Betreff
Antrag des Schützenvereins „Hubertus“ Scharrel e.V. auf Gewährung eines Zuschusses nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Modernisierung der Schießanlage
Vorlage
V-KUL/23/300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Schützenverein „Hubertus“ Scharrel e.V.  erhält nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Modernisierung der Schießanlage unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bezuschussung durch die Gemeinde Saterland einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.279,60 EUR.

 


Sachverhalt:

Der Schützenverein „Hubertus“ Scharrel e.V. beantragt mit Schreiben vom 27.09.2023 einen Zuschuss für die Modernisierung der Schießanlage von einer Zuganlage auf elektronische Schießstände. Zehn Schießstände des Luftgewehrschießstandes sollen auf eine elektronische Scheibenanlage modernisiert werden. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gesamtkosten betragen laut der spezifizierten Kostenzusammenstellung des Vereins

insgesamt 32.100,80 EUR.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 31.398,00 EUR, da die Kosten für die Preisschießsoftware nicht als förderfähig anerkannt werden können.

 

Der Schützenverein „Hubertus“ Scharrel e.V. hat parallel einen Förderantrag bei der Gemeinde Saterland gestellt. Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Saterland vom 14.12.2022 gewährt die Gemeinde Saterland dem Schützenverein „Hubertus“ Scharrel e.V. einen Zuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 6.279,64 EUR.

Der Verein hat ebenfalls einen Zuschussantrag beim Landessportbund gestellt. Der Landessportbund hat dem Verein für die o.g. Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 9.366,00 EUR bewilligt.

Der Kreissportbund wurde beteiligt und bestätigt die Notwendigkeit der Maßnahme.

 

Nach der Sportförderungsrichtlinie des Landkreises Cloppenburg kann eine Zuwendung in

Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, also in Höhe von bis zu 6.279,60 EUR gewährt werden.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Verein einen Verwendungsnachweis, in dem die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel darzustellen ist, sowie den Zuwendungsbescheid der jeweiligen Sitzgemeinde vorzulegen.

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind Mittel für Sportfördermaßnahmen veranschlagt.

 

PSP-Element (Produkt) P1.421 000

Sachkonto: 431810

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Schützenvereins „Hubertus“ Scharrel e.V. vom 27.09.2023 (Anlage 1)