Beschlussvorschlag:
Dem Kreisausschuss
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Der SV
Nikolausdorf-Beverbruch e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des
Landkreises Cloppenburg für die Erstellung einer Beregnungsanlage für drei
Sportplätze an der Oldenburger Str. 32, 49681 Beverbruch unter der
Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Garrel
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 14.493,08 EUR.
Sachverhalt:
Der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.09.2023 einen Zuschuss für die Erstellung einer Beregnungsanlage für drei Sportplätze an der Oldenburger Str. 32, 49681 Beverbruch. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins
insgesamt 76.111,03 EUR.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich nach Abzug der Vorsteuererstattung auf 72.465,38 EUR.
Der SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Garrel gestellt. Eine Entscheidung der Gemeinde Garrel liegt jedoch noch nicht vor.
Der Verein hat ebenfalls einen Zuschussantrag beim Landessportbund gestellt.
Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.
Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in
Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 14.493,08 EUR gewährt werden.
Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen
veranschlagt.
PSP-Element (Produkt) P1.421 000
Sachkonto: 431810
Anlagenverzeichnis:
Antrag des SV Nikolausdorf-Beverbruch e.V. vom 25.09.2023 (Anlage 1)