Sach- und
Rechtslage:
Mit Antrag vom 09.01.2023 wird seitens des Schulleiters des
Laurentius-Siemer-Gymnasiums (LSG), Herrn Finsterhölzl, aufgrund des
gestiegenen Raumbedarfs eine bauliche Erweiterung des LSG beantragt (s. Anlage
1).
Begründet wird der zusätzliche Raumbedarf mit der Weiterentwicklung der
Schule, insbesondere durch die stetig gestiegenen Schülerzahlen.
Das LSG wurde im August 2004 ursprünglich als eine Außenstelle des
Albertus-Magnus-Gymnasiums auf dem Gelände der Haupt- und Realschule Saterland
eingerichtet. Im Jahr 2007 wurde das LSG schließlich als eigenständiges
Gymnasium anerkannt. Seinerzeit wurde das LSG als zweizügiges Gymnasium mit
Sekundarbereich I konzipiert. Aufgrund der weiteren Schülerzahlentwicklung ist
das LSG bereits seit mehr als 10 Jahren in fast allen Klassen dreizügig.
Folgender Bedarf wird im Antrag geltend gemacht:
- Neuer Verwaltungsbereich:
- Sekretariat im EG: Erreichbarkeit für
Rollstuhlfahrer
- Eigener Arbeitsplatz für eine zweite
Sekretärin
- Erste-Hilfe-Raum in unmittelbarer Nähe
zum Sekretariat
- Konferenz- und Besprechungsraum für die
Schulleitung
- Angemessener Arbeitsbereich für den Hausmeister
- Differenzierungsräume /
Gruppenarbeitsräume
- Für zwei bis drei Klassenräume ein
zusätzlicher Arbeitsraum (Inklusion, Differenzierung) -> ca. sechs
Räume
- Ersatz für den Container und die von der
Gemeinde angemieteten Klassen- und Fachräume:
- Mindestens zehn Klassenräume
- Zwei Musikräume
- Fachraum Biologie incl. Raum für die
Sammlung
- Fachraum Chemie incl. Raum für die
Sammlung
- Zusätzlicher Fachraum:
- Informatikraum (Informatik als
Pflichtfach, Einführung von Tablets als Lernmittel, Digitalisierung)
- Räume für Lehrkräfte
- Größeres Lehrerzimmer
- Besprechungsraum für Lehrkräfte und
Elterngespräche
- Lehrerarbeitsplätze: größere Anzahl und
räumlich getrennt von Besprechungsraum
- Büro für Schulsozialarbeit
- Behindertengerechte Toilette und Küche im
Verwaltungstrakt
Im Rahmen einer vorläufigen Raumbedarfsprüfung wurde der rechnerische
Fehlbedarf des LSG in Ramsloh ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung wurde
das Standardraumprogramm für Gymnasien der Landeshauptstadt Hannover
herangezogen. Ein Mehrbedarf an Unterrichtsräumen ergibt sich bereits durch die
Anwendung des aktuellen Standardraumprogramms, da zum Zeitpunkt des Neubaus des
LSG im Jahr 2008 noch die Schulbauhandreichung für die Raumbedarfsermittlung
angewandt wurde.
Die Vorgaben des Standardraumprogrammes gelten für Gymnasien mit einem
dreizügigen Sekundarbereich I und einem Sekundarbereich II. Das LSG verfügt
ausschließlich über einen Sekundarbereich I. Die Vorgaben des
Standardraumprogrammes wurden daher für ein Gymnasium mit ausschließlich einem
Sekundarbereich I umgerechnet und angewandt.
Insgesamt stehen dem Laurentius-Siemer-Gymnasium aktuell 57 Räume im
Bestand zur Verfügung. Hierbei sind jedoch die genutzten Räume im Schulzentrum
Saterland (23 Räume) sowie im Container (5 Räume) mit enthalten.
Insgesamt besitzt das Laurentius-Siemer-Gymnasium als dreizügiges
Gymnasium im Sekundarbereich I laut den Vorgaben des Standardraumprogrammes und
dem individuellen Bedarf einen Gesamtbedarf von 87 Räumen.
Es ergibt sich ein vorläufiger Fehlbedarf von 33 Räumen, die dem LSG
grundsätzlich fehlen und nach Standardraumprogramm vorgesehen sind. Hinzu
kommen 28 Räume, die im Schulzentrum sowie im Container untergebracht sind,
sodass sich ein rechnerischer Gesamtfehlbedarf von 61 Räumen ergibt.
Dieser rechnerische Fehlbedarf muss im nächsten Schritt mit der
tatsächlichen Nutzung und Umsetzung am LSG verifiziert werden und stellt daher
nur eine vorläufige, rein theoretische Berechnungsgrundlage dar, welche im
Praxisbezug vor Ort abgeglichen werden muss.
Nach den Vorgaben des Standardraumprogrammes ergibt sich für das
Laurentius-Siemer-Gymnasium hinsichtlich der Raumfläche ein rechnerischer
Gesamtflächenfehlbedarf von 2.481,40 m².
Da die Vorgaben des Standardraumprogrammes nicht verbindlich sind und
ausschließlich als Richtlinie dienen, muss der rechnerische Bedarf im nächsten
Schritt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung mit dem vor Ort benötigten
Bedarf abgeglichen und verifiziert werden. Hierbei sind neben den Schülerzahlen
auch die Themen Inklusion, Digitalisierung und Barrierefreiheit sowie der
Eigenbedarf des Schulzentrums an den derzeit angemieteten Räumen und die
Nutzung des Containers zu betrachten.
Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich ausschließlich feststellen, dass ein
zusätzlicher Raumbedarf gegeben ist. Die tatsächliche Größenordnung ist noch zu
ermitteln.
Bei der Verifizierung der Bedarfe wird auch die Entwicklung der
Schülerzahlen in den nächsten Jahren zu berücksichtigen sein. Im Jahrgang 5
(Schuljahr 2023/2024) ist das LSG erstmalig vierzügig seit dem Schuljahr
2012/2013.
Ausgehend von den Gesamtschülerzahlen in den Grundschulen der Gemeinden
Saterland und Barßel der Jahre 2019 bis 2023 ist davon auszugehen, dass die
Vierzügigkeit auch in Zukunft bestehen bleiben wird.
|
Grundschulen |
|
|
|
Saterland |
Barßel |
Gesamt |
2019 |
543 |
515 |
1.058 |
2020 |
531 |
509 |
1.040 |
2021 |
569 |
520 |
1.089 |
2022 |
605 |
530 |
1.135 |
2023 |
634 |
540 |
1.174 |
Bezogen auf eine durchgängige Vierzügigkeit, würde sich der
rechnerische Fehlbedarf nochmals um 9 Räume bzw. 726 m² erhöhen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag Laurentius-Siemer-Gymnasium vom 09.01.2023 (Anlage 1)