Betreff
Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahvekrehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/24/258
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Antrag der Gemeinde Emstek auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20.749,71 EUR für den Ausbau der Haltestellen „Halen, Haske“ und „Hoheging, Wulfers“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Essen (Oldb) auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 4.884,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Osteressen, Alberding“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Lindern (Oldb) auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.163,42 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Großenging, Grüßing“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Dem Antrag der Gemeinde Saterland auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 102.768,17 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Ramsloh, Schulzentrum“ des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesserung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen).

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 03.06.2021 mit Vorlage V-VERK/21/202 zum 01.01.2021 beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)       75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2, Buchstaben a) und b) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

Gemeinde Emstek

Die Gemeinde Emstek beantragt mit Schreiben vom 27.10.2023 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen „Halen, Haske“ und „Hoheging, Wulfers“.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 27.666,28 EUR.

 

Die Gemeinde Emstek erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 20.749,71 EUR (75 %).

 

 

Gemeinde Essen (Oldb)

Die Gemeinde Essen (Oldb) beantragt mit Schreiben vom 26.09.2023 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Osteressen, Alberding“.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 6.512,00 EUR.

 

Die Gemeinde Essen (Oldb) erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 4.884,00 EUR (75 %).

 

 

Gemeinde Lindern (Oldb)

Die Gemeinde Lindern (Oldb.) beantragt mit Schreiben vom 21.07.2023 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Großenging, Grüßing“.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 13.551,23 EUR.

 

Die Gemeinde Lindern (Oldb) erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 10.163,42 EUR (75 %).

 

 

Gemeinde Saterland

Die Gemeinde Saterland beantragt mit Schreiben vom 25.07.2023 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestelle „Ramsloh, Schulzentrum“.
 

Die bezuschussungsfähigen Kosten belaufen sich nach dem Antrag auf 822.145,33 EUR.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft bezuschusst die Baumaßnahme zu 75 %. Der Zuwendungsbescheid hierzu ist im Antrag der Gemeinde Saterland enthalten.

 

Die Gemeinde Saterland erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von bis zu 102.768,17 EUR (12,5 %).

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 


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