Betreff
Antrag des BV Kneheim 1972 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED
Vorlage
V-KUL/23/301
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der BV Kneheim 1972 e.V. erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Lastrup einen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.926,83 EUR.

 


Sachverhalt:

Der BV Kneheim 1972 e.V. beantragt mit Schreiben vom 30.08.2023 einen Zuschuss für die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung und dem eingereichten Angebot des Vereins insgesamt 40.600,00 EUR. In den Gesamtkosten wurde eine Preissteigerung in Höhe von 2,5 % einkalkuliert, da der Verein mit der Umsetzung der Maßnahme im Sommer 2024 beginnen wird.

 

Die einkalkulierte Preissteigerung kann nicht bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt werden, da die Kosten des eingereichten Angebots maßgeblich sind.

Demnach belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 39.634,14 EUR.

 

Der BV Kneheim 1972 e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Lastrup gestellt. Der Rat der Gemeinde Lastrup wird in seiner Sitzung am 08.12.2023 über den Antrag entscheiden. Den politischen Gremien der Gemeinde Lastrup wird jedoch vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten (39.634,14 EUR) zu gewähren.

Der Verein hat ebenfalls einen Zuschussantrag beim Landessportbund gestellt. Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in

Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 7.926,83 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des BV Kneheim 1972 e.V. vom 30.08.2023 (Anlage 1)