Betreff
Antrag des Gedenkkreis Wehnen e.V. auf Bezuschussung der Neugestaltung der Gedenkstätte Wehnen
Vorlage
V-KUL/23/292
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt dem Gedenkkreis Wehnen e.V. einen einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 EUR für die Neugestaltung der Gedenkstätte Wehnen, unter der Voraussetzung, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist.

 


Sachverhalt:

Der Gedenkkreis Wehnen e.V. hat mit Schreiben vom 12.08.2023 einen Antrag auf Bezuschussung der Neugestaltung der Gedenkstätte Wehnen gestellt (siehe Anlage 1).

 

Die Bedeutung der Gedenkstätte ist als Ort der Begegnung von Angehörigen, als Bildungszentrum und als Informationszentrum über die medizinischen NS-Verbrechen im Land Oldenburg bekannt.

Laut der Begründung des Gedenkkreises Wehnen e.V. stößt die Gedenkstätte Wehnen, u.a. aufgrund der steigenden Besucherzahlen, an ihre räumlichen Grenzen. Das Gebäude verfügt lediglich über eine 30 qm große Ausstellungsfläche und besitzt keine Seminar- und Tagungsräume sowie Toiletten für Besucher/innen (siehe Anlage 2).

 

Daher beabsichtigt der Gedenkkreis Wehnen e.V. die Gedenkstätte neuzugestalten, indem eine aktualisierte Dauerausstellung, Gruppenräume für die Bildungs- und Vermittlungsarbeit, Büroräume für die Mitarbeiter/innen der Gedenkstätte sowie ein Sammlungsraum geschaffen werden.

 

Für das Neugestaltungsprojekt entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 740.000,00 EUR.

Die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten (SNG) hat für das Neugestaltungsprojekt bereits einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Antragssumme (370.000,00 EUR) bewilligt.

 

Für den übrigen Betrag wurden seitens des Gedenkkreis Wehnen e.V. Anträge bei verschiedenen Drittmittelquellen wie u.a. weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten (z.B. Landkreis Wesermarsch) gestellt.

 

In der Sitzung der Gemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte „Das Oldenburger Land“ am 08.09.2023 wurde durch die Landräte und Oberbürgermeister der Landkreise und kreisfreien Städte der Beschluss gefasst, verwaltungsseitig der Politik vorzuschlagen dem Gedenkkreis Wehnen e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 EUR für die Neugestaltung der Gedenkstätte Wehnen im Haushaltsjahr 2024 zu gewähren.

 

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 


Finanzierung:

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 eingeplant.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Gedenkkreis Wehnen e.V. vom 12.08.2023 (Anlage 1)

Kurzbeschreibung und Kostenschätzung (Anlage 2)

Nachricht über die Petition zum Erhalt und zur Neugestaltung der Gedenkstätte Wehnen (Anlage 3)