Betreff
Antrag des SV Cappeln e.V. – Abteilung Tennis - auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Sanierung der Tennishalle
Vorlage
V-KUL/23/303
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der SV Cappeln e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Sanierung der Tennishalle mit Sozialtrakt, Dachdeckung, Heizung und Duschpaneele unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Cappeln einen Zuschuss in Höhe von bis zu 79.087,20 EUR.

 


Sachverhalt:

Der SV Cappeln e.V. – Abteilung Tennis - beantragt mit Schreiben vom 17.08.2023 einen Zuschuss für die Sanierung der Tennishalle mit Sozialtrakt, Dachdeckung, Heizung und Duschpaneele. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins insgesamt 395.435,99 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich ebenfalls auf 395.435,99 EUR.

 

Der SV Cappeln e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Cappeln gestellt. Entsprechend dem Ratsbeschluss der Gemeinde Cappeln vom 06.09.2023 wurde dem Verein für die o.g. Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 21,37 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch 84.504,67 EUR bewilligt. 

Der Verein hat ebenfalls einen Zuschussantrag beim Landessportbund sowie bei der LEADER-Region gestellt.

Die LEADER-Region hat dem Verein bereits mitgeteilt, dass die o.g. Maßnahme nicht nach dem LEADER-Förderprogramm förderfähig ist. 

 

Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in

Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 79.087,20 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des SV Cappeln e.V. vom 17.08.2023 (Anlage 1)