Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Der Gemeinde Emstek wird für die
Neuerrichtung der Kindertagesstätte „St. Antonius“ entgegen der ursprünglichen
Beschlussfassung vom 18.02.2021 für zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen ein
Zuschuss in Höhe von 237.144,74 EUR und für zwei Kindergartengruppen mit
50 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 390.000,00 EUR gewährt.
Sachverhalt:
Mit
Antrag vom 29.04.2019 hat die Gemeinde Emstek einen Zuschussantrag für die
Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Krippengruppen in Emstek
gestellt.
Mit
Datum vom 18.02.2021 (Vorlage: V-JHA/20/184) hat
der Kreisausschuss beschlossen, der Gemeinde Emstek einen Zuschuss i.H.v.
574.153,90 EUR für die Schaffung der vier Krippengruppen zu gewähren.
Der
Träger der Einrichtung die Kath. Kirchengemeinde St. Margaretha Emstek hat in
Absprache mit der Gemeinde Emstek im Jahr 2022 jedoch beschlossen, die
Einrichtung nicht mit 4 Krippengruppen, sondern mit zwei Krippengruppen und
zwei Kindergartengruppen zu bauen. Begründet wurde die Änderung damit, dass es
pädagogisch sinnvoller sei, zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppe in einer
Einrichtung vorzuhalten.
Daraufhin
hat die Gemeinde Emstek die Änderung des Landkreiszuschusses von vier Krippengruppen auf
zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen beantragt.
Der
Baubeginn erfolgte im August 2019 und die Fertigstellung erfolgte im Juni 2023.
Durch
die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die
grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.
Bezuschussung Krippengruppen
Beim
Regionalen Landesamt für Schule und Bildung wurde für die Krippengruppen ein
Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze à 12.000,00 EUR)
gestellt. Hierbei wurden Ausgaben für die Krippengruppen von 1.365.750,00 EUR
angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie erfolgte am 17.03.2020.
Die
Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte wurden
von der Gemeinde Emstek mit 2.748.250,00 EUR angegeben. Für die Krippe wurden
anteilige Kosten in Höhe von 1.365.750,00 EUR mitgeteilt. Die zuschussfähigen
Höchstbeträge werden somit überschritten.
Berechnung der Landkreisförderung nach
dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:
Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert
Inkl. Regionalfaktor, Stand: 01.08.2019) 846.988,30
EUR
Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP) 80.000,00 EUR
Zusammen 926.988,30
EUR
Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie 360.000,00 EUR
Verbleiben 566.988,30
EUR
Abzüglich Anteil BMO (10 % von 926.988,30 EUR) 92.698,83 EUR
Verbleiben 474.289,47
EUR
Anteil LK CLP (50%) 237.144,74 EUR
Bezuschussung
Kindergartengruppen
Gemäß dem neu gefassten Beschluss
gewährt der Landkreis Cloppenburg für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung
weiterer Kindergartenplätze einen pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR
pro Platz.
Die Gemeinde Emstek hat mit dem
Neubau der Kindertagesstätte zwei Kindergartengruppen mit 50 neuen
Kindergartenplätzen geschaffen.
Für die zwei neuen
Kindergartengruppen in der Gemeinde Emstek ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:
7.800,00 EUR x
50 Plätze = 390.000,00
EUR
Finanzierung:
Teilhaushalt
Jugendamt 2024
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Zuweisung
an Gemeinden für Kinderkrippen 1.000.000,00
EUR
Zuweisung
an Gemeinden für Kindergärten 1.000.000,00
EUR