Betreff
Antrag des Heimatbundes des Oldenburger Münsterlandes auf Gewährung eines erhöhten Zuschusses ab dem Jahr 2024
Vorlage
V-KUL/23/290
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

1.       Der jährliche Zuschuss an den Heimatbund für das Oldenburger Münsterland für die Geschäftsstelle, die Personalkosten der wissenschaftlichen Mitarbeiterin und der Bibliothekskraft in Höhe von insgesamt 83.400,00 EUR erhöhen sich ab dem Jahr 2024 auf 100.000,00 EUR, unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Vechta in gleicher Höhe bezuschusst.

 

2.       Der Zuschuss für die Miete und die Nebenkosten der Heimatbibliothek wird nach der jeweiligen Nebenkostenabrechnung in unveränderter Höhe weitergewährt.

 

3.       Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland erhält für die Anschaffung eines Servers einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 10.000,00 EUR, unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Vechta in gleicher Höhe bezuschusst.

 


Sachverhalt:

Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland beantragt beim Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 22.09.2023 die Erhöhung des jährlichen Zuschusses ab dem 01.01.2024 auf 150.000,00 EUR (siehe Anlage 1). Ergänzend hierzu wurde mit Schreiben vom 14.11.2023 ein Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung eines Servers in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 10.000,00 EUR beantragt (siehe Anlage 2).

 

Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland beteiligt sich als Träger der Heimat-und Kulturpflege an der Gestaltung des Oldenburger Münsterlandes, um diese Region als

lebens- und liebenswerte Heimat für alle Altersgruppen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 

Der Landkreis Cloppenburg sowie auch der Landkreis Vechta beteiligen sich an den Kosten des Heimatbundes mit einem jährlichen Zuschuss in gleicher Höhe. 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat zuletzt am 30.03.2017 beschlossen, dem Heimatbund einen jährlichen Personalkostenzuschuss für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin in Höhe von bis zu 15.000,00 EUR und für eine Bibliothekskraft der Heimatbibliothek in Höhe von bis zu 12.000,00 EUR zu gewähren. Weiter wurde beschlossen, die Geschäftsstelle und deren Mietkosten mit einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 38.400,00 EUR zu fördern (V-KUL/17/086).

Mit Beschluss des Kreistages vom 04.04.2019 wurde zudem beschlossen, den jährlichen Personalkostenzuschuss für eine Bibliothekskraft ab dem Jahr 2020 auf 30.0000,00 EUR zu erhöhen und dem Heimatbund einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40 % der Mietkosten zzgl. Nebenkosten (im Jahr 2023: 15.019,20 EUR) für die Heimatbibliothek zu gewähren (V-KUL/19/128).

 

Der Gesamtzuschuss des Landkreises Cloppenburg beträgt im Jahr 2023 somit 98.419,20 EUR.

 

Laut dem Antrag des Heimatbundes können die laufenden Kosten mit diesen Zuschüssen nicht mehr gedeckt werden.

Insbesondere durch die Verbesserung der IT-Infrastruktur des Heimatbundes, u.a. wegen der Anschaffung eines Servers, sowie durch die Anpassung der seit 2019 festgeschriebenen Gehälter der Mitarbeiter an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes werden höhere Kosten erwartet. Zudem teilt der Heimatbund mit, dass u.a. die Energie- und Druckkosten erheblich gestiegen sind.

 

Der Antrag wurde mit dem Heimatbund und dem Landkreis Vechta erörtert. Hierbei wurde vorgeschlagen, den Zuschuss wie folgt zu erhöhen:

 

Der bisher gewährte Zuschuss in Höhe von 83.400,00 EUR (38.400,00 EUR für die Geschäftsstelle, 15.000,00 EUR für die wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie 30.000,00 EUR für die Bibliothekskraft) soll auf 100.000,00 EUR erhöht werden.

 

Der Zuschuss für die Miete und die Nebenkosten der Heimatbibliothek wird in unveränderter Höhe weitergeleistet. Insgesamt ergibt sich damit ein jährlicher Zuschuss in Höhe von ca. 115.100,00 EUR. Hinzu kommt ein einmaliger Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung eines Servers in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, jedoch höchstens 10.000,00 EUR.

 

Der Landkreis Vechta wird ebenfalls über die gleichen Zuschussbeträge in der Kreistagssitzung am 14.12.2023 abschließend beschließen lassen.

 

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden (siehe Anlage 1 und 2). 

 


Finanzierung:

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2024 außerplanmäßig zu veranschlagen.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag des Heimatbundes für das Oldenburger Münsterland vom 22.09.2023 (Anlage 1)

Ergänzender Antrag vom 14.11.2023 (Anlage 2)