Betreff
Sachstand Kreisstraßen: Verbreiterungen, Sanierung von Ortsdurchfahrten, Radwegausbaukonzept, Brückenerneuerungen
Vorlage
V-VERK/24/260
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Verbreiterungen

 

Seit 2010 stellt der Landkreis Cloppenburg in Zusammenarbeit mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Verbreiterungskonzepte für sein Kreisstraßennetz mit dem Ziel auf, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Verkehrsqualität auf der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Mit Beschluss des Kreistages vom 01.10.2019 ist das vierte Kreisstraßenverbreiterungsprogramm auf den Weg gebracht worden.

 

Der Stand der Planungen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen der jeweiligen Verbreiterungskonzepte stellt sich wie folgt dar:

 

 

Mehrjahressanierungskonzept II:

 

Ausbau der K 300 (Dorfstraße/Töpkes Höhe) von Augustendorf nach Neumarkhausen

 

Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf (Zum Herrensand) bis zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn geplante Radweg auf der nordöstlichen Seite saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von 2,50 m angepasst werden. Ein Fahrbahnradius im südlichen Bereich der Trasse soll dem aktuellen Regelwerk angepasst werden, um die vorhandene, sehr enge Kurve zu entschärfen.

 

Weiterhin sollen insgesamt zwei Verkehrsinseln dazu beitragen, den Ortscharakter in Augustendorf zu stärken. Seitens der Stadt Friesoythe wurde zugesichert, dass im Zuge der Ausbaumaßnahme in Augustendorf Ortstafeln aufgestellt werden.

 

Für den Landkreis Cloppenburg beplant die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen (NLStBV – GB Lingen) die Maßnahme mit Hilfe von Ingenieurbüros seit 2014. Mehrere Termine mit den Anliegern und dem Ortsverein Augustendorf haben stattgefunden.

 

Da ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, sind die entsprechenden Unterlagen aufzustellen. Dazu gehört insbesondere ein Variantenvergleich, in dem unterschiedliche Bewertungsfelder wie u. a. Verkehr, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft zu betrachten sind.

 

Die umfassende Planung einschließlich des erforderlichen Variantenvergleichs hat dazu geführt, dass die Fertigstellung des Vorentwurfs weiterhin andauert.

 

Aktuell sieht die Zeitschiene der NLStBV vor, dass der Vorentwurf bis Anfang 2024 fertiggestellt werden wird. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren soll bis zum Frühjahr 2024 eingeleitet werden.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca. 6 Mio. EUR betragen.

 

Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme Fördermittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) einzuwerben.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept III

 

Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 (Alte Straße) in Warnstedt

 

Als letzte Maßnahme des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III wurde der Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 (Bartmannsholter Straße) in Darrel bis zur L 837 (Alte Straße) in Warnstedt durchgeführt. In diesem Bereich wurde die ca. 5,00 m bzw. 5,50 m breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 3,3 km auf eine Breite von 6,00 m gebracht. Gleichzeitig wurde hier die Radweglücke zwischen der Landesstraße 837 (Alte Straße) und der Gemeindestraße „Kampstraße“ durch den Neubau eines 2,50 m breiten Radweges geschlossen werden. Der Radwegbau wurde von der Gemeinde Cappeln mitfinanziert.

 

Um den bestehenden Baumbestand möglichst zu schützen, wurden verschiedene Alternativen betrachtet und einem Variantenvergleich unterzogen. Die ermittelte Vorzugsvariante, bei der der neue Radweg auf langen Streckenabschnitten hinter der östlichen Baumreihe geführt wird, konnte umgesetzt werden.

 

Der Beginn der Baumaßnahme erfolgte im Februar 2022 mit den Gehölzarbeiten. Die Fahrbahn- und Radwegbauarbeiten kamen ab dem 25.08.2022 zur Ausführung. Die Fertigstellung erfolgte dann im August 2023. Im Rahmen einer von den Anliegern umfangreich mitgestalteten Freigabeveranstaltung wurden die Fahrbahn und der Radweg am 23.09.2023 feierlich freigegeben.

Die Baukosten für diese Maßnahme betragen rund 2,55 Mio. EUR. Der Fahrbahnausbau wird mit 60 % NGVFV-Mitteln gefördert, der Radwegneubau und die Radwegverbreiterung mit 75 %.

