Betreff
Antrag der Gemeinde Emstek auf Änderung der Zuwendung für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte St. Antonius von vier Krippengruppen auf zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen
Vorlage
V-JHA/24/233
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Emstek wird für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte „St. Antonius“ entgegen der ursprünglichen Beschlussfassung vom 18.02.2021 für zwei Krippengruppen mit 30 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 237.144,74 EUR und für zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen ein Zuschuss in Höhe von 390.000,00 EUR gewährt.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 29.04.2019 hat die Gemeinde Emstek einen Zuschussantrag für die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Krippengruppen in Emstek gestellt.

 

Mit Datum vom 18.02.2021 (Vorlage: V-JHA/20/184) hat der Kreisausschuss beschlossen, der Gemeinde Emstek einen Zuschuss i.H.v. 574.153,90 EUR für die Schaffung der vier Krippengruppen zu gewähren.

 

Der Träger der Einrichtung die Kath. Kirchengemeinde St. Margaretha Emstek hat in Absprache mit der Gemeinde Emstek im Jahr 2022 jedoch beschlossen, die Einrichtung nicht mit 4 Krippengruppen, sondern mit zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen zu bauen. Begründet wurde die Änderung damit, dass es pädagogisch sinnvoller sei, zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppe in einer Einrichtung vorzuhalten.

 

Daraufhin hat die Gemeinde Emstek die Änderung des Landkreiszuschusses von vier Krippengruppen auf zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen beantragt.

 

Der Baubeginn erfolgte im August 2019 und die Fertigstellung erfolgte im Juni 2023.

 

Durch die Antragstellung wird der notwendige Bedarf dokumentiert und die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bezuschussung sind erfüllt.

 

Bezuschussung Krippengruppen

Beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung wurde für die Krippengruppen ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 360.000,00 EUR (30 Plätze à 12.000,00 EUR) gestellt. Hierbei wurden Ausgaben für die Krippengruppen von 1.365.750,00 EUR angegeben. Die Bewilligung nach der RAT- Richtlinie erfolgte am 17.03.2020.

 

Die Gesamtkosten nach DIN 276 für die Neuerrichtung der Kindertagesstätte wurden von der Gemeinde Emstek mit 2.748.250,00 EUR angegeben. Für die Krippe wurden anteilige Kosten in Höhe von 1.365.750,00 EUR mitgeteilt. Die zuschussfähigen Höchstbeträge werden somit überschritten.

 

Berechnung der Landkreisförderung nach dem neuen Grundsatzbeschluss als maximale Förderung:

 

Baukosten (Höchstbetrag LK CLP nach BKI-Mittelwert

Inkl. Regionalfaktor, Stand: 01.08.2019)                                                                                  846.988,30 EUR

Einrichtungskosten (Höchstbetrag LK CLP)                                                                               80.000,00 EUR

Zusammen                                                                                                                                           926.988,30 EUR

Abzüglich Landesförderung nach RAT-Richtlinie                                                                   360.000,00 EUR

Verbleiben                                                                                                                                           566.988,30 EUR

Abzüglich Anteil BMO (10 % von 926.988,30 EUR)                                                               92.698,83 EUR

Verbleiben                                                                                                                                           474.289,47 EUR

Anteil LK CLP (50%)                                                                                                                          237.144,74 EUR

 

Bezuschussung Kindergartengruppen

Gemäß dem neu gefassten Beschluss gewährt der Landkreis Cloppenburg für den Neu-/Erweiterungsbau zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze einen pauschalen Zuschussbetrag von 7.800,00 EUR pro Platz.

 

Die Gemeinde Emstek hat mit dem Neubau der Kindertagesstätte zwei Kindergartengruppen mit 50 neuen Kindergartenplätzen geschaffen.

 

Für die zwei neuen Kindergartengruppen in der Gemeinde Emstek ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

7.800,00 EUR x 50 Plätze =                                                                                            390.000,00 EUR

 

 


Finanzierung:

 

Teilhaushalt Jugendamt 2024

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen     1.000.000,00 EUR

Zuweisung an Gemeinden für Kindergärten        1.000.000,00 EUR