Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der SV Bevern e.V.
erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für den
Neubau einer Flutlichtanlage auf dem Haupt- und Soccerplatz und die Umstellung
der Beleuchtung im Vereinsheim auf LED unter der Voraussetzung einer
entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Essen einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 18.409,40 EUR.
Sachverhalt:
Der SV Bevern e.V. beantragt mit Schreiben vom 27.09.2023 einen Zuschuss für den Neubau einer Flutlichtanlage auf dem Haupt- und Soccerplatz und die Umstellung der Beleuchtung im Vereinsheim auf LED. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 92.500,00 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 92.047,00 EUR.
Der SV Bevern e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Essen gestellt. Entsprechend dem Ratsbeschluss der Gemeinde Essen vom 19.12.2022 wird die Baumaßnahme von der Gemeinde Essen mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 27.614,00 EUR gefördert.
Der Verein hat ebenfalls einen Zuschussantrag beim Landessportbund gestellt.
Der Landessportbund hat einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 27.614,00 EUR bewilligt.
Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in
Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 18.409,40 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen
veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SV Bevern e.V. vom 27.09.2023 (Anlage 1)