Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
a) der Landkreis Cloppenburg
nimmt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom
01.01.2024 bis zum 31.12.2024 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“
am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in
Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil
b) das Projekt wird vom
Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt
c) die notwendige Kofinanzierung
in Höhe von 18.510,00 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der
Gesamtausgaben in Höhe von 37.020,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses
wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.
Sachverhalt:
Mit dem Landesprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ unterstützt das Land
Niedersachsen Maßnahmen für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien
(Flüchtlingsfamilien). Hiermit sollen Unterstützungsmöglichkeiten für diesen
Personenkreis geschaffen und die Etablierung einer Willkommensstruktur
gefördert werden.
Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wurde hierfür vom Land ein
Förderbetrag von bis zu 25.000 € pro Zuwendungsempfänger und maximal 80 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei einem Bewilligungszeitraum von bis zu 12
Monaten zur Verfügung gestellt.
Das Jugendamt nimmt diese Fördermittel seit dem 01.12.2016 in Anspruch
und hat damit ein Familienpatenprojekt für Flüchtlingsfamilien initiiert. Unter
Berücksichtigung der vielfältigen Erfahrungen und bereits entwickelten Projekte
betr. Familienpaten wurde der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
Cloppenburg e.V. diesbezüglich beauftragt. Dieser hat sein Patenprojekt um den
Bereich der Flüchtlingsfamilien ausgeweitet und speziell für diesen
Personenkreis gezielt Paten akquiriert und geschult.
Derzeit arbeiten 12 ehrenamtliche Familienpaten im Projekt. Es werden
13 Familien mit 29 Kindern betreut. Das Projekt ist weiterhin gut ausgelastet.
So übersteigen die Anfragen die freien Kapazitäten.
Die Aufgaben der Familienpaten sind wöchentliche Besuche in den Familien,
Begleitung zu Gruppenangeboten, Orientierung in der westlichen Kultur, Impulse
geben z.B. in den Bereichen Sprache und Ernährung, Begleitung der Eltern zu
Vorsorgeuntersuchungen und in die Kindertagesstätten und auch die Vermittlung
an Fachdienste und andere Stellen.
Außerdem finden Sprechstunden im Mehrgenerationenhaus statt, es gibt
Deutschkurse für die vornehmlich jungen Mütter, alltagspraktische Kurse wie
z.B. Fahrrad- oder Schwimmkurse und auch Ferienbetreuung für die Kinder.
Das Land Niedersachsen hat zum 01.01.2020 die „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“
in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Projekte gefördert, die
sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und
auf deren weitere Begleitung richten. Es stehen somit für den nächsten
Bewilligungszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Haushaltsmittel im
bisherigen Umfang zur Verfügung.
Der SkF Cloppenburg möchte das Projekt gerne fortsetzen, um die
bisherige erfolgreiche Arbeit zu verfestigen und angefangene Projekte und
Hilfen weiterzuführen.
Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sieht diese Arbeit als
wirkungsvolle Hilfe zur Integration von neuzugezogenen Familien und der Bewältigung
ihres Lebens in der neuen Heimat an und spricht sich für eine Fortführung des
Projektes aus.
Für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 werden die
Fördermittel in Kürze beantragt, da sonst vom Land kein vorzeitiger
Maßnahmebeginn mehr bewilligt werden kann. Beantragt wird bei Gesamtausgaben in
Höhe von 37.020,00 EUR, Fördermittel in Höhe von 18.510,00 EUR (50 % der
Gesamtausgaben).
Auf Grund des Besserstellungsverbots der Beschäftigten des SkF
gegenüber den Landesbediensteten ist es in den letzten Jahren immer wieder zu
Kürzungen des beantragten Zuschusses durch das Land gekommen.
Trotzdem hat der Landkreis das Projekt im bisherigen Umfang fortgeführt
und dem SkF die Kofinanzierung in Höhe von 50 % zuzüglich der Mehrausgaben bis
zur Höhe der Gesamtausgaben zukommen lassen.
Finanzierung:
Die Haushaltsmittel wurden vorsorglich für das
Haushaltsjahr 2024 eingeplant.
Ausgaben: 37.020,00
EUR
Sachkonto: 431810/ PSP-Element: P1.363200
Erstattungen vom Land: 18.510,00 EUR
Sachkonto: 348110/ PSP-Element: P1.363200