Betreff
Erlass "Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchstarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 01. Januar 2024"
Vorlage
V-KA/23/764
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die „Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 1. Januar 2024“ ist zu beschließen und bis zum 31.12.2023 bekannt zu machen.

 

 


Sachverhalt:

 

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das im Jahr 2023 erfolgreich eingeführte Deutschlandticket als digitales und deutschlandweit gültiges Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar.

 

Die Einführung des Deutschlandtickets ist zum 1. Mai 2023 erfolgt. Hierzu hat der Bund das Regionalisierungsgesetz (RegG) angepasst. Für das Einführungsjahr 2023 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 entstanden sind, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Für das zweite Anwendungsjahr hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler darauf verständigt, dass überschüssige Ausgleichsmittel des Einführungsjahres in das zweite Anwendungsjahr übertragen werden. Zudem wurden die Verkehrsminister beauftragt Vorschläge zu entwickeln,

so dass ein Nachschuss im Jahr 2024 ausgeschlossen werden kann.

 

Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und stellt einen Baustein für eine Attraktivierung desselben dar. Daneben soll mit dem von Bund und Ländern noch zu erarbeitenden Ausbau- und Modernisierungspakt auch das verkehrliche Angebot weiterentwickelt werden.

 

Auf dieser Grundlage haben Bund und Länder im Rahmen von

Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20. März 2023 Maßstäbe zur einheitlichen Ermittlung des mit der Einführung des Deutschlandtickets verbundenen Ausgleichs abgestimmt. Die Muster-Richtlinien regeln die Ausreichung dieser Finanzmittel durch die Länder an die Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Muster-Richtlinien wurden von den Ländern jeweils auf die konkreten Verhältnisse vor Ort angepasst und umgesetzt. Die wesentlichen Teile der bundesweit abgestimmten Muster-Richtlinien Deutschlandticket 2023 sind verbindlich und bundesweit einheitlich umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgte für das Land Niedersachsen durch die Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2023 vom 2.5.2023.

 

Da es den Aufgabenträgern obliegt, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu den Unternehmen des SPNV (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und des ÖPNV (Verkehrsunternehmen) nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln, hat der Landkreis Cloppenburg vor diesem Hintergrund eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Allgemeinverfügung erlassen.Diese wurde am 26.10.2023 geändert. Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Cloppenburg tätigen Verkehrsunternehmen zur Anerkennung des Deutschlandtickets bis zum 31.12.2023 sowie einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile unter Bezugnahme auf die Muster-Richtlinien Deutschlandticket 2023 sowie die Richtlinie Niedersachsen Deutschlandticket 2023. Hierdurch wurden die Vorgaben zum Deutschlandticket bezogen auf das Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Cloppenburg für das Jahr 2023 umgesetzt.

 

Am 16. November 2023 hat der Bund (in Abstimmung mit den Ländern) eine neue Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 aus Bundes- und verabschiedet. Das Land Niedersachsen hat den Entwurf seiner entsprechenden Richtlinie am 23.November 2023 veröffentlicht.

Die Musterrichtlinien regeln den Ausgleich für das gesamte Jahr 2024, um den Beteiligten Sicherheit in Bezug auf die Ausgleichsparameter zu geben. Auf dieser Grundlage besteht auch eine gesicherte Gesamtfinanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar bis mindestens zum 30. April 2024 bei einem Preis des Deutschlandtickets von 49 Euro pro Monat. Daher wird den Aufgabenträgern empfohlen, ihre Umsetzungsregelungen vorerst bis Ende April zu befristen, da bis zu diesem Zeitpunkt auch Klarheit über mögliche Preisanpassungen beim Deutschlandticket besteht.

 

Um eine rechtssichere Fortsetzung des Deutschlandtickets in seinem Zuständigkeitsbereich über den 31.12.2023 hinaus zu gewährleisten, ist eine zunächst befristet bis 30. April 2024 Satzung zu erlassen.

 

 

 


Finanzierung:

 

P1.547000; SK 431700

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf „Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Cloppenburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 1. Januar 2024“ mit den Anlagen

Anlage 1:             nicht belegt

Anlage 2:             Tarifbestimmungen Deutschlandticket vom 7. März 2023

Anlage 3:            

Anhang 1:           Muster-Richtlinie des Bundes zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 aus Bundes- und Landesmitteln vom 16. November 2023 (Muster-Richtlinie Deutschlandticket 2024).

Anhang 2:           Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 20234 in Niedersachsen (Richtlinien-Entwurf Niedersachsen Deutschlandticket 2024), veröffentlicht durch Rundschreiben Nr. 1315/2023 des niedersächsischen Landkreistages (NLT-RdSchr. Nr. 1286/2023 vom 20.11.2023)

Anlage 4:             Eckpunkte zur Kontrolle des Deutschlandtickets entsprechend der Regelungen von Bund und Ländern in der jeweiligen aktuellen Fassung

Anlage 5:             Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren zur Zuscheidung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket auf Basis des „Leipziger Modellansatzes vom 20.03.2023 (Regelungen zur Einnahmeaufteilung) samt Beschluss Koordinierungsrat (Umlaufbeschluss vom 06.04.2023)