Betreff
Zukunftsregion4Klima – Einrichtung eines gemeinsamen Zukunftsfonds
Vorlage
V-PLA/23/392
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Cloppenburg richtet gemeinsam mit den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Vechta einen gemeinsamen Zukunftsfonds zur Kofinanzierung von Projekten der Zukunftsregion4Klima ein. Jeder Landkreis zahlt hierzu in den Jahren 2024 bis 2027 jeweils einen Betrag in Höhe von 217.022,53 € auf ein Verwahrgeldkonto ein, das vom LEAD-Partner (Landkreis Ammerland) verwaltet wird.

 

 


Sachverhalt:

Die vier Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg und Vechta bilden gemeinsam die Zukunftsregion4Klima. Die Anerkennung der Zukunftsregion4Klima erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 19.09.2022. Die Kooperation wird mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten gefördert. Für die Umsetzung von Projekten stehen insgesamt rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung: 40 Prozent der Kosten für Projekte können aus diesem Budget finanziert werden, der andere Teil muss durch die Kommunen oder andere Akteure aus Gesellschaft oder Wirtschaft eingeplant und bereitgestellt werden.

 

Während mit der Grundsatzentscheidung in der Kreistagssitzung am 03.03.2022 im Zuge des Anerkennungsverfahrens der Zukunfstregion4Klima die für die Anerkennung zwingende Bereitschaft zur Kofinanzierung von Projekten der Zukunftsregion beschlossen wurde, ist nunmehr der Umfang dieser Kofinanzierung der vier Landkreise zu konkretisieren.

 

Mit dem Ziel regionsbedeutsame Projekte mit Kreismitteln finanziell zu unterstützen, haben die vier beteiligten Landkreise auf fachlicher Ebene ein gemeinsames Vorgehen entwickelt. Vorbild dieses Vorschlages sind kommunale Kofinanzierungsmodelle einzelner LEADER-Regionen. Es ist beabsichtigt, einen gemeinsamen Zukunftsfonds einzurichten. Hierüber sollen Projekte mit 30% der Gesamtkosten (7,5 % je Landkreis) gefördert werden können. Projektträgern wird damit das Angebot einer regionalen Kofinanzierung gemacht und die Förderkulisse insgesamt erheblich aufgewertet. Der verbleibende Anteil von 30 % bleibt vom Antragsteller unter Einbeziehung etwaiger Drittmittel durch weitere Kofinanzierer aufzubringen. Der Zukunftsfonds wird nach dem Solidaritätsprinzip gestaltet. Die beteiligten Landkreise zahlen unabhängig von Nutzen oder Flächenanteil denselben Anteil von 1/4 in den Zukunftsfonds ein. Die Förderung einzelner Projekte erfolgt vorbehaltlich der Förderung über die Zukunftsregion grundsätzlich mit einem Anteil von 30 %. Sollte nach dem Ende der Projektlaufzeit ein Guthaben im Fonds verbleiben, wird dieses zu gleichen Teilen an die vier Landkreise zurückgezahlt.

 

Über das Budget des Zukunftsfonds entscheidet eine Koordinierungsgruppe. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltungen zusammen. Somit wird eine Budgethoheit der kommunalen Mittel auf Seiten der Landkreise sichergestellt. Beschlüsse der Koordinierungsgruppe sind dabei einstimmig zu fassen.

 

 


Finanzierung:

P1.111900.105

SK 427100