 

Mit dem Ausbau der K 355 ist das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III abgeschlossen.

 

 

Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV

 

Ausbau der K 147 (Neuscharreler Straße) zwischen Gehlenberg und Neuscharrel

 

Bei der K 147 handelt es sich um einen ca. 2,78 km langen Streckenabschnitt, der eine Fahrbahnbreite von rd. 5,50 m bis 5,60 m aufweist und für den Begegnungsverkehr Lkw-Lkw nicht ausreicht. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung von 3.450 Kfz/24 h und 297 SV/24 h soll eine Verbreiterung dieses Streckenabschnitts auf 7,00 m erfolgen, um eine Verbesserung der Befahrbarkeit und somit der Verkehrssicherheit zu erreichen.

 

Gleichzeitig soll der straßenbegleitende Radweg ausgebaut werden. Der Radweg hat derzeit eine Bestandsbreite von rd. 1,80 m. Die Trennstreifen zwischen Fahrbahnrand und Radweg weisen teilweise unzureichende Breiten auf. Daher soll der Radweg auf gesamter Strecke eine Regelbreite von 2,50 m erhalten und um mindestens 1,75 m von der Fahrbahn abgesetzt werden.

 

Im Rahmen des Ausbaus soll zudem die im Kurvenbereich liegende Einmündung zum „Neuscharreler Weg“ in Abstimmung mit der Stadt Friesoythe zurückgebaut werden, wodurch der „Neuscharreler Weg“ zur Sackgasse wird.

 

Der im Kurvenendbereich aus dem „Neuscharreler Weg“ führende, östlich gelegene Radweg soll aus Verkehrssicherheitsgründen ca. 80 m weiter in Richtung Neuscharrel verlängert werden, um dort eine sichere Querung zum weiterführenden Radweg auf der Westseite zu gewährleisten.

 

Am nördlichen Ende der Baustrecke befinden sich Abbiegespuren. Um insbesondere den Schülerverkehr sicherer zu gestalten, soll die Abbiegespur in Richtung Gehlenberg aufgehoben und stattdessen eine Querungshilfe errichtet werden.

 

Die Planung wurde sämtlichen Anliegern in einer Anliegerversammlung am 05.05.2022 vorgestellt. Das Bauvorhaben konnte mit Verzicht vom 14.09.2022 genehmigt werden.

 

Mit der Maßnahme wurde im Frühjahr 2023 begonnen. Hier wurden die erforderlichen Gehölzarbeiten durchgeführt. Die Ausschreibung der Bauarbeiten hat sich durch Änderungen in den Vergabevorschriften verzögert und konnte erst Anfang 2024 erfolgen. Baubeginn soll im Frühjahr 2024 sein.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden ca. 3,7 Mio. EUR betragen. Eine Förderung mit NGVFG-Mitteln für den Radweg in Höhe von 75 % und für die Fahrbahn in Höhe von 60 % wurde vom Land Niedersachsen mit Bescheid vom 18.12.2023 bewilligt.

 

 

Ausbau der K 155 (Ermker Straße) von der K 357 (Linderner Straße) in Großenging bis zur L 843 (Lastruper Straße)

 

Eine weitere Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist der Ausbau der K 155 zwischen Großenging und Ermke. Die K 155 soll auf gesamter Strecke von 3,45 km auf 6,00 m verbreitert werden. Die Fahrbahn weist derzeit eine durchschnittliche Breite von 5,50 m auf. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die ca. 2,1 km lange Radweglücke bis zur L 834 in der Gemeinde Molbergen zu schließen und den Bestandsradweg auf 2,50 m zu verbreitern.

 

Der Neubau des noch fehlenden Radweges kann sinnvoll nur auf der Nordseite errichtet werden, da sich auf der Südseite verschiedenste Naturschutzgebiete befinden, in die eingegriffen werden müsste. Nach Durchführung eines Variantenvergleichs im Bereich mit vorhandenem Radweg wurde als Vorzugsvariante die Neuanlage des gesamten Radweges auf der Nordseite ermittelt. Daher wird beginnend mit der Querung an der K 357 (Linderner Straße) der Radweg auf die Nordseite gelegt, damit eine Durchgängigkeit bis zur L 834 (Molberger Straße) entsteht. Zusätzlich kann durch den geplanten Radweg eine Vielzahl von Einzelbäumen und Gehölzflächen erhalten werden, indem er in weiten Abschnitten hinter den Gehölzstreifen verlegt wird.

 

Die Planungen wurden den Anliegern aus der Gemeinde Molbergen in einer Versammlung am 18.05.2022 und aus der Gemeinde Lindern in einer Versammlung am 08.06.2022 vorgestellt.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Lindern und den Anliegern konnten die Planungen nunmehr abgeschlossen werden. Für den Bereich der Ortschaft Großenging soll eine geschlossene Ortschaft angeordnet werden. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Radweg in diesem Bereich auf einer Hochbordanlage geführt wird. Seitens der Gemeinde Lindern soll ferner eine Straßenbeleuchtung zur Stärkung des Ortscharakters errichtet werden.

 

Neben einer Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich hat die Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft für die Planung den Vorteil, dass ca. 40 % des zu entfernenden Gehölzes in diesem Abschnitt erhalten werden kann. Dies trägt wesentlich zum Erhalt des Landschafts- und Ortsbildes bei.

 

Weiterhin ist vorgesehen, den bestehenden Radweg auf der südlichen Seite der Fahrbahn von der Ringstraße bis zur Eichenallee als Gehweg, insbesondere für den Schülerverkehr, zu gestalten.

 

Die Kosten für diese Maßnahme werden nach grober Schätzung ca. 4,9 Mio. EUR betragen. Auch für diese Maßnahme sollen NGVFG-Mittel eingeworben werden. Vorgesehen ist die Beantragung zur Aufnahme ins Jahresbauprogramm 2025. Das hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren soll im Frühjahr 2024 eingeleitet werden.

 

 

Ausbau der K 307 (Deichstraße/Klosterstraße) von der L 829 (Hauptstraße) in Barßel bis zum Elisabethfehnkanal sowie der K 351 (Deichstraße) von der K 307 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Leer

 

Zwei weitere Maßnahmen aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV sind der Ausbau der K 307 und der K 351. Aufgrund des räumlichen Zusammenhanges der beiden Kreisstraßen bietet sich hier ein gemeinsamer Ausbau an.

 

Auslöser für diese Maßnahmen ist eine notwendige Deicherhöhung, wodurch die K 307 auf einem Streckenabschnitt von 3.070 m neu angelegt werden muss.

 

Bei der K 307 handelt es sich um eine insgesamt rd. 4,5 km lange Kreisstraße, die auf gesamter Länge auf 6,00 m verbreitert werden soll. Derzeit hat die K 307 eine Breite von durchschnittlich 4,90 m. Der an der K 307 auf gesamter Strecke vorhandene Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Die K 307 verläuft ab der L 829 in Barßel auf einer Länge von 3.070 m auf der Deichkrone des linken Deiches der Soeste (Deichverteidigungsweg). Dieser Schutzdeich besitzt nach Aussage des für den Ausbau des Deiches zuständigen Leda-Jümme-Verbandes keine ausreichende Höhe und muss angepasst werden. Der Leda-Jümme-Verband ist gleichzeitig für die Ertüchtigung des auf der Deichkrone verlaufenden Deichverteidigungsweges bis zu einer Breite von 3,50 m zuständig. Für die darüberhinausgehende Breite, somit für die Kreisstraße inkl. Radweg, trägt der Landkreis Cloppenburg die Verantwortung. Um Synergieeffekte zu generieren, soll der erforderliche Ausbau der K 307 gleichzeitig mit der Deicherhöhung umgesetzt werden. Um die Planungen abzustimmen haben Gesprächs- und Abstimmungstermine mit dem Leda-Jümme-Verband, dem NLWKN, der Friesoyther Wasseracht und der Gemeinde Barßel stattgefunden.

 

Bei der K 351 handelt es sich um eine ca. 1 km lange Strecke, die an die K 307 in der Klosterstraße anschließt und bis zur Kreisgrenze des Landkreises Leer führt. Die K 351 weist im Bestand eine Breite von 4,50 m auf und soll ebenfalls auf 6,00 m verbreitert werden. Der an der K 351 vorhandene Radweg soll auf 2,50 m verbreitert werden. Die Radweglücke von der Brücke Roggenberg bis zur Kreisgrenze soll auf einer Länge von 170 m geschlossen werden. Hinsichtlich einer Weiterführung des Radweges wurde Kontakt mit dem Landkreis Leer aufgenommen. Nach dortiger Aussage wurde ein Radwegekonzept für den Landkreis Leer erarbeitet. Ein Radwegbau in diesem Bereich ist kurzfristig jedoch nicht vorgesehen.

