Betreff
Kreisschulbaukasse (KSBK) - Anpassung / Aktualisierung der geltenden Richtlinie
Vorlage
V-SCHUL/23/235
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Anpassung der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg rückwirkend zum 01.01.2023 zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Cloppenburg unterhält in Absprache mit den Städten und Gemeinden gem. § 117 NSchG eine Kreisschulbaukasse. Durch die geltende Richtlinie zur Förderung des Schulbaus vom 01.01.2020 sind der Geltungsbereich sowie der Umfang der Beteiligung an den Baukosten der Schulen im Kreisgebiet geregelt.

 

Nach § 117 Abs. 1 NSchG können Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für notwendige Schulbaukosten bei Schulgebäuden, Sporthallen und Sportfreianlagen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke und für Erstausstattungen gewährt werden.

 

Zwischenzeitlich haben sich in Bezug auf die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse einige Fragestellungen / Neuerungen ergeben, die eine Anpassung/Aktualisierung der aktuellen Richtlinie notwendig machen. Zudem sind einzelne redaktionelle Änderungen erforderlich. Darüber hinaus wurde das Thema Klimaschutz in die Richtlinie aufgenommen. Die aktuelle Fassung der Richtlinie stammt aus dem Jahre 2020. Ein Änderungsvorschlag der Richtlinie wurde durch die Verwaltung erarbeitet und ist als Anlage beigefügt.

 

Die folgenden Punkte (ausgenommen Nr. 4) wurden erstmals in der Klausurtagung der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) am 15.02./16.02.2023 behandelt und anschließend zur Beratung in den Arbeitskreis Soziales verwiesen.

 

Die in den Arbeitskreis Soziales zurückverwiesenen Punkte sind in den Sitzungen des Arbeitskreises am 01.09.2023, 12.09.2023 und 27.10.2023 einvernehmlich besprochen worden.

 

Zu entscheiden ist die Änderung/Anpassung der geltenden Richtlinien zu nachfolgenden Punkten:

 

 

1.       Sportfreianlagen

2.       Parkplätze

3.       Klimaschutz

4.       Förderung des Erwerbs eines Gebäudes/ hier: Definition der zuwendungsfähigen Kosten

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt der Kreisschulbaukasse sind für das Jahr 2024 entsprechende Mittel vorgesehen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg