Sachverhalt:
Verbreiterungen
Seit 2010 stellt der Landkreis Cloppenburg in Zusammenarbeit mit der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen,
Verbreiterungskonzepte für sein Kreisstraßennetz mit dem Ziel auf, die Verkehrssicherheit
zu erhöhen, die Verkehrsqualität auf der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu
steigern und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Mit Beschluss des
Kreistages vom 01.10.2019 ist das vierte Kreisstraßenverbreiterungsprogramm auf
den Weg gebracht worden.
Der Stand der Planungen für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen der
jeweiligen Verbreiterungskonzepte stellt sich wie folgt dar:
Mehrjahressanierungskonzept
II:
Ausbau der K 300
(Dorfstraße/Töpkes Höhe) von Augustendorf nach Neumarkhausen
Die Verbreiterung der K 300 soll von Augustendorf (Zum Herrensand) bis
zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km erfolgen. Die
Fahrbahnbreite beträgt hier ca. 5,00 m und soll auf 6,00 m verbreitert werden.
Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn geplante Radweg auf der
nordöstlichen Seite saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von
2,50 m angepasst werden. Ein Fahrbahnradius im südlichen Bereich der Trasse
soll dem aktuellen Regelwerk angepasst werden, um die vorhandene, sehr enge
Kurve zu entschärfen.
Weiterhin sollen insgesamt zwei Verkehrsinseln dazu beitragen, den
Ortscharakter in Augustendorf zu stärken. Seitens der Stadt Friesoythe wurde
zugesichert, dass im Zuge der Ausbaumaßnahme in Augustendorf Ortstafeln aufgestellt
werden.
Für den Landkreis Cloppenburg beplant die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Lingen (NLStBV – GB
Lingen) die Maßnahme mit Hilfe von Ingenieurbüros seit 2014. Mehrere Termine
mit den Anliegern und dem Ortsverein Augustendorf haben stattgefunden.
Da ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, sind die
entsprechenden Unterlagen aufzustellen. Dazu gehört insbesondere ein
Variantenvergleich, in dem unterschiedliche Bewertungsfelder wie u. a. Verkehr,
Umwelt, Land- und Forstwirtschaft zu betrachten sind.
Die umfassende Planung einschließlich des erforderlichen
Variantenvergleichs hat dazu geführt, dass die Fertigstellung des Vorentwurfs
weiterhin andauert.
Aktuell sieht die Zeitschiene der NLStBV vor, dass der Vorentwurf bis
Anfang 2024 fertiggestellt werden wird. Das erforderliche
Planfeststellungsverfahren soll bis zum Frühjahr 2024 eingeleitet werden.
Die Baukosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand
ca. 6 Mio. EUR betragen.
Es ist beabsichtigt, für diese Maßnahme Fördermittel nach dem
Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) einzuwerben.
Kreisstraßenverbreiterungskonzept
III
Ausbau der K 355
(Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 (Alte Straße) in
Warnstedt
Als letzte Maßnahme des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III wurde
der Ausbau der K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176
(Bartmannsholter Straße) in Darrel bis zur L 837 (Alte Straße) in
Warnstedt durchgeführt. In diesem Bereich wurde die ca. 5,00 m bzw. 5,50 m
breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 3,3 km auf eine Breite von 6,00 m
gebracht. Gleichzeitig wurde hier die Radweglücke zwischen der Landesstraße 837
(Alte Straße) und der Gemeindestraße „Kampstraße“ durch den Neubau eines 2,50 m
breiten Radweges geschlossen werden. Der Radwegbau wurde von der Gemeinde
Cappeln mitfinanziert.
Um den bestehenden Baumbestand möglichst zu schützen, wurden
verschiedene Alternativen betrachtet und einem Variantenvergleich unterzogen.
Die ermittelte Vorzugsvariante, bei der der neue Radweg auf langen
Streckenabschnitten hinter der östlichen Baumreihe geführt wird, konnte
umgesetzt werden.
Der Beginn der Baumaßnahme erfolgte im Februar 2022 mit den
Gehölzarbeiten. Die Fahrbahn- und Radwegbauarbeiten kamen ab dem 25.08.2022 zur
Ausführung. Die Fertigstellung erfolgte dann im August 2023. Im Rahmen einer
von den Anliegern umfangreich mitgestalteten Freigabeveranstaltung wurden die
Fahrbahn und der Radweg am 23.09.2023 feierlich freigegeben.
Die Baukosten für diese Maßnahme betragen rund 2,55 Mio. EUR. Der
Fahrbahnausbau wird mit 60 % NGVFV-Mitteln gefördert, der Radwegneubau und die
Radwegverbreiterung mit 75 %.
Mit dem Ausbau der K 355 ist das Kreisstraßenverbreiterungskonzept III
abgeschlossen.
Kreisstraßenverbreiterungskonzept
IV
Ausbau der K 147
(Neuscharreler Straße) zwischen Gehlenberg und Neuscharrel
Bei der K 147 handelt es sich um einen ca. 2,78 km langen
Streckenabschnitt, der eine Fahrbahnbreite von rd. 5,50 m bis 5,60 m aufweist
und für den Begegnungsverkehr Lkw-Lkw nicht ausreicht. Aufgrund der starken
Verkehrsbelastung von 3.450 Kfz/24 h und 297 SV/24 h soll eine Verbreiterung
dieses Streckenabschnitts auf 7,00 m erfolgen, um eine Verbesserung der
Befahrbarkeit und somit der Verkehrssicherheit zu erreichen.
Gleichzeitig soll der straßenbegleitende Radweg ausgebaut werden. Der
Radweg hat derzeit eine Bestandsbreite von rd. 1,80 m. Die Trennstreifen
zwischen Fahrbahnrand und Radweg weisen teilweise unzureichende Breiten auf.
Daher soll der Radweg auf gesamter Strecke eine Regelbreite von 2,50 m erhalten
und um mindestens 1,75 m von der Fahrbahn abgesetzt werden.
Im Rahmen des Ausbaus soll zudem die im Kurvenbereich liegende
Einmündung zum „Neuscharreler Weg“ in Abstimmung mit der Stadt Friesoythe
zurückgebaut werden, wodurch der „Neuscharreler Weg“ zur Sackgasse wird.
Der im Kurvenendbereich aus dem „Neuscharreler Weg“ führende, östlich
gelegene Radweg soll aus Verkehrssicherheitsgründen ca. 80 m weiter in Richtung
Neuscharrel verlängert werden, um dort eine sichere Querung zum weiterführenden
Radweg auf der Westseite zu gewährleisten.
Am nördlichen Ende der Baustrecke befinden sich Abbiegespuren. Um
insbesondere den Schülerverkehr sicherer zu gestalten, soll die Abbiegespur in
Richtung Gehlenberg aufgehoben und stattdessen eine Querungshilfe errichtet
werden.
Die Planung wurde sämtlichen Anliegern in einer Anliegerversammlung am
05.05.2022 vorgestellt. Das Bauvorhaben konnte mit Verzicht vom 14.09.2022
genehmigt werden.
Mit der Maßnahme wurde im Frühjahr 2023 begonnen. Hier wurden die
erforderlichen Gehölzarbeiten durchgeführt. Die Ausschreibung der Bauarbeiten
hat sich durch Änderungen in den Vergabevorschriften verzögert und konnte erst
Anfang 2024 erfolgen. Baubeginn soll im Frühjahr 2024 sein.
Die Baukosten für diese Maßnahme werden ca. 3,7 Mio. EUR betragen. Eine
Förderung mit NGVFG-Mitteln für den Radweg in Höhe von 75 % und für die
Fahrbahn in Höhe von 60 % wurde vom Land Niedersachsen mit Bescheid vom 18.12.2023
bewilligt.
Ausbau der K 155
(Ermker Straße) von der K 357 (Linderner Straße) in Großenging bis zur
L 843 (Lastruper Straße)
Eine weitere Maßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist
der Ausbau der K 155 zwischen Großenging und Ermke. Die K 155 soll auf gesamter
Strecke von 3,45 km auf 6,00 m verbreitert werden. Die Fahrbahn weist
derzeit eine durchschnittliche Breite von 5,50 m auf. Gleichzeitig ist
beabsichtigt, die ca. 2,1 km lange Radweglücke bis zur L 834 in der Gemeinde
Molbergen zu schließen und den Bestandsradweg auf 2,50 m zu verbreitern.
Der Neubau des noch fehlenden Radweges kann sinnvoll nur auf der
Nordseite errichtet werden, da sich auf der Südseite verschiedenste
Naturschutzgebiete befinden, in die eingegriffen werden müsste. Nach
Durchführung eines Variantenvergleichs im Bereich mit vorhandenem Radweg wurde
als Vorzugsvariante die Neuanlage des gesamten Radweges auf der Nordseite
ermittelt. Daher wird beginnend mit der Querung an der K 357 (Linderner
Straße) der Radweg auf die Nordseite gelegt, damit eine Durchgängigkeit bis zur
L 834 (Molberger Straße) entsteht. Zusätzlich kann durch den geplanten Radweg
eine Vielzahl von Einzelbäumen und Gehölzflächen erhalten werden, indem er in
weiten Abschnitten hinter den Gehölzstreifen verlegt wird.
Die Planungen wurden den Anliegern aus der Gemeinde Molbergen in einer
Versammlung am 18.05.2022 und aus der Gemeinde Lindern in einer Versammlung am
08.06.2022 vorgestellt.
In Abstimmung mit der Gemeinde Lindern und den Anliegern konnten die
Planungen nunmehr abgeschlossen werden. Für den Bereich der Ortschaft
Großenging soll eine geschlossene Ortschaft angeordnet werden. Voraussetzung
hierfür ist u. a., dass der Radweg in diesem Bereich auf einer Hochbordanlage
geführt wird. Seitens der Gemeinde Lindern soll ferner eine Straßenbeleuchtung
zur Stärkung des Ortscharakters errichtet werden.
Neben einer Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich hat die
Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft für die Planung den Vorteil, dass ca.
40 % des zu entfernenden Gehölzes in diesem Abschnitt erhalten werden kann.
Dies trägt wesentlich zum Erhalt des Landschafts- und Ortsbildes bei.
Weiterhin ist vorgesehen, den bestehenden Radweg auf der südlichen
Seite der Fahrbahn von der Ringstraße bis zur Eichenallee als Gehweg,
insbesondere für den Schülerverkehr, zu gestalten.
Die Kosten für diese Maßnahme werden nach grober Schätzung ca. 4,9 Mio.
EUR betragen. Auch für diese Maßnahme sollen NGVFG-Mittel eingeworben werden.
Vorgesehen ist die Beantragung zur Aufnahme ins Jahresbauprogramm 2025. Das
hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren soll im Frühjahr 2024 eingeleitet
werden.
Ausbau der K 307
(Deichstraße/Klosterstraße) von der L 829 (Hauptstraße) in Barßel bis zum
Elisabethfehnkanal sowie der K 351 (Deichstraße) von der K 307 bis zur
Kreisgrenze des Landkreises Leer
Zwei weitere Maßnahmen aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV
sind der Ausbau der K 307 und der K 351. Aufgrund des räumlichen Zusammenhanges
der beiden Kreisstraßen bietet sich hier ein gemeinsamer Ausbau an.
Auslöser für diese Maßnahmen ist eine notwendige Deicherhöhung, wodurch
die K 307 auf einem Streckenabschnitt von 3.070 m neu angelegt werden muss.
Bei der K 307 handelt es sich um eine insgesamt rd. 4,5 km lange
Kreisstraße, die auf gesamter Länge auf 6,00 m verbreitert werden soll. Derzeit
hat die K 307 eine Breite von durchschnittlich 4,90 m. Der an der K 307 auf
gesamter Strecke vorhandene Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.
Die K 307 verläuft ab der L 829 in Barßel auf einer Länge von 3.070 m
auf der Deichkrone des linken Deiches der Soeste (Deichverteidigungsweg).
Dieser Schutzdeich besitzt nach Aussage des für den Ausbau des Deiches
zuständigen Leda-Jümme-Verbandes keine ausreichende Höhe und muss angepasst
werden. Der Leda-Jümme-Verband ist gleichzeitig für die Ertüchtigung des auf
der Deichkrone verlaufenden Deichverteidigungsweges bis zu einer Breite von
3,50 m zuständig. Für die darüberhinausgehende Breite, somit für die
Kreisstraße inkl. Radweg, trägt der Landkreis Cloppenburg die Verantwortung. Um
Synergieeffekte zu generieren, soll der erforderliche Ausbau der K 307
gleichzeitig mit der Deicherhöhung umgesetzt werden. Um die Planungen
abzustimmen haben Gesprächs- und Abstimmungstermine mit dem Leda-Jümme-Verband,
dem NLWKN, der Friesoyther Wasseracht und der Gemeinde Barßel stattgefunden.
Bei der K 351 handelt es sich um eine ca. 1 km lange Strecke, die an
die K 307 in der Klosterstraße anschließt und bis zur Kreisgrenze des
Landkreises Leer führt. Die K 351 weist im Bestand eine Breite von 4,50 m auf
und soll ebenfalls auf 6,00 m verbreitert werden. Der an der K 351 vorhandene
Radweg soll auf 2,50 m verbreitert werden. Die Radweglücke von der Brücke
Roggenberg bis zur Kreisgrenze soll auf einer Länge von 170 m geschlossen
werden. Hinsichtlich einer Weiterführung des Radweges wurde Kontakt mit dem
Landkreis Leer aufgenommen. Nach dortiger Aussage wurde ein Radwegekonzept für
den Landkreis Leer erarbeitet. Ein Radwegbau in diesem Bereich ist kurzfristig
jedoch nicht vorgesehen.
Die detaillierten Pläne wurden in der Verkehrsausschusssitzung am
14.02.2023 vorgestellt. Anschließend wurden die Planungen den Anliegern in
einer Anliegerversammlung am 28.02.2023 erläutert.
Im Juli 2023 wurde ein Planverzichtsverfahren eingeleitet. Im Rahmen
dieses Verfahrens hat sich dann herausgestellt, dass die Eingriffe in Natur und
Umwelt weitergehend betrachtet werden müssen und eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies hat zur Folge, dass nunmehr
ein Planfeststellungsverfahren für die Durchführung dieser Maßnahmen
erforderlich wird.
Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen aufgearbeitet. Sie
sollen im 1. Halbjahr 2024 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden.
Mit einem Ausbau wird aufgrund des erforderlichen
Planfeststellungsverfahrens nicht vor 2026 gerechnet.
Die Kosten werden nach einer ersten Berechnung ca. 6,5 Mio. EUR
betragen. Eine Kostenteilung mit der Gemeinde Barßel, dem NLWKN und dem
Landkreis Cloppenburg ist noch vorzunehmen. Für die Maßnahmen sollen
NGVFG-Mittel beantragt werden.
Ausbau der K 162
(Elberger Straße/Alte Löninger Straße) von der K 304 bis nach Wachtum
Die Maßnahme des Ausbaus der K 162 gehört zum
Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV. Die Breite der derzeitigen Fahrbahn
beträgt 5,20 m. Sie soll auf 6,00 m verbreitert werden. Der bestehende
straßenbegleitende Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten.
Da der südliche Abschnitt der K 162 in Abstimmung mit der Stadt
Löningen von Löningen bis zur K 304 (Am Raddetal) zur Stadtstraße abgestuft
worden ist, beschränkt sich der Ausbau der Kreisstraße und des Radweges auf den
Bereich von Wachtum bis zur K 304. Hierbei handelt es sich um einen ca. 2,1 km
langen Streckenabschnitt. Die Verknüpfung mit der K 304 ist in diesem
Zusammenhang aufgrund der geänderten Führung der Kreisstraßenverkehre besonders
zu beachten.
Die Vermessungsarbeiten wurden durchgeführt. Die Kartierungsarbeiten
sollen in 2024 beauftragt werden. Aufgrund der hier vorhandenen Naturschutz-
und Umweltbelange (Landschaftsschutzgebiete) werden umfangreichere und
zeitintensivere Planungen naturschutzrechtlicher Art erforderlich.
Da die Ortsdurchfahrt in Wachtum im Zuge der K 160 / K 162 ebenfalls
saniert werden soll (s. u.), ist es sinnvoll, diese beiden Maßnahmen gemeinsam
zu realisieren, um Synergieeffekte zu generieren und die Beeinträchtigungen
während der Baumaßnahmen zu reduzieren. Erste Abstimmungsgespräche mit der
Stadt Löningen haben stattgefunden. Mit einer Umsetzung beider Maßnahmen wird
nicht vor 2028 gerechnet.
Ausbau der K 179
(Garther Straße) von der L 836 (Lange Straße) in Emstek bis zur Abzweigung
Garther Heide sowie Radwegneubau an der K 179 (Garther Heide) von der
Abzweigung Garther Straße bis zur L 870 (Im Gartherfeld)
Im Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist weiterhin noch der
Fahrbahn- und Radwegausbau der K 179 sowie der Radwegneubau an einem Teilstück
der K 179 enthalten. Die K 179 soll auf dem ersten 1,7 km langem Teilstück
von 5,60 m auf 6,00 m verbreitert werden. Gleichzeitig soll hier der
Radweg eine Breite von 2,50 m erhalten.
Im weiteren Verlauf der K 179 (Garther Heide) ist derzeit keine
Verbreiterung vorgesehen, da die Fahrbahn hier bereits eine Breite von 6,00 m
aufweist.
An diesem ca. 4,1 km langen Streckenabschnitt zwischen der Garther
Straße und der L 870 (Im Gartherfeld) befindet sich derzeit kein Radweg.
Diese Strecke ist allerdings in verschiedensten örtlichen und überörtlichen
touristischen Radrouten, wie z. B. „Stadt & Land-Tour“, „Radtour durch Geest
und Moor“, „Radroute der Megalithkultur“ sowie dem „Geestweg“ enthalten.
Um Synergieeffekte zu nutzen, hat es sich angeboten, diese Radwegelücke
im Rahmen des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts IV zu schließen.