 

Die detaillierten Pläne wurden in der Verkehrsausschusssitzung am 14.02.2023 vorgestellt. Anschließend wurden die Planungen den Anliegern in einer Anliegerversammlung am 28.02.2023 erläutert.

 

Im Juli 2023 wurde ein Planverzichtsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich dann herausgestellt, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt weitergehend betrachtet werden müssen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies hat zur Folge, dass nunmehr ein Planfeststellungsverfahren für die Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich wird.

 

Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen aufgearbeitet. Sie sollen im 1. Halbjahr 2024 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden.

 

Mit einem Ausbau wird aufgrund des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens nicht vor 2026 gerechnet.

 

Die Kosten werden nach einer ersten Berechnung ca. 6,5 Mio. EUR betragen. Eine Kostenteilung mit der Gemeinde Barßel, dem NLWKN und dem Landkreis Cloppenburg ist noch vorzunehmen. Für die Maßnahmen sollen NGVFG-Mittel beantragt werden.

 

 

Ausbau der K 162 (Elberger Straße/Alte Löninger Straße) von der K 304 bis nach Wachtum

 

Die Maßnahme des Ausbaus der K 162 gehört zum Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV. Die Breite der derzeitigen Fahrbahn beträgt 5,20 m. Sie soll auf 6,00 m verbreitert werden. Der bestehende straßenbegleitende Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Da der südliche Abschnitt der K 162 in Abstimmung mit der Stadt Löningen von Löningen bis zur K 304 (Am Raddetal) zur Stadtstraße abgestuft worden ist, beschränkt sich der Ausbau der Kreisstraße und des Radweges auf den Bereich von Wachtum bis zur K 304. Hierbei handelt es sich um einen ca. 2,1 km langen Streckenabschnitt. Die Verknüpfung mit der K 304 ist in diesem Zusammenhang aufgrund der geänderten Führung der Kreisstraßenverkehre besonders zu beachten.

 

Die Vermessungsarbeiten wurden durchgeführt. Die Kartierungsarbeiten sollen in 2024 beauftragt werden. Aufgrund der hier vorhandenen Naturschutz- und Umweltbelange (Landschaftsschutzgebiete) werden umfangreichere und zeitintensivere Planungen naturschutzrechtlicher Art erforderlich.

 

Da die Ortsdurchfahrt in Wachtum im Zuge der K 160 / K 162 ebenfalls saniert werden soll (s. u.), ist es sinnvoll, diese beiden Maßnahmen gemeinsam zu realisieren, um Synergieeffekte zu generieren und die Beeinträchtigungen während der Baumaßnahmen zu reduzieren. Erste Abstimmungsgespräche mit der Stadt Löningen haben stattgefunden. Mit einer Umsetzung beider Maßnahmen wird nicht vor 2028 gerechnet.

 

 

Ausbau der K 179 (Garther Straße) von der L 836 (Lange Straße) in Emstek bis zur Abzweigung Garther Heide sowie Radwegneubau an der K 179 (Garther Heide) von der Abzweigung Garther Straße bis zur L 870 (Im Gartherfeld)

 

Im Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist weiterhin noch der Fahrbahn- und Radwegausbau der K 179 sowie der Radwegneubau an einem Teilstück der K 179 enthalten. Die K 179 soll auf dem ersten 1,7 km langem Teilstück von 5,60 m auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll hier der Radweg eine Breite von 2,50 m erhalten.

 

Im weiteren Verlauf der K 179 (Garther Heide) ist derzeit keine Verbreiterung vorgesehen, da die Fahrbahn hier bereits eine Breite von 6,00 m aufweist.

 

An diesem ca. 4,1 km langen Streckenabschnitt zwischen der Garther Straße und der L 870 (Im Gartherfeld) befindet sich derzeit kein Radweg. Diese Strecke ist allerdings in verschiedensten örtlichen und überörtlichen touristischen Radrouten, wie z. B. „Stadt & Land-Tour“, „Radtour durch Geest und Moor“, „Radroute der Megalithkultur“ sowie dem „Geestweg“ enthalten.

