt sich hierdurch
eine gesamte Nutzfläche durch Fahrzeuge und Material von 765 m² (s. Anlage 5).
Auf der Grundlage dieser Flächenaufstellung
ist denkbar, künftig mit den Städten und Gemeinden Nutzungsvereinbarungen über
die untergestellten bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeuge (inkl.
Material) abzuschließen und hierfür eine jährliche Miete pro Quadratmeter an
die Städte und Gemeinden auszukehren, die sich an den Erstattungen des Bundes
für fahrzeugbezogene Ausgaben orientiert (z. Zt. 5,20 EUR pro Quadratmeter/Monat).
Die aktuellen Mietpreise für eine Halle/Garage/Abstellmöglichkeit im Landkreis
Cloppenburg liegen derzeit bei durchschnittlich monatlich. 2,74 EUR/m² bis 4,29
EUR/m². Nach derzeitigem Planungstand könnten die Nutzungsvereinbarungen, nach
grundsätzlicher Beschlussfassung durch die politischen Gremien, zum 1. Januar
2025 abgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise trägt, aus Sicht der
Verwaltung, dem Engagement der Städte und Gemeinden bei der Unterstellung und
Besetzung von bundes-, landes- und kreiseigenen Fahrzeugen dauerhaft Rechnung.
Die Gesamtkosten für die
jährliche Miete belaufen sich auf 47.786,40 EUR.
Finanzierung:
Neu 2025
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Schreiben
von Herrn Fischer vom 20.07.2023
Anlage 2 -
Antwortschreiben vom 31.08.2023 bzgl Zuschussantrag Umbau des
Feuerwehrgerätehauses Emstek
Anlage 3 - Schreiben
von Herrn Fischer vom 22.09.2023
Anlage 4 - Antwortschreiben
vom 01.11.2023 bzgl Zuschussantrag Umbau des Feuerwehrgerätehauses Emstek
Anlage 5 -
Fahrzeuge_LK