Die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten wurden auf der gesamten
Strecke durchgeführt und sind abgeschlossen.
Weitergehend wird nun die Planung ausgeschrieben und der
Planungsprozess, in dem die Gemeinde Emstek beteiligt wird, begonnen.
Ausbau der K 324
(Hamstruper Straße/Lodberger Straße) von der L 838 (Mühlenbachtal) in Löningen
bis zur K 298 (Bunner Straße) in Hamstrup
Letzte Ausbaumaßnahme des Kreisstraßenverbreiterungsprogramms ist die
Verbreiterung der K 324 von Löningen nach Hamstrup. Es ist vorgesehen, die
derzeit 4,80 m breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 6,3 km auf 6,00 m zu
verbreitern. Der straßenbegleitende Radweg soll auf gesamter Länge auf 2,50 m
verbreitert werden.
Die Planungen werden aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten dies
erlauben.
Ortsdurchfahrten:
Die Gremien des Landkreises Cloppenburg haben Anfang 2017 beschlossen,
die Ortsdurchfahrten (OD) der Kreisstraßen den Verkehrsbedingungen anzupassen.
Das gilt insbesondere für solche Ortsdurchfahrten, die aufgrund ihrer
ungenügenden Konstruktion nicht sanierungsfähig sind.
Zunächst wurden die nachfolgend aufgeführten drei Ortsdurchfahrten für
eine Erneuerung festgelegt:
- Ortsdurchfahrt Höltinghausen im Zuge der
K 178 (Hauptstraße)
- Ortsdurchfahrt Garrel im Zuge der K 356
(Thüler Straße)
- Ortsdurchfahrt Petersdorf im Zuge der K
149 (Hauptstraße)
Nachdem diese Ortsdurchfahrten fertiggestellt werden konnten, sollen
weitere Ortsdurchfahrten erneuert werden, welche aufgrund Ihres Zustandes keine
Sanierung zulassen oder sich aufgrund anderer Kriterien, wie z.B. unzureichender
Nebenanlagen, anbieten. Dazu wurde ein entsprechendes Programm unter
Berücksichtigung verschiedenster Bewertungskriterien entwickelt. Der Kreistag
hat sodann in seiner Sitzung im Juli 2022 beschlossen, für die folgenden
Ortsdurchfahrten die Planungen aufzunehmen:
- Ortsdurchfahrt im Zuge der K 166 in
Kneheim
- Ortsdurchfahrt im Zuge der K 299 in
Ramsloh
- Ortsdurchfahrt im Zuge der K 162/K 160 in
Wachtum
- Ortsdurchfahrt im Zuge der K 173 in
Sevelten
Neben der Ertüchtigung des Straßenoberbaus sollen in diesem Rahmen in
Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde auch die Nebenanlagen umgestaltet
sowie der Regenwasserkanal erneuert werden. Ein erstes Auftaktgespräch hat im
Januar 2023 mit den betroffenen Städten/Gemeinden stattgefunden.
Die Städte und Gemeinden wollen den Regenwasserkanal befahren lassen,
damit geprüft werden kann, ob dieser ebenfalls saniert bzw. ausgetauscht werden
muss. Nach Durchführung und Vorliegen der Ergebnisse werden die Maßnahmen
priorisiert. Die Planungen werden aufgenommen, sobald die Planungskapazitäten
dies erlauben.
Um die weiteren, mittelfristig zu sanierenden Streckenabschnitte
zeitgerecht in die Planung aufzunehmen, wurde vom Kreistag ebenfalls im Juli
2022 der Beschluss gefasst, weitere Programme für die Sanierung von
Ortsdurchfahrten aufzustellen und hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit den
betroffenen Gemeinden vorzunehmen.
Radwegeausbaukonzept:
Der Landkreis Cloppenburg hat sich mit Beschluss des Kreistages vom
04.04.2019 zum Ziel gesetzt, das vorhandene Radwegenetz weiter zu verbessern
und auszubauen. Daher wurde mit Beschluss des Kreistages vom 03.06.2021 ein
Radwegeausbauprogramm auf den Weg gebracht. Neben der Verbreiterung der
vorhandenen Radwege (Zielsetzung 2,50 m) ist auch der Neubau von Radwegen Bestandteil
des Radwegekonzeptes.
Der Sachstand für dieses Radwegeausbauprogramm stellt sich wie folgt
dar:
Radwegverbreiterung
an der K 150:
Der bestehende rund 1,80 m breite Radweg an der K 150 (Petersfelder
Straße) soll von der B 72 in Thüle bis nach Garrel durchgehend auf 2,50 m
verbreitert werden. Für diese Maßnahme wurden die Vermessungs- und
Kartierungsarbeiten bereits durchgeführt. Für die Planung der Verbreiterung
konnte das Ing. Büro IPW gewonnen werden. Die Grundlagenermittlung und
Vorplanung des rund 5,58 km langen Radweges wurden abgeschlossen. Die
Vorzugsvariante wurde den Anliegern am 09.03.2023 vorgestellt. Die Baureife
wurde im September 2023 erlangt. Die Umsetzung soll in 2024 erfolgen.
Für die Baukosten sind Mittel in Höhe von 1,8 Mio. EUR aufzubringen.
Die Förderung mit NGVFG-Mitteln in Höhe von 75 % wurde für diese Maßnahme
bewilligt.
Radwegverbreiterung
an der K 173:
Eine weitere Maßnahme aus dem Radwegeausbaukonzept ist der Ausbau des
1,80 m breiten Radweges entlang der K 173 von der L 837 in Elsten, bis zum
Ortsteil Sternbusch in Cloppenburg. Die Durchführung dieser Maßnahme ist in
zwei Abschnitten geplant. Die Planung der Maßnahme wurde ebenfalls vom
Ing.-Büro IPW vorgenommen. Nach Beendigung der Grundlagenermittlung und
Vorplanung wurde die Vorzugsvariante den Anliegern in einer Versammlung am
23.03.2023 vorgestellt.
In einem ersten Abschnitt soll der Radweg von Elsten bis zum
Ortseingang Sevelten auf einer Länge von 2,92 km auf 2,50 m verbreitert werden.
Es war geplant, den Radweg in einem kleinen Bereich hinter die Baumreihen zu
verlegen, um dort möglichst viele Bäume zu erhalten. Der hierfür erforderliche
Grunderwerb konnte jedoch nicht getätigt werden. Daher wird der Radweg nach dem
Anwesen Hauptstraße 37 bis zur Eschstraße in Sevelten auf einer Länge von ca.
200 m straßennah geführt. Dies hat zur Folge, dass in diesem Bereich zusätzlich
sechs Bäume entfernt werden müssen.
Der ca. 1,25 km lange zweite Abschnitt vom Ortsausgang Sevelten bis
nach Cloppenburg soll aufgrund der attraktiven Strecke und der hohen
Frequentierung in einer Breite von 3,00 m hergestellt werden. Der Radweg muss
hierfür hinter die Baumreihe verlegt werden. Dies erfordert die Zustimmung der
Flächeneigentümer. Leider konnte auch hier mit einem Flächeneigentümer keine
Einigung erlangt werden, so dass der neue abgesetzte 3,00 m breite Radweg nur
von Straße „Im Felde“ bis Cloppenburg umgesetzt werden kann. Die
fahrbahnbegleitenden Bäume können hier erhalten bleiben. Im Verlauf zwischen
Sevelten und der Straße „Im Felde“ wird der bestehende Radweg auf einer Länge
von ca. 700 m lediglich in vorhandener Breite saniert.
Auch für diese Maßnahme wurde die Baureife im September 2023 erlangt,
so dass eine Umsetzung in 2024 erfolgen kann.
Die Baukosten belaufen sich auf ca. 1,3 Mio. EUR. Für die Maßnahme
wurden Fördermittel in Höhe von 75% nach dem NGVFG zugesagt.
Die erforderlichen Änderungen können den in der Anlage beigefügten
Plänen entnommen werden.
Radwegverbreiterung
an der K 168:
Der ca. 1,90 m breite Radweg an der K 168 soll auf einer Länge von ca.
1,3 km von der Straße „Heidlage“ bis zum „Bether Weg“ in Höltinghausen auf 2,50
m verbreitert werden. Die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten wurden in 2023
durchgeführt und abgeschlossen. Die Planungen sind soweit fortgeschritten, dass
den Anliegern im Frühjahr 2024 die Vorzugsvariante in einer Anliegerversammlung
vorgestellt werden kann. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2025 geplant.
Die Kosten für die Radwegverbreiterung werden nach einer ersten groben
Schätzung ca. 510.000,- EUR betragen. Fördergelder nach dem NGVFG werden
beantragt.
Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung
vorgestellt.
Radwegverbreiterung
an der K 145:
Der Radweg entlang der K 145 ist rund 1,90 m breit und ca. 2,63 km
lang. Er soll von der B 72 bis zum Elisabethfehnkanal auf 2,50 m
verbreitert werden. Auch hier wurden die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten
in 2023 abgeschlossen. Die Planungen sollen ebenfalls in einer
Anliegerversammlung im Frühjahr 2024 den Anliegern vorgestellt werden. Die
Radwegverbreiterung soll ebenfalls in 2025 zur Durchführung kommen.