 

Um Synergieeffekte zu nutzen, hat es sich angeboten, diese Radwegelücke im Rahmen des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts IV zu schließen.

 

Die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten wurden auf der gesamten Strecke durchgeführt und sind abgeschlossen.

 

Weitergehend wird nun die Planung ausgeschrieben und der Planungsprozess, in dem die Gemeinde Emstek beteiligt wird, begonnen.

 

 

Ausbau der K 324 (Hamstruper Straße/Lodberger Straße) von der L 838 (Mühlenbachtal) in Löningen bis zur K 298 (Bunner Straße) in Hamstrup

 

Letzte Ausbaumaßnahme des Kreisstraßenverbreiterungsprogramms ist die Verbreiterung der K 324 von Löningen nach Hamstrup. Es ist vorgesehen, die derzeit 4,80 m breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 6,3 km auf 6,00 m zu verbreitern. Der straßenbegleitende Radweg soll auf gesamter Länge auf 2,50 m verbreitert werden.

 

Die Planungen werden aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dies erlauben.

 

 

Ortsdurchfahrten:

 

Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen, die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen. Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer ungenügenden Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.

 

Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für eine Erneuerung festgelegt:

 

  • Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der K 178 (Hauptstraße)
  • Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356 (Thüler Straße)
  • Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K 149 (Hauptstraße)

 

Nachdem diese Ortsdurchfahrten fertiggestellt werden konnten, sollen weitere Ortsdurchfahrten erneuert werden, welche aufgrund Ihres Zustandes keine Sanierung zulassen oder sich aufgrund anderer Kriterien, wie z.B. unzureichender Nebenanlagen, anbieten. Dazu wurde ein entsprechendes Programm unter Berücksichtigung verschiedenster Bewertungskriterien entwickelt. Der Kreistag hat sodann in seiner Sitzung im Juli 2022 beschlossen, für die folgenden Ortsdurchfahrten die Planungen aufzunehmen:

 

  • Ortsdurchfahrt im Zuge der K 166 in Kneheim
  • Ortsdurchfahrt im Zuge der K 299 in Ramsloh
  • Ortsdurchfahrt im Zuge der K 162/K 160 in Wachtum
  • Ortsdurchfahrt im Zuge der K 173 in Sevelten

 

Neben der Ertüchtigung des Straßenoberbaus sollen in diesem Rahmen in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde auch die Nebenanlagen umgestaltet sowie der Regenwasserkanal erneuert werden. Ein erstes Auftaktgespräch hat im Januar 2023 mit den betroffenen Städten/Gemeinden stattgefunden.

 

Die Städte und Gemeinden wollen den Regenwasserkanal befahren lassen, damit geprüft werden kann, ob dieser ebenfalls saniert bzw. ausgetauscht werden muss. Nach Durchführung und Vorliegen der Ergebnisse werden die Maßnahmen priorisiert. Die Planungen werden aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dies erlauben.

 

Um die weiteren, mittelfristig zu sanierenden Streckenabschnitte zeitgerecht in die Planung aufzunehmen, wurde vom Kreistag ebenfalls im Juli 2022 der Beschluss gefasst, weitere Programme für die Sanierung von Ortsdurchfahrten aufzustellen und hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden vorzunehmen.

 

 

Radwegeausbaukonzept:

 

Der Landkreis Cloppenburg hat sich mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 zum Ziel gesetzt, das vorhandene Radwegenetz weiter zu verbessern und auszubauen. Daher wurde mit Beschluss des Kreistages vom 03.06.2021 ein Radwegeausbauprogramm auf den Weg gebracht. Neben der Verbreiterung der vorhandenen Radwege (Zielsetzung 2,50 m) ist auch der Neubau von Radwegen Bestandteil des Radwegekonzeptes.

 

Der Sachstand für dieses Radwegeausbauprogramm stellt sich wie folgt dar:

 

Radwegverbreiterung an der K 150:

 

Der bestehende rund 1,80 m breite Radweg an der K 150 (Petersfelder Straße) soll von der B 72 in Thüle bis nach Garrel durchgehend auf 2,50 m verbreitert werden. Für diese Maßnahme wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten bereits durchgeführt. Für die Planung der Verbreiterung konnte das Ing. Büro IPW gewonnen werden. Die Grundlagenermittlung und Vorplanung des rund 5,58 km langen Radweges wurden abgeschlossen. Die Vorzugsvariante wurde den Anliegern am 09.03.2023 vorgestellt. Die Baureife wurde im September 2023 erlangt. Die Umsetzung soll in 2024 erfolgen.

 

Für die Baukosten sind Mittel in Höhe von 1,8 Mio. EUR aufzubringen. Die Förderung mit NGVFG-Mitteln in Höhe von 75 % wurde für diese Maßnahme bewilligt.

 

Radwegverbreiterung an der K 173:

 

Eine weitere Maßnahme aus dem Radwegeausbaukonzept ist der Ausbau des 1,80 m breiten Radweges entlang der K 173 von der L 837 in Elsten, bis zum Ortsteil Sternbusch in Cloppenburg. Die Durchführung dieser Maßnahme ist in zwei Abschnitten geplant. Die Planung der Maßnahme wurde ebenfalls vom Ing.-Büro IPW vorgenommen. Nach Beendigung der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurde die Vorzugsvariante den Anliegern in einer Versammlung am 23.03.2023 vorgestellt.

 

In einem ersten Abschnitt soll der Radweg von Elsten bis zum Ortseingang Sevelten auf einer Länge von 2,92 km auf 2,50 m verbreitert werden. Es war geplant, den Radweg in einem kleinen Bereich hinter die Baumreihen zu verlegen, um dort möglichst viele Bäume zu erhalten. Der hierfür erforderliche Grunderwerb konnte jedoch nicht getätigt werden. Daher wird der Radweg nach dem Anwesen Hauptstraße 37 bis zur Eschstraße in Sevelten auf einer Länge von ca. 200 m straßennah geführt. Dies hat zur Folge, dass in diesem Bereich zusätzlich sechs Bäume entfernt werden müssen.

 

Der ca. 1,25 km lange zweite Abschnitt vom Ortsausgang Sevelten bis nach Cloppenburg soll aufgrund der attraktiven Strecke und der hohen Frequentierung in einer Breite von 3,00 m hergestellt werden. Der Radweg muss hierfür hinter die Baumreihe verlegt werden. Dies erfordert die Zustimmung der Flächeneigentümer. Leider konnte auch hier mit einem Flächeneigentümer keine Einigung erlangt werden, so dass der neue abgesetzte 3,00 m breite Radweg nur von Straße „Im Felde“ bis Cloppenburg umgesetzt werden kann. Die fahrbahnbegleitenden Bäume können hier erhalten bleiben. Im Verlauf zwischen Sevelten und der Straße „Im Felde“ wird der bestehende Radweg auf einer Länge von ca. 700 m lediglich in vorhandener Breite saniert.

 

Auch für diese Maßnahme wurde die Baureife im September 2023 erlangt, so dass eine Umsetzung in 2024 erfolgen kann.

 

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 1,3 Mio. EUR. Für die Maßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 75% nach dem NGVFG zugesagt.

 

Die erforderlichen Änderungen können den in der Anlage beigefügten Plänen entnommen werden.

 

Radwegverbreiterung an der K 168:

 

Der ca. 1,90 m breite Radweg an der K 168 soll auf einer Länge von ca. 1,3 km von der Straße „Heidlage“ bis zum „Bether Weg“ in Höltinghausen auf 2,50 m verbreitert werden. Die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten wurden in 2023 durchgeführt und abgeschlossen. Die Planungen sind soweit fortgeschritten, dass den Anliegern im Frühjahr 2024 die Vorzugsvariante in einer Anliegerversammlung vorgestellt werden kann. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2025 geplant.

 

Die Kosten für die Radwegverbreiterung werden nach einer ersten groben Schätzung ca. 510.000,- EUR betragen. Fördergelder nach dem NGVFG werden beantragt.

 

Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung vorgestellt.


 

Radwegverbreiterung an der K 145:

 

Der Radweg entlang der K 145 ist rund 1,90 m breit und ca. 2,63 km lang. Er soll von der B 72 bis zum Elisabethfehnkanal auf 2,50 m verbreitert werden. Auch hier wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten in 2023 abgeschlossen. Die Planungen sollen ebenfalls in einer Anliegerversammlung im Frühjahr 2024 den Anliegern vorgestellt werden. Die Radwegverbreiterung soll ebenfalls in 2025 zur Durchführung kommen.

 

Für diese Maßnahme sind nach einer ersten groben Schätzung ca. 1 Mio. EUR aufzubringen. Eine Förderung mit NGVFG-Mitteln wird beantragt.

 

Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung vorgestellt. 

 

 

Weitere Radwegverbreiterungen:

 

Die weiteren, bisher unbeplanten Radwegverbreiterungen aus dem Radwegausbaukonzept liegen an der K 160, der K 280 und der K 357:

 

Radwegverbreiterung an der K 160:

 

Der Radweg entlang der K 160 soll von Wachtum bis Liener und von Liener bis Lindern auf einer Länge von insgesamt ca. 4,4 km auf 2,50 m verbreitert werden. Im Bestand weist der Radweg eine Breite von 1,65 m - 1,90 m auf. Die Vermessungsarbeiten sollen bis Ende Februar 2024 abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die Kartierungsarbeiten bis Oktober 2024 durchgeführt.

 

Radwegverbreiterung an der K 280:

 

Eine weitere Verbreiterung ist für den Radweg an der K 280 vorgesehen. Hier soll der Radweg von der Kreisgrenze Osnabrück bis nach Addrup auf einer Länge von ca. 3,8 km auf 2,50 m verbreitert werden. Die Bestandsbreite des Radweges beträgt 1,60 m – 1,80 m. Auch hier wurden die Vermessungsarbeiten vergeben und sollen im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein, damit die anschließenden Kartierungsarbeiten bis Oktober 2024 erfolgen können.

 

Radwegverbreiterung an der K 357:

 

Als letzte Maßnahme des Radwegausbauprogramms soll der Radweg an der K 357 zwischen der Kreisgrenze Emsland bis zur Ortsumgehung Lindern und von der Ortsumgehung Lindern bis nach Lastrup in zwei Abschnitten auf 2,50 m verbreitert werden. Hierbei handelt es sich um eine insgesamt ca. 7,6 km lange Ausbaustrecke. Der erste Abschnitt beträgt ca. 2,6 km, der zweite Abschnitt ca. 5 km. Für diese Maßnahme soll im Herbst 2024 die Vermessung beauftragt werden, damit diese dann bis Frühjahr 2025 erfolgen kann.

 

 

Brückenerneuerungsprogramm

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 20.12.2022 ein erstes Brückenerneuerungsprogramm beschlossen, in dem die Planung für die Erneuerung von drei Brückenbauwerken im Zuge von Kreisstraßen beauftragt wurde. Hierbei handelt es sich um folgende Bauwerke:

 

·         K 163 über den Wasserlauf Südradde zwischen Herßum und Helmighausen,

·         K 164 über den Wasserlauf Große Hase in Löningen,

·         K 299 über den Wasserlauf Soeste in Lohe.

 

Die Aufstellung eines Brückenerneuerungsprogramms ist erforderlich geworden, da einige Brückenbauwerke in der Straßenbaulast des Landkreises ihre Lebensdauer bereits überschritten haben bzw. in den nächsten Jahren erreichen werden.

Die Brückenbauwerke können ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr wirtschaftlich saniert und gebrauchstauglich gehalten werden.

Um nicht in einen Sanierungs- bzw. Erneuerungsstau zu geraten, wurde es notwendig, die Erneuerung von Bauwerken strategisch anzugehen und rechtzeitig zu beginnen.

 

Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:

 

Für alle drei Brückenbauwerke wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten in 2023 durchgeführt.

 

Für das Brückenbauwerk im Zuge der K 163 über den Wasserlauf Südradde wurde eine hydraulische Berechnung beauftragt. Im Anschluss hieran wird die Objektplanung erfolgen.

 

Für die Brückenerneuerung im Zuge der K 164 über den Wasserlauf Hase in Löningen wird der EU-Schwellenwert für das Vergabeverfahren aufgrund der geschätzten Baukosten überschritten. Dies bedeutet, dass eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss. Hierfür sind umfangreiche zeitintensive Vorbereitungen der Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Geplant ist, diese Unterlagen im 3. Quartal 2024 fertigzustellen. Anschließend wird das Ausschreibungsverfahren im zentralen Geschäftsbereich der NLStBV in Hannover durchgeführt. Die dort aus sämtlichen Geschäftsbereichen eingehenden EU-Ausschreibungsunterlagen werden sukzessive in die Wege geleitet. Das Verfahren wird erfahrungsgemäß 6 bis 8 Monate dauern.

 

Die weitere Planung für das Brückenbauwerk im Zuge der K 299 über den Wasserlauf Soeste in Lohe wird erfolgen sobald die Planungskapazitäten dies erlauben.

 

 

Radwegneubau an Kreisstraßen von Gemeinden

 

In einer Grundsatzentscheidung hat der Verkehrsausschuss am 20.02.2007 das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht, welches anschließend am 17.07.2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser Grundsatzbeschluss wurde mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 hinsichtlich der Förderhöhe geändert.

Danach können die Gemeinden Vorschläge für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen machen, die realisiert werden sollen. Soweit die Kriterien des Beschlusses vom 20.02.2007 erfüllt werden, können diese Maßnahmen dann vom Landkreis Cloppenburg mit 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckten Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten bezuschusst werden.

 

Folgende Maßnahmen werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden geplant:

 

Radwegneubau an der K 171:

 

Seitens der Gemeinde Cappeln und der Stadt Cloppenburg wird der Radwegneubau an der K 171 von der K 170 (Cloppenburger Straße) in Cappeln über Sevelten und Nutteln bis zur B 68 in Stapelfeld geplant. Federführend ist hier die Gemeinde Cappeln tätig. Die Planungen für den insgesamt ca. 8,4 km langen Radwegneubau wurden aufgenommen. Die Vermessungsarbeiten wurden abgeschlossen. Die Kartierungsarbeiten sollen vom Frühjahr bis zum Herbst 2024 erfolgen. Die Kosten werden sich nach derzeitigem Stand auf 2,4 Mio. EUR belaufen. NGVFG-Mittel in Höhe von 75. % wurden beantragt.

 

Radwegneubau an der K 257:

 

Die Gemeinde Cappeln hat die Planungen für einen 2,50 m breiten Radwegneubau an der K 257 (Langfördener Straße) aufgenommen. Hierbei handelt es sich um einen ca. 2 km langen Streckenabschnitt von der L 842 (Bakumer Straße) bis zur Kreisgrenze des Landkreises Vechta. Im weiteren Verlauf der K 257 besteht auf dem Gebiet des Landkreises Vechta derzeit kein Radweg. Ein grundsätzliches Interesse zur Schließung der Radweglücke ist seitens des Landkreises Vechta gegeben. Ferner führt die K 257 über die Autobahn A 1. Die Autobahnbrücke soll durch die Autobahngesellschaft des Bundes erneuert werden. Daher findet im Februar 2024 ein Abstimmungsgespräch mit der Autobahngesellschaft, dem Landkreis Vechta, dem Landkreis Cloppenburg und der Gemeinde Cappeln statt. In diesem Termin sollen neben der Ausbauseite auch die Kostenteilung der Radwegplanung Thema sein.

 

Die Planungen hat die Gemeinde Cappeln den Anliegern in einer Anliegerversammlung im Oktober 2023 vorgestellt. Derzeit werden die Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt.

 

Radwegneubau an der K 298:

 

Die Stadt Löningen plant gemeinsam mit der Gemeinde Lastrup den Neubau eines 2,50 m breiten Radweges an der K 298 von Hamstrup nach Bunnen. Die Planungen werden federführend von der Stadt Löningen durchgeführt.

 

Mit dem Landkreis Cloppenburg wurde abgestimmt, dass im Rahmen dieser Maßnahme im weiteren Verlauf auch der bestehende Radweg an der K 298 von der Straße „Riehen“ bis zur K 324 (Lodberger Straße) verbreitert werden soll.

 

Für den Neubau des Radweges wurden der Stadt Löningen Fördergelder aus dem Sonderprogramm Stadt und Land bewilligt. Die Kosten für die Maßnahme werden ca. 1,45 Mio. EUR betragen.

 

Um die Fristen der Förderstelle einhalten zu können, hat die Stadt Löningen Anfang Dezember 2023 ein Verzichtsverfahren beantragt. Da der Grunderwerb für den Verbreiterungsabschnitt zwischen „Riehen“ und K 324 nach Aussage der Stadt Löningen nicht getätigt werden konnte, ist dieser Abschnitt nicht enthalten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – 3 – Lagepläne geänderte Streckenführung Radweg K 173