Für diese Maßnahme sind nach einer ersten groben Schätzung ca. 1 Mio.
EUR aufzubringen. Eine Förderung mit NGVFG-Mitteln wird beantragt.
Die Planung für die Radwegverbreiterung wird in der Sitzung
vorgestellt.
Weitere
Radwegverbreiterungen:
Die weiteren, bisher unbeplanten Radwegverbreiterungen aus dem
Radwegausbaukonzept liegen an der K 160, der K 280 und der K 357:
Radwegverbreiterung
an der K 160:
Der Radweg entlang der K 160 soll von Wachtum bis Liener und von Liener
bis Lindern auf einer Länge von insgesamt ca. 4,4 km auf 2,50 m verbreitert
werden. Im Bestand weist der Radweg eine Breite von 1,65 m - 1,90 m auf. Die
Vermessungsarbeiten sollen bis Ende Februar 2024 abgeschlossen sein. Im
Anschluss werden die Kartierungsarbeiten bis Oktober 2024 durchgeführt.
Radwegverbreiterung
an der K 280:
Eine weitere Verbreiterung ist für den Radweg an der K 280 vorgesehen.
Hier soll der Radweg von der Kreisgrenze Osnabrück bis nach Addrup auf einer
Länge von ca. 3,8 km auf 2,50 m verbreitert werden. Die Bestandsbreite des
Radweges beträgt 1,60 m – 1,80 m. Auch hier wurden die Vermessungsarbeiten
vergeben und sollen im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein, damit die
anschließenden Kartierungsarbeiten bis Oktober 2024 erfolgen können.
Radwegverbreiterung
an der K 357:
Als letzte Maßnahme des Radwegausbauprogramms soll der Radweg an der
K 357 zwischen der Kreisgrenze Emsland bis zur Ortsumgehung Lindern und
von der Ortsumgehung Lindern bis nach Lastrup in zwei Abschnitten auf 2,50 m
verbreitert werden. Hierbei handelt es sich um eine insgesamt ca. 7,6 km lange
Ausbaustrecke. Der erste Abschnitt beträgt ca. 2,6 km, der zweite Abschnitt ca.
5 km. Für diese Maßnahme soll im Herbst 2024 die Vermessung beauftragt
werden, damit diese dann bis Frühjahr 2025 erfolgen kann.
Brückenerneuerungsprogramm
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 20.12.2022 ein erstes
Brückenerneuerungsprogramm beschlossen, in dem die Planung für die Erneuerung
von drei Brückenbauwerken im Zuge von Kreisstraßen beauftragt wurde. Hierbei
handelt es sich um folgende Bauwerke:
·
K 163 über den Wasserlauf Südradde zwischen Herßum
und Helmighausen,
·
K 164 über den Wasserlauf Große Hase in Löningen,
·
K 299 über den Wasserlauf Soeste in Lohe.
Die Aufstellung eines Brückenerneuerungsprogramms ist erforderlich
geworden, da einige Brückenbauwerke in der Straßenbaulast des Landkreises ihre
Lebensdauer bereits überschritten haben bzw. in den nächsten Jahren erreichen
werden.
Die Brückenbauwerke können ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr
wirtschaftlich saniert und gebrauchstauglich gehalten werden.
Um nicht in einen Sanierungs- bzw. Erneuerungsstau zu geraten, wurde es
notwendig, die Erneuerung von Bauwerken strategisch anzugehen und rechtzeitig
zu beginnen.
Der Sachstand stellt sich wie folgt dar:
Für alle drei Brückenbauwerke wurden die Vermessungs- und
Kartierungsarbeiten in 2023 durchgeführt.
Für das Brückenbauwerk im Zuge der K 163 über den Wasserlauf Südradde
wurde eine hydraulische Berechnung beauftragt. Im Anschluss hieran wird die
Objektplanung erfolgen.
Für die Brückenerneuerung im Zuge der K 164 über den Wasserlauf Hase in
Löningen wird der EU-Schwellenwert für das Vergabeverfahren aufgrund der
geschätzten Baukosten überschritten. Dies bedeutet, dass eine EU-weite
Ausschreibung erfolgen muss. Hierfür sind umfangreiche zeitintensive
Vorbereitungen der Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Geplant ist, diese
Unterlagen im 3. Quartal 2024 fertigzustellen. Anschließend wird das Ausschreibungsverfahren
im zentralen Geschäftsbereich der NLStBV in Hannover durchgeführt. Die dort aus
sämtlichen Geschäftsbereichen eingehenden EU-Ausschreibungsunterlagen werden
sukzessive in die Wege geleitet. Das Verfahren wird erfahrungsgemäß 6 bis 8
Monate dauern.
Die weitere Planung für das Brückenbauwerk im Zuge der K 299 über den
Wasserlauf Soeste in Lohe wird erfolgen sobald die Planungskapazitäten dies
erlauben.
Radwegneubau
an Kreisstraßen von Gemeinden
In einer Grundsatzentscheidung hat der Verkehrsausschuss am 20.02.2007
das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen auf den Weg gebracht, welches
anschließend am 17.07.2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Dieser
Grundsatzbeschluss wurde mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019
hinsichtlich der Förderhöhe geändert.
Danach können die Gemeinden Vorschläge für den Bau von Radwegen an
Kreisstraßen machen, die realisiert werden sollen. Soweit die Kriterien des
Beschlusses vom 20.02.2007 erfüllt werden, können diese Maßnahmen dann vom
Landkreis Cloppenburg mit 75 % der nicht durch Förderung Dritter gedeckten
Bau-, Planungs- und Grunderwerbskosten bezuschusst werden.
Folgende Maßnahmen werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden
geplant:
Radwegneubau an
der K 171:
Seitens der Gemeinde Cappeln und der Stadt Cloppenburg wird der
Radwegneubau an der K 171 von der K 170 (Cloppenburger Straße) in Cappeln über
Sevelten und Nutteln bis zur B 68 in Stapelfeld geplant. Federführend ist hier
die Gemeinde Cappeln tätig. Die Planungen für den insgesamt ca. 8,4 km langen
Radwegneubau wurden aufgenommen. Die Vermessungsarbeiten wurden abgeschlossen.
Die Kartierungsarbeiten sollen vom Frühjahr bis zum Herbst 2024 erfolgen. Die
Kosten werden sich nach derzeitigem Stand auf 2,4 Mio. EUR belaufen.
NGVFG-Mittel in Höhe von 75. % wurden beantragt.
Radwegneubau an
der K 257:
Die Gemeinde Cappeln hat die Planungen für einen 2,50 m breiten
Radwegneubau an der K 257 (Langfördener Straße) aufgenommen. Hierbei handelt es
sich um einen ca. 2 km langen Streckenabschnitt von der L 842 (Bakumer
Straße) bis zur Kreisgrenze des Landkreises Vechta. Im weiteren Verlauf der K
257 besteht auf dem Gebiet des Landkreises Vechta derzeit kein Radweg. Ein
grundsätzliches Interesse zur Schließung der Radweglücke ist seitens des
Landkreises Vechta gegeben. Ferner führt die K 257 über die Autobahn A 1. Die
Autobahnbrücke soll durch die Autobahngesellschaft des Bundes erneuert werden.
Daher findet im Februar 2024 ein Abstimmungsgespräch mit der
Autobahngesellschaft, dem Landkreis Vechta, dem Landkreis Cloppenburg und der
Gemeinde Cappeln statt. In diesem Termin sollen neben der Ausbauseite auch die
Kostenteilung der Radwegplanung Thema sein.
Die Planungen hat die Gemeinde Cappeln den Anliegern in einer
Anliegerversammlung im Oktober 2023 vorgestellt. Derzeit werden die
Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt.
Radwegneubau an
der K 298:
Die Stadt Löningen plant gemeinsam mit der Gemeinde Lastrup den Neubau
eines 2,50 m breiten Radweges an der K 298 von Hamstrup nach Bunnen. Die
Planungen werden federführend von der Stadt Löningen durchgeführt.
Mit dem Landkreis Cloppenburg wurde abgestimmt, dass im Rahmen dieser
Maßnahme im weiteren Verlauf auch der bestehende Radweg an der K 298 von
der Straße „Riehen“ bis zur K 324 (Lodberger Straße) verbreitert werden soll.
Für den Neubau des Radweges wurden der Stadt Löningen Fördergelder aus
dem Sonderprogramm Stadt und Land bewilligt. Die Kosten für die Maßnahme werden
ca. 1,45 Mio. EUR betragen.
Um die Fristen der Förderstelle einhalten zu können, hat die Stadt
Löningen Anfang Dezember 2023 ein Verzichtsverfahren beantragt. Da der
Grunderwerb für den Verbreiterungsabschnitt zwischen „Riehen“ und K 324 nach
Aussage der Stadt Löningen nicht getätigt werden konnte, ist dieser Abschnitt
nicht enthalten.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – 3 – Lagepläne geänderte Streckenführung Radweg